Wie kann man sich gegen Besuche des Jugendamtes wehren?
Aufgrund einer Anzeige der Eltern der Betroffenen kam das Jugendamt zu ihr ins haus und will ab sofort jede Woche 4 Stunden für die nächsten 12 Monate die Mutter und ihren Sohn betreuen. Die Anzeige entstand aus der psychotischen Überzeugung, dass wenn sich die besagte mutter von Ihrem mann trennt, ihre eigenen Eltern Ihr das leben zur hölle machen wollen und dafür sorgen werden, dass sie in der Gosse landet. Kurz vor der Gerichtsverhandlung zogen die Eltern die Anzeige zurück, weil sie auf anraten ihres Anwaltes zunächst eingesehen haben, dass sie keinen Erfolg haben werden. Dennoch behauptet das jugendamt, dass sie verpflichtet sind 12 Monate ihren Dienst ausüben zu müssen. Es gibt jedoch keinen Anlass, da nach ersten besuchen alles in Ordnung ist. nunmehr fühlt sich der sohn und die mutter belästigt. ein beispiel: der sohn hörte, dass wieder diese frau vom Jugendamt kommt (welche ihn schon vorher gezwungen hat, mit ihr ein eis essen zu gehen) und wollte nichts mit ihr zu tun haben. schnell legte er sich ins bett und tat so, als ob er schläft. nunmehr machte das jugendamt der mutter zum vorwurf, dass der junge wohl die ganze nacht durchgemacht hätte, wenn er jetzt nachmittags schläft. ständig wird der junge ausgefragt und genötigt, irgendwelche sachen gegen seinen willen zu machen. welche rechtlichen möglichkeiten hat man, das jugendamt los zu werden??? hier liegt ein starker eingriff in die privatsphäre der familie ohne bgründung vor! ich betone noch einmal. diese familie lebt in absolut geordneten verhältnissen und die anzeige beruhte nur auf dem ausrasten der mutter/oma, weil sich die junge frau von ihrem mann trennen will, obwohl ein erhebliches erbe ansteht. wer kann uns helfen?
Da kann ich dir auch nicht helfen, das müssen die Betroffenen wohl oder übel ertragen.
Hallo Sirhenry,
das Jugendamt erfüllt nur seine Pflicht, sicherzustellen, dass Du mit der Bewältigung Deiner Erziehungsaufgabe nicht überfordert bist. Du wirst es am schnellsten ’ wieder los’ wenn Du ihm beweist, dass bei Dir und Deinem Sohn alles im grünen Bereich ist.
Ein Widerstand gegen diese Betreuung würde nur den Anschein erwecken, als würdest Du erzieherische Mängel vertuschen wollen.
Also, akzeptier das Jugendamt als eine Serviceeinrichtung für Eltern und Kinder und nutze die Hausbesuche um aktuelle Erziehungsfragen zu erörtern, die es mit Sicherheit auch bei Dir gibt.
Gruß, Reinhard
Hallo,
am besten weiterhelfen können wird Ihnen wahrscheinlich leider nur ein spezialisierter Familienanwalt. Inwiefern eine eventuelle Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG Aussicht auf Erfolg hat oder ob das Familiengericht erneut angerufen werden muss, wird Ihnen dieser auch unter Berücksichtigung der genauen mir noch unbekannten, weiteren Umstände mitteilen.
Da die Rechtsaufsicht des Jugendamtes in vielen Bundesländern beim Innenministerium liegt, würde ich Ihr Begehren jedoch zunächst an dieses richten. In der Regel können Sie Ihre Frage einfach kostenfrei per Email über den entsprechenden Internetauftritt senden. Diese sollten Ihnen in jedem Fall Auskunft darüber geben, an wen sie sich wenden können, selbst wenn das Ministerium nicht zuständig ist.
Viel Erfolg,
mfG
Hallo,
erst einmal: Die Geschichte klingt etwas abenteuerlich. Und Du musst auch sehen, dass die Aktivitäten des Jugendamtes (JA) viel Geld kosten, was in Zeiten knapper Kassen sparsam verwendet werden muss… Aber das nur am Rande. ich gehe davon aus, dass das JA in jedem Fall Gründe hat und sie sind verpflichtet, das Kindeswohl zu schützen. Dazu reicht auch ein hinreichender Verdacht, der über eine Anzeige gegeben ist. Gerade da es in letzter Zeit zu Anfeindungen von JA kam, dass sie Fälle nicht ernst genug genommen haben, sind sie Mitarbeiter nun sicher auch gründlicher. Das kann dazu führen, dass auch mal ein Fall darunter ist, der nicht nötig wäre. Ob das in diesem Fall so ist, mag ich nicht beurteilen. Jedoch wird das JA seine Aktivitäten einstellen, wenn es selbst zu der Auffassung gekommen ist, dass alles getan wird, dass das Kind sich optimal entwickeln kann.
Viele Grüße!
Birgit
hi leider habe ich keine erfahrung damit. tut mir leid. wünsche dir viele antworten
lg susu
Sorry, kann zum Sozial- und Familienrecht leider nichts sagen.
Gruß
p.s.
Anfrage lag im Spam Ordner, deshalb erst heute…
Das Jugendamt ist verpflichtet Hinweisen nachzugehen. Ob die Hausbesuche schon die Grenzen des Angemessenen überschreiten, lässt sich nur in einem offenen Gespräch mit der/dem Betreuerin/Betreuer oder auch den Vorgesetzten regeln. Es gibt auch die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht; zuvor sollten aber offenen Gespräche zielführender sein. Die Mitarbeiter des Jugenamtes haben reichlich zu tun, sodass sie sich nicht leisten können, unbegründete Kontrollen durchzuführen…