Die Ausgangslage, Vater ist verstorben, kein Testament und nicht übergeben. Es entstand eine Erben Gemeinschaft, Mutter 50 %, Bruder 25% und ich 25%. Mein Bruder würde mir jetzt seinen Teil überlassen (ca. 80000 €) wie sieht es da mit Schenkungs Steuer aus? Oder Grund Erwerbs Steuer bei einem Kauf?
Hallo!
das sieht schlecht aus !
Geschwister haben nur einen Freibetrag von 20.000 €, es müsste also (nehme den Wert mal so hin als sei es Bargeld, es kann bei Grundstücken anders berechnet werden !) 60.000 € versteuert werden.
Steuerklasse II mit hier 15 %.
Es wären also 9.000 € Schenkungssteuer zu zahlen.
MfG
duck313
Hallo! Gibt es nicht eine andere Lösung um diese Summe zu umgehen oder zu minimieren?
Nö, gibt es nicht.
Variante 1 - Nichts geschenkt bekommen, Steuer = 0 Euro, Gewinn = 0 Euro
Variante 2 - Anteil vom Bruder geschenkt bekommen, Steuer = 9.000 Euro, Gewinn = 71.000 Euro
Welche Variante ist besser?
Ggf. könnte man einen geringeren Verkehrswert nachweisen. Aber das Geld, was man da bei der Steuer spart, kann durchaus für den Gutachter ausgegeben werden…
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
soweit noch nichts im Grundbuch veranlasst wurde, könnte man das als Aufteilung des Nachlasses nach §3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz deuten (das ist keine Schenkung!). Dann fällt nichts dergleichen an. Es kommt hier sehr auf die tatsächlichen Verhältnisse des Nachlasses und den genauen Grundbuchstand an. Das ist etwas für einen Steuerberater oder einen Notar (zu dem man in der Regel ohnehin dafür müsste).
Gruß vom
Schnabel
Eine solche Erbauseinandersetzung würde voraussetzen, dass es neben dem Grundstück weitere Erbmasse gab, die 80.000,00 Euro je Bruder ausmacht und die dann vom anderen Bruder statt des Grundstücks genommen worden wären.
Gibt es aber im Wesentlichen nur das Grundstück, kommen wir an einer Schenkung nicht vorbei.
Ujujuj, ma wieder zu tief in die Deppen Leer Zeichen Kiste gegriffen, was?
Was genau soll das wem sagen?
eine Erbengemeinschaft wird vom Gesetzgeber als VORÜBERGEHENDE Miteigentümergemeinschaft verstanden die auf baldmögliche Auseinandersetzung ausgelegt ist. Die Auseinandersetzung ist von daher steuerlich priviligert, Probleme sollte es da keine geben.
Das soll einem Autor sagen, dass ein Text normalerweise mehr Leser hat als Autoren. Es ist daher praktisch, richtig zu schreiben und nicht wie in der Trinkhalle.
Dann kommentier doch einfach das Deine Erregung auslösende Ursprungsposting anstatt meinen Kommentar!
Ich wollte eigentlich nur einen Tipp zum steuern sparen, aber das hier anscheinend Rechtschreibung sehr wichtig ist hätte ich nicht gedacht. Einige scheinen da ja gleich beleidigend zu werden, da kann ich drauf verzichten.