das ist eine geschichte von zwei krämern die sich verwurschtelt haben und nun da stehen und nicht mehr wissen wo oben oder unten ist. (so würden wir das in Franken beschreiben)
Hallo
angenommen 2 Unternehmer arbeiten sehr eng zusammen.
Nun hat Unternehmer A dem Unternehmer B Waren im Wert von 20000€ geliefert. B verkaufte nun die Waren für 22000€.
Die Lieferung und der Verkauf der Waren war über 12 Monate verteilt.
Nun hat aber Unternehmer A dem Unternehmer B noch keine Rechnung ausgestellt, selbst nach 1,5 Jahren (da erfolgte die erste kleine Lieferung) noch nicht.
Im Gegenzug jedoch hat Unternehmer B für das vereinnahmte Geld, nähmlich die 21K + Mwst Sachen gekauft die beide zusammen nutzen.
Sprich der U-B hat z.B. eine Kehrmaschiene für 3200€ gekauft die nun beide zum Wohnzimmer kehren nutzen.
Das ist für beide eine schöne Lösung, aber die Frage die nun im Raum steht ist ob das Steuerlich so klug war.
Persönlich würden beide damit klar kommen.
U-B denkt nun es sei besser wenn U-A sofort eine Rechnung über die erfolgten Lieferungen schreibt und U-B die summe dann zahlt.
Was denkt Ihr?
Danke
Daniel
Servus,
Was denkt Ihr?
ich denke, dass bei einem derartigen Umfang von unbar abgewickelten Geschäftsvorfällen keine Chance besteht, um das Führen von Büchern und das Aufstellen von Jahresabschlüssen = Bilanzieren herumzukommen (vermutlich treiben die Beiden derzeit eine Art Überschussrechnung). Außer dem bekannten § 141 AO gibts auch noch den § 140 AO, der zusammen mit § 1 Abs 2 HGB ziemlichen Zündstoff enthält.
Zweitens, dass hier Geschäftsvorfälle in bedeutendem Umfang nicht aufgezeichnet worden sind, was im Zweifelsfall bei Betriebsprüfung wegen vollständiger Missachtung der §§ 145, 146 AO ein Verwerfen der vorliegenden Aufzeichnungen und Vollschätzung des Gewinns möglich macht.
Auch wenn die beiden jetzt schon Bücher führen und Abschlüsse aufstellen sollten, ist schon aus dem zweiten Grund dringend geboten, das Gewurstel in eine klare, wahre und nachvollziebare Form zu bringen, sprich: Alle Lieferungen und Leistungen, die da im Spiel waren, werden fakturiert, zutreffend gebucht und bei der jeweiligen Gewinnermittlung richtig ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM
(hat als Extremfall mal die Gewinnermittlung für eine Kneipe ohne jede vorliegende Aufzeichnung, bloß auf der Grundlage der Einkaufsrechnungen und der Getränkekarte hergestellt - nie wieder!)