Wie kann man angekündigtes 'fertigmachen' ahnden?

Hallo, angenommen man wird vor einigen Jahren egschieden und bekommt danach seitens der Exfrau und den Ex Schwiegereltern eine Klage nach der Anderen aus „Hass“ angehangen. Oder man klagt immer wieder auf mehr Unterhalt aus Spass an der Freud aus dem selben Grund, und man bekommt von deren Verwandten gesagt man habe Kund getan denjenigen bis ans Ende seiner Tage fertig zu machen, was kann man machen? Dies geht schon seit 5 Jahren so und derjenige ist deswegen schon in die Insolvenz geraten und bekommt Strafanzeigen gegen die man sich Anwaltlich wehren muss und muss dann den Anwalt auch noch selber zahlen, und einem geht so langsam das Geld aus…was ist zu tun um dem entgegen zu wirken? Danke für Tipps!!

Hi,

selber zahlen, und einem geht so langsam das Geld aus…was ist
zu tun um dem entgegen zu wirken? Danke für Tipps!!

Sich aus der Arbeitswelt zurückziehen, auf krank machen und Harz 4 beantragen.
Spätestens dann ist Ruhe und wenn die Frau Geld hat bekommt Er.

Ron

Geh zur Polizei und laß dich beraten. Stalking ist da ein tolles Wort.
Mehr kann ich da leider nicht sagen.

Hi,

Ho!

Sich aus der Arbeitswelt zurückziehen, auf krank machen und
Harz 4 beantragen.
Spätestens dann ist Ruhe und wenn die Frau Geld hat bekommt
Er.

Dies halte ich für einen ziemlich dummen Vorschlag! Will man ALG 2 (so heisst das nähmlich! Hartzgeld bekommen nur Personalratsvorsitzende eines grossen Autobauers um in Puff zu gehen!) beantragen, muss man alle seine Finanzen offenlegen. Das kann schnell mal unangenehm sein. Und wenn ein Arzt sagt, man ist arbeitsfähig, wird man vom Amt mit niveaulosen Jobangeboten nur so zugeschmissen!
Andreas

Ron

Hallo!
Einfach mal die Ruhe bewahren! Da wir hier in einem Rechtsstaat leben, kann jeder jeden wegen alles anzeigen. Da kann man erstmal nichts gegen machen! Wenn eine Anzeige rechtens ist, muss man damit durch, und wenn sie nicht rechtens ist, wird sie wohl im Sande verlaufen.
Was den Unterhalt angeht, würde ich mal auf die Düsseldorfer Tabelle hinweisen. Dort sind Richtwerte für den Unterhalt an Kindern festgelegt. Die meisten Richter halten sich daran.
Ansonsten, wenns zu lästig wird, ist der Vorschlag mit dem Stalking nicht der schlechteste.
Gruß
Andreas

Hallo,

Geh zur Polizei und laß dich beraten.

Juristische Beratung von der Polizei? Holst Du Dir die Brötchen beim Fleischer?
Ein Anwalt kann hier beraten.

Stalking ist da ein tolles Wort.

Ja. Ganz toll. Leider völlig unangebracht. Lies mal: http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Mehr kann ich da leider nicht sagen.

Das wäre schön.

Gruß
loderunner (ianal)

Dies geht schon seit 5
Jahren so und derjenige ist deswegen schon in die Insolvenz
geraten und bekommt Strafanzeigen gegen die man sich
Anwaltlich wehren muss und muss dann den Anwalt auch noch
selber zahlen, und einem geht so langsam das Geld aus…was ist
zu tun um dem entgegen zu wirken? Danke für Tipps!!

wenn derjenige allerdings recht bekommen würde, ist es verwunderlich, dass er den anwalt selbst bezahlen muss, denn per kostenfestsetzungsbeschluss müsste eigtl die gegenseite die anwaltliche vergütung tragen. wenn er nun tatsächlich insolvent ist, könnte es sein, dass derjenige prozesskostenhilfe bewilligt bekommt, dann würde ihn die verteidigung im prozess nur sehr wenig kosten. soo genau kenne ich mich mit PKH aber nicht aus, weiß jmd genaueres?

Falsch. Wenn man eien Anzeige bekommt bekommt man nie Prozesskostenhilfe. Egal wie das Verfahren endet. Man kennt sich aus. Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Eigener Anwalt muss man bezahlen in jedem Falle.

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Hi,

Dies halte ich für einen ziemlich dummen Vorschlag! Will man
ALG 2 (so heisst das nähmlich! Hartzgeld bekommen nur
Personalratsvorsitzende eines grossen Autobauers um in Puff zu
gehen!) beantragen, muss man alle seine Finanzen offenlegen.
Das kann schnell mal unangenehm sein. Und wenn ein Arzt sagt,
man ist arbeitsfähig, wird man vom Amt mit niveaulosen
Jobangeboten nur so zugeschmissen!

Ein Onkel kennt einige H4er die es so gemacht haben und Ärzte, hör mir bloß auf mit den Ärzten.
Klar muss vorher einiges finanztechnisch geregelt werden.

nicki

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Falsch. Wenn man eien Anzeige bekommt bekommt man nie
Prozesskostenhilfe. Egal wie das Verfahren endet. Man kennt
sich aus. Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Eigener Anwalt
muss man bezahlen in jedem Falle.

War da nicht was mit einem Pflichtverteidiger, der gestellt wird? Auch dieser wird von der Staatskasse zunächst bezahlt, zumindest wenn es sich um ein Strafverfahren gehandelt hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger

Gruß
Tina