Wie kann man abändern!Vor Gericht u.auf hoher

… See in Gottes Hand?

Wer weiß kompotenten RA oder Kanzlei in Sachen Betreuungsrecht?Schaut unter Forum Dortmund!Oder ,Ohnmächtiger Angehörige von Betreuten" Im Netz runterladen! Diese Gesetzgebung stinkt zum Himmel!Oder Tod in Deutschland ?
richter63

Sehr geehrter Herr „Richter 63“,

vielleicht sollten Sie erst einmal nicht alles als stinkend bezeichnen, was Ihnen lediglich unklar ist, sondern sich differenziert und sachlich mit dem Thema Betreuungsrecht auseinandersetzen. Wie Sie Ihre Interessen auf hoher See vertreten haben möchten kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Aber ich kann Ihnen eins sagen: Betreuungen werden nicht aus Machtinteresse eingerichtet um sich am Einkommen von Menschen zu bereichern. Es handelt sich immer um eine Angelegenheit von justitialem, insofern auch öffentlichem Interesse von Belang, d. h. ein Gerichtsverfahren und eine umfängliche Beweisaufnahme der Erforderlichkeit geht der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung voraus. Und es geht nicht um das Wohl der Angehörigen sondern um das Wohl eines Menschen, den ein Betreuungsgericht als betreuungswürdig erachtet, wenn nach umfänglicher Überprüfung der Lebenssituation durch Sozialarbeiter der Betreuungsbehörde diese sich nun einmal als dermaßen desolat darstellt, dass kein anderer Ausweg mehr bleibt. Ich bezweifle, dass das bei Ihrem Angehörigen anders war. Offenbar hat sich keiner angemessen gekümmert. Sie können die Einzelheiten des Betreuungsrechtes gerne im BGB nachlesen, §§ 1896 ff.

Lieber Herr Vehring
Redewendungen kann Mann nicht einfach ändern. sie ergeben sich wie dargestellt aus der Erfahrung des Menschen, sicher haben sie keinen Rechtsbestand.
Ich verstehe ja, worauf Sie hinauswollen. Ich habe mir die Sendung Maischberger 2x angesehen. Ich möchte mir nicht den Streß machen, auf soviel Unsinn zu antworten. Meine Erfahrungen und ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer zeigen mir eine völlig andere Sicht. Ich lehne es rundheraus ab, dass BetreuerInnen nur mit Dreck beworfen werden. Ja es gibt erhebliche Unregelmäßigkeiten, ja es gibt BetrügerInnen als Betreuer. Das Gestz ist ein gutes Gesetz. Es schützt den/die zu betreuenden erheblich.
Tschüss ich bin jetzt 6 Wochen nicht in Hamburg
Wolfgang Rodemann

Die Redewendung kommt aus der Erfahrung der Menschen. Soll heißen, daß man auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Auf See weiß man nie, was auf einen zukommt und vor Gericht ist es eben- so , weil jeder Richter nach seinem Wissen und Gewissen ent scheidet.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

ich kenne leider keine Kanzlei die sich auf Betreuungsrecht spezialisiert hat. Hier ist dann wohl eine größere Soziität gefragt.

Deine Verärgerung kann ich allgemein nachvollziehen, doch sei dir gesagt, dass es mittlerweile einen starken Berufsstand der Betreuer gibt welche auch durch das Amtsgericht im Rahmen der Möglichkeiten überwacht werden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung (bin aber kein Betreuer). Es ist jedoch nur ein sehr geringer Prozentsatz der hier eine ganze Berufsgruppe in Verruf bringt.
Natürlich sind auch die Gegebenheiten die das Gesetzgebung geschaffen hat bei weitem nicht ideal. Um als Berufsbetreuer sein Auskommen zu haben muss man mindestens ca. 35 Betreuungen haben - und das in der höchsten Vergütungsstufe. Da ist knallharte Organisation gefragt um allen gerecht zu werden.

ml.

Sehr geehrter Herr Vehring,

leider ist mir nicht alles an Ihrer Frage so ganz klar.
Ich komme aus dem Raum Kiel und weiß nicht, ob Ihnen ein Anwalt aus der Gegend viel nützen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Wimmer

Guten Tag richter63,

ich vermag in Deiner Anfrage keine Frage zu erkennen. Deshalb kann ich auch nicht antworten.

Gruß! Tine

So kann man nur argumentieren ,wenn man von der Praxis nicht eingeholt wird!Schaut Euch doch mal ,Ohnmächtige Angehörige von Betreuten" Im Internet runterladen!Dann können wir uns gerne weiter über dieses Thema unterhalten!!!
Mfg.richter63

Vielleicht der liebe Gott?
Mfg.richter63

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Schade !In welcher Welt leben Sie?Im Netz.: Ohnmächtiger Angehörige von Betreuten!"Anschauen!Auch wenn ich mich wiederhole!Nach 7Jahre keine Akt.Übergabe vom Hauptamtlichen Betreuer!Empfehl.vom AG ,jetzt verklagen!
Mfg.richter63