Wie kann ich vorgehen?

Hallo Herr Gintemann,

es handelt sich um folgendes: Im Dez. 2009 hat ein Notar einen Übergabevertrag für eine Wohnung notariell bearbeitet und beglaubigt - dieser Vorgang sollte dann von ihm an das Amtsgericht zur Erstellung einer Grundbucheintragung weitergeleitet werden. Die Notarrechnung wurde von uns sofort nach Erhalt bezahlt.

Gestern erfahre ich durch ein Telefonat, dass er NICHTS weitergeleitet hat. Seine Mitarbeiterin begründet das mit sogenannter Schlamperei einer ehemaligen MAin.

M.M. ist der Notar in der Pflicht, alles ordnungsgemäss abzuwickeln und nicht, diesen wichtigen Vorgang einfach 8 Monate herum liegen zu lassen.

Was können wir tun und wie sollen wir reagieren?

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüsse

chocohobbits

Wenn der Notar den Auftrag erhalten hatte, dann ist er persönlich in der Pflicht. Bei einer Amtspflichtverletzung haben Sie die Möglichkeit, die dortige Notarkammer um Prüfung und Unterstützung zu bitten, um nicht das Wort Beschwerde zu v erwenden. Schadenersatz können Sie verlangen, wenn Ihnen tatsächlich ein geldwerter Schaden entstanden ist. Die Auftragserteilung und den Schaden müssen Sie beweisen können. Die Grundbucheintragung können Sie auch ohne den Notar direkt beantragen, wenn Sie möchten. Die nötigen Unterlagen dazu erfragen Sie beim Grundbuchamt.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
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Guten Abend Herr Gintemann,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich werde Ihren Tipp gleich Morgen umsetzen und bei der Kammer um Rat fragen.
Ein finanzieller Schaden ist uns insofern entstanden, dass wir die Wohnung zum Verkauf anbieten müssen…und jetzt diese horrende Zeitverzögerung und natürlich die lfd. Betriebskosten für nichts und wieder nichts.

Lieben Dank nochmal…ich werde berichten, was sich in der Zukunft so entwickeln wird.

Liebe Grüsse
T.B.