Habe mit einer BU Versicherung Ärger. 1997 abgeschlossen, war 1991 wegen Trennung von Verlobten in Psychotherapie, habe dies bei Krankenversicherung, Unfallversicherung etc 1994 immer angegeben, alle haben mich genommen, dies hatte ich auch 1997 dem Versicherugsmakler für BU erzählt, er meinte dann muß dies 1997 auch nicht mehr rein. Jetzt bin ich 50% BU wegen Stoffechselstörung im Gehirn. Man sagt mir ich wäre damals schon krankgewesen und hätte arglistig getäuscht. Wie kann ich dies widerlegen? Der Versicherungsmakler sagt ich hätte nie etwas erwähnt. Die Bu sollte seit 2007 gehen, also 10 Jahre danach, wie kann ich 10 Jahre krank gearbeitet haben?
Bitte um Hilfe wie man arglistige Täuschung widerlegen kann oder wie kann die Versicherung mir dies nachweisen ( ich habe es doch nicht mit Absicht getan) damals war es eine Lebenskrise, die Therapeutin schrieb auch erfolgreich abgeschlossene Behandlung.
Danke im voraus
Hallo elke,
Depressionen und Stoffwechselst, haben oft gleiche Sympt., wie Konzentratiinslosigkeit, Schlafstörungen,
nicht du hast getäuscht, sondern wurdest arglistig von deinem makler beraten,er dachte nur an seine provision,
du hast die bescheinigung der behandelden ärztin,
sicher hast du auch eine freundin beim gesräch mit dem makler dabei gehabt, das hat er wohl auch vergessen, gehe zum anwalt und lass dich beraten,allein kommst du nicht gegen die versicherung an,ein beratungsgespräch ist nicht so teuer, vielleicht kannst du prozesskostenhilfe beantragen, kläre es nur mit einem anwalt, die versicherung macht dich nur mürbe
Viel Glück …
LG. B
Hallo Elke,
ich möchte Sie nicht enttäuschen, da meine Kenntnisse in dem Fach sehr beschränkt sind. Abgesehen davon es ist ganz klar, dass der Makler sich raus reden will. Ein Tipp für die Zukunft: bei jeder Beratung eine Protokollierung anfordern. Aber zurück zum Thema. Auf jeden Fall könnte man versuchen eine Epikrise oder Ähnliches von der Therapeutin dem Makler als Nachweis vorzulegen, wenn die gibt. Wenn er sich weiter dumm anstellt, muss die Hilfe eines Rechtsanwaltes eingeholt werden, wenn das Portemonnaie erlaubt. Das war leider keine Hilfe, aber ich drücke Ihnen die Daumen.
Hallo Frau Elke !
Habe Ihre Anfrage erhalten,leider kann ich bei dieser
Frage Ihnen nicht helfen.Da bin ich selbst überfragt.
Hoffe das Ihnen in dieser Frage ein Forenteilnehmer da
helfen kann.
Wünsche Ihnen viel Glück auf diesen Weg.
Freundliche Grüße
Werner Kämtner