Wie kann man als Vermieter die Änderung des Sitzes einer säumigen GmbH erzwingen?

Hallo zusammen, welche Möglichkeiten gibt es, die Änderung der rechtlichen Hauptanschrift einer Gesellschaft zu erzwingen?

Hintergrund: Der Mieter übt seine Tätigkeit nicht mehr aus, es handelt sich daher um eine Art Briefkastenfirma. Mieten werden nicht gezahlt und die Kündigung wurde auch per Einschreiben an die Privatanschrift des geschäftsführenden Gesellschafters zugestellt. Dennoch erfolgt keine Reaktion.

Welche Möglichkeiten gibt es, unsere Anschrift aus allen Ämtern offiziell zu verbannen? Wir möchten durch unseren Standort und Adresse mit dieser Firma in keinem Handelsregister oder sonstigen Instituten in Verbindung gebracht werden.

keine ?

Und ich verstehe nicht warum man sich auf dieses Nebenthema versteift ?

Wäre nicht Punkt 1 die Durchsetzung der Kündigung, was hier womöglich bis zur Zwangsräumung führen kann ?

MfG
duck313

Es gibt nicht mehr zu räumen, da weder Mobiliar noch sonstige Gegenstände hier vorzufinden sind. Da der gekündigte Mieter jedoch scheinbar auch kriminellen Aktivitäten nachgeht, möchten wir nicht, dass sein Name mit unserer Anschrift in Verbindung gebracht wird.

Man könnte sich an das Registergericht wenden, und mitteilen, dass die Firma dort nicht mehr ansässig ist, und anregen, dass das Gericht den Geschäftsführer - gerne auch mit Androhung von Zwangsgeld - nach §14 HGB auffordern möge, die Sitzverlegung zum Handelsregister anzumelden.

Sollte dieses erfolglos bleiben, kann die Löschung der Firma aus dem Handelsregister nach § 31 HGB von Amts wegen erfolgen.

Name am Briefkasten oder den ganzen Briefkasten entfernen und der Post melden, dass „unbekannt verzogen“.

Das kannst du nicht!
Einerseits bleibt die Adresse als früherer Firmensitz in den Akten erhalten und darf nicht gelöscht werden.
Zum Anderen hast du kein Recht, die Adresse einer Firma im Register zu verändern, dazu brauchst du die Unterschrifts-Berechtigung der Firma.

Wenn die Post an die Ämter zurückläuft, müssen diese dann von Amtes wegen tätig werden.
Irgendwann wird die Firma dann gelöscht, das kann aber Jahre dauern.

MfG Peter(TOO)

Um das Tätigwerden von Amts wegen zu beschleunigen, sollte man eben das Registergericht selbst in Kenntnis von der Situation setzen. Dann kann dieses zügig los legen. Wenn man sich natürlich darauf verlässt, dass schon „irgendwer irgendwann“ mal das Registergericht informiert, dauert es natürlich ewig, denn viele Behörden lassen so eine Situation recht lange laufen, bis sie mal meinen, das Registergericht ansprechen zu sollen.