Wie kann ich Unterhalt vom Kindsvater

… einklagen, der im Ausland lebt? Liebe Experten!Der Vater meiner Tochter ist ins Ausland gezogen und bezaht seitdem keinen Unterhalt mehr. Wie kann ich diesen einklagen? Eine Adresse hat er mir nicht hinterlassen und seine Familie weigert sich mir diese auszuhändigen.Viele Grüße!

Hallo,

jedes Amt ist verpflichtet Auskunft zu geben, wenn z.B. Unterhaltsforderungen bestehen.
Hilfreich wäre, wenn man wüßte wo er hin verzogen ist, welches Land?!
Hilfreich wäre auch zu wissen, wie alt deine Tochter ist?!
Bis zu einem bestimmten Alter, könnte das JUgendamt in Vorleistung treten, die würden dann über den Behördenweg den Kindesvater suchen und dann das Geld von ihm einfordern.
Außerdem ist er gesetzlich verpflichtet, sein Einkommen gegenüber dem Kind, bzw. dir alle zwei Jahre offenzulegen, dann wäre auch die Adresse und der AG bekannt.
LG Ingo

gehen Sie zum Jugendamt, oder besser noch zu einem Anwalt.

Der weiss schon wie man an die Adresse kommt und was zu machen ist.
Das Jugendamt scheut davor, da es Geld kostet. Für den Anwalt können Sie sich einen Beratungschein geben lassen, oft macht der Anwalt das auch schon.
Auch im Ausland muss er bezahlen.
Liebe Grüsse

hallo,
je nach alter des kindes das JA einschaltenoder eben ein Anwalt…mehr weiss ich leider auch nicht

lisa

Du musst zuerst zum Jugendamt gehen und es melden. Je nach Alter des Kindes kannst du Unterhaltsvorschuß beantragen für 72 Monate oder bis das Kind 12 ist. danach greift das „Sozialamt“. Das ganze danach kann seeehr lange dauern. Je nach „Ausland“ wird der Prozess die Instanzen durchlaufen. Deine Heimat Ämter haben keinen Zugriff auf Behörden im Ausland. Ein hilfreicher Verein ist in Heidelberg ansässig, das weiss dein JA. Sprich mit einem Familienrecht Anwalt (beantrage vorher Gerichtskosten Beihilfe). Der wird auch die Angehörigen von ihm angehen, wenn sie ihn decken. Viel Glück

Hallo pumuckl,
ohne Adresse geht gar nix. Erst mal anzeige erstatten wegen Unterhaltsverzug. Die Polizei hat mehr mittel und wege um Anschriften rauszufinden. Dann einen Titel bei gericht erwirken und den Unterhalt einklagen, notfalls mittels lohnpfändung.
Alles Gute

verstehe leider nicht!der vater deiner tochter???

Hi

du musst hier in Deutschland zuerst einen Titel gegen ihn schaffen, also ganz formell eine Unterhaltsklage gegen ihn einreichen. Wenn der Titel geschaffen ist, kann ein Anwalt dann in dem Land wo er wohnt versuchen, die Klage durchzusetzen bzw. den Unterhalt zu bekommen.

Da zu ist das Haager Abkommen gschaffen worden. Du braucht aber einen Anwalt mit internationaler Erfahrung, der weiss wie das funktioniert.

Je nach dem in welchem Land er ist, wird es ein langer und steiniger Weg.

Gruss

Das wird nur etwas mit Anwalt.Dann kommt es noch auf das Land an.

Hallo,

das hat mit „Auslandsrecht“ zu tun und damit bin ich überfordert. Auch kommt es hier stark darauf an, in welchem Land der Vater lebt.

Gruß