Hallo,
mit welchen prozessualen Mitteln kann man vom Klagegegner Informationen bekommen, die nur dieser hat.
Welche Mittel gibt es neben der Parteivernehmung?
Es geht darum, dass ein unberechtigter, redlicher Besitzer dem Eigentümer einer gestohlenen Sache nicht sagen will, ob er die Sache noch besitzt oder weiterverkauft hat.
Hi,
also ich würde versuchen durchzusetzen:
Entweder eine Parteivernehmung, was, wenn man entsprechend drastisch und deutlich schreibt, was Sache ist, durchgehen müßte.
Oder aber argumentieren, daß sich dann eine Umkehr der Beweislast konstruieren läßt.
Wenn es sich um einen Beweis handelt, welcher mit Urkunden zu führen ist: gem. § 421 ZPO beantragen, daß das Gericht dem Prozeßgegner aufgibt, die Urkunden vorzulegen.
Gruß
Uli.