Wie kann ich weiter vorgehen

Hallo, ich schildere kurz meine situation:
Ich habe 2008 meine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin erfolgreich bestanden. Ich bin 23 Jahre alt und Alleinerziehend, mein Sohn ist 9 monate alt. Jetzt bin ich in Elternzeit, die endet im April. Dann bekomme ich Arbeitslosengeld. Ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten gehen, das Problem ist ich bin Chronisch Krank und werde meinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben können. Ich würde mich gerne Umschulen lassen. Jetzt weiß ich nicht ob ich eine Umschulung bezahlt bekommen kann, und an wen ich mich da wenden muss.
Würde mich freune, wenn mir jemand weiter helfen kann.
Liebe Grüße

Moin aus Hamburg!
Da Du nach der Elternzeit Arbeitslosengeld erhälst, ist sozusagen Dein Arbeitgeber in dieser „Zeit“ der deutsche Staat, sprich die Jobcenter bzw. das Arbeitsamt. Die werden Dir dann auch Möglichkeiten anbieten (und bezahlen) wie Du Dich umschulen lassen kannst. Alles wird gut!!!

Wenn Du neben dem Kind (Glückwunsch!!) oder der Umschulung/Beruf nebenbei noch von zuhause mit seriöser, einfacher Arbeit Geld verdienen willst (im Bereich Gesundheit) dann lass es mich wissen: Dr. med. Boos, Mail: [email protected]
Viel Glück!
Dr. Boos

Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst dürfte das eigentlich nicht so schwer werden mit einer Umschulung. Wende dich an das Arbeitsamt und an die Rentenversicherung.

Grüße
Pegasus

Hallo,

ich rate dir auch wende dich an das Arbeitsamt oder Rentenkasse. Geh mal zum Arbeitsamt und lass dich beraten.

viel Erfolg
floh6199

Hallo,
meine Sorge ist, wenn ich mit dem Arbeitsamt spreche, das ich dann nicht mehr vermittelbar bin und somit in Harz 4 falle. Wer nicht arbeiten kann oder will bekommt nur Harz 4.

Hallo,
du hättest dich drei Monate vor dem Ende der Elternzeit arbeitlos melden müssen. Das weis ich zumindest von meiner Tochte deren Elternzeit läuft im August ab und sie muss sich im April beim Arbeitsamt melden. mache am Besten sofort einen Termin beim Arbeitsamt aus.
LG

Keine Sorge, das ist alles denen erklärbar! Du willst ja arbeiten…eben nur nicht im „alten“ Beruf. Ist doch egal, welche „Bezeichnung“ die Umschulung erhält…ob Harz IV oder „Umschulungsmassnahme“…
Ohne das Arbeitsamt geht nix!! Auch wg. Krankenversicherung (Mutter und Kind)
Grüße GB

Hallo,

Dann bekomme ich
Arbeitslosengeld.
Ich würde
mich gerne Umschulen lassen. Jetzt weiß ich nicht ob ich eine
Umschulung bezahlt bekommen kann, und an wen ich mich da
wenden muss.

An die Agentur für Arbeit. Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen. Merkblatt 12 schon mal durchlesen, guck http://www.ba-bestellservice.de/bestellservice/theme…

Gruß
Otto

salü hoffe jemand kann dir kompetent antworten ich habe leider keine ahnug

lg
marlen