Wie kann man den Unterhalt mindern

Mein Freund ist sehr verantwortungsbewusst er hat seiner ex immer für seinen mittlerweile 6 jährigen Sohn Alimente gezahlt. Sie verweigert sich trotzdem und möchte nicht das er sein Kind sieht. Ich habe nun die Frage wie kann man den Unterhalt vermindern so dass sie einen kleinen denkzettel kriegt das es ehct mies ist was sie da abzieht. Ihc habe mal gehört wenn manein zweites kind bzw heiratet? ich habe nicht vor kinder geschweige denn zu heiratetn vorallendingen nicht deswegen aber interesse halber will ich da schon mal so einen kleienn einblick bekommen wir möchten es ihr nur androhen das sie endlich mal aufwacht

Sie müssen den vollen Betrag immer bezahlen. Auch wir haben keinen Kontakt zu dem Kind meines Mannes, weil die Mutter dieses total gegen uns aufgehetzt hat.
Zum Schluss sagt das kind sogar vorm JA das es keinen Kontakt mehr zu uns haben will. Auch wenn es keine Begründung gibt und wir uns immer super mit dem Kind bis zum Tag X verstanden haben, man kommt nicht an der Zahlung vorbei.
Im Gegenteil, die Mutter kann sofort ohne Vorwarnung eine Pfändung einleiten. Diese kostet ihr nichts und geht zur Bank, oder Arbeitgeber, oder beidem. ganz wie Madamme es wünscht. Heiraten?? Da hat die Mutter ihre Freude dran. Wir haben geheiratet und meine beiden Kinder aus erster Ehe hat mein Mann dann auf Steuerkarte bekommen, da ich nicht arbeitetet. Keine drei monate später mussten wir 70 Euro mehr an Unterhalt für sein Kind bezahlen. Steuererleichterung durch unserer Hochzeit und meinen Kinder
wurden seinem Kind gut geschrieben. Alles was er verdient wird als Unterhalt verwendet. Machen sie diesen Fehler nicht!!! Sie ärgern sich schwarz! So sind die Deutschen Gesetzte und jedes Kind ist gleich wert??? Die Mutter ist Lehrerin und verdient mehr wie wir, aber das spielt überhaupt keine Rolle. Man ist einfach nur fassungslos.

Hallo,
geht gar nicht…ok??
Er muss seine Unterhaltsverpflichtungen nachgehen,ob er sein Kind sieht oder nicht. Er soll sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, die können vermitteln. Aber bitte nicht einfach Unterhalt kürzen!!!

lisa

Hallo!
Also Unterhalt kann man nicht mindern. Solltet ihr den kürzen so müsst ihr später irgendwann nachzahlen.

Angenommen ihr heiratet und bekommt ein Kind,dann besteht mit Sicherheit die Chance dass man weniger Unterhalt zahlen muss. Aber nur dann,wenn ihr sonst euren Lebensunterhalt zu dritt nicht mehr bestreiten könnt. Dein Unterhalt zählt dann als Einkommen dazu.

Auch musst du bzw. Dein Freund wissen,dass er ein Recht hat sein Kind zu sehen wenn er regelmäßig Unterhalt zahlt. Dann nennt man Umgangsrecht.
Sollte sie,also die Ex, dieses nicht einräumen,so würde ich mich umgehend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

LG und alles Gute.

Hallo,
eure Idee ist nicht gut, denn auf den Unterhalt hat sie einen gesetzlichen Anspruch, der sich wiederum an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.
Um sein Kind zu sehen, kann man ggf. mit einem Anwalt gerichtlich eine Verfügung geltend machen.
LG

Hallo hmm schade ja Jugendamt hat es bis jetzt nicht geschafft irgendeinen Dreh reinzu kriegen ich habe mal eine Frage vielleicht hast du da auch ein Antwort richtet sich der. Unterhalt nach dem nettolohn mit schichtzulagen bzw schmutz und gefahrenzulagen oder wie errechnet man diesen

Hallo missya,
leider habe ich bezüglich Jugenamt, Alimente usw. recht wenig Ahnung.
Aber soweit ich informiert bin bekommt man ziemlich Ärger wenn man einfach die Zahlungen einbehält oder kürzt.
Ein weiteres Kind oder Heiraten kann evtl. die Höhe beeinflussen, das weiß ich nicht, aber aus diesem Grund heiraten oder gar ein Kind in die Welt setzen? Ihr müsst ja auch mal weiter denken, zum einen setzt man nicht einfach so ein Kind in die Welt und zum anderen kostet ein weiteres Kind auch Geld…
Sicherlich weiß sie das ihr so etwas nicht durch ziehen würdet (wäre auch nicht ratsam!) und solche Drohungen sind meist recht unwirksam…
Versucht doch mal euch mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und schildert denen dort die Lage, das ihr das Kind nie zu Gesicht bekommt und wenn das nichts bringt kann man noch zum Anwalt gehen.
Liebe Grüße und alles Gute sigom07

Hallo,
wenn ein zweites Kind aus einer neuen Beziehung hervorgeht hat es ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Beide Kinder sind somit gleichberechtigt. Dadurch würde sich der Unterhalt für das 1. Kind entsprechend verringern. Allerdings würde dies keinen Einfluss auf das Umgangsrecht haben. Ihr Freund muss sich ans Jugendamt wenden um das Umgangsrecht zu erwirken.
Notfalls per Gerichtsbeschluss.
Die Heirat alleine würde den Unterhaltsanspruch für das erste Kind nicht mindern, sofern Sie ebenfalls berufstätig sind und ein Einkommen haben.
Alles Gute

Hallo,
erstmal der gesamte Nettolohn von zwölf Monaten zusammen, dann durch zwölf teilen, wenn der Laohn unterschiedlich ausfällt.
Überstunden, Sonderzulagen, Spesen, etc werden mit reingerechnet.
Netto bleibt mind. 1000 €, sogenannter Selbstbehalt, zzgl. 5% vom Netto als Aufwandsentschädigungen.
Auch beim Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Teil als Unterhalt abzuführen.
Bei Spesen sind z.B. ein Drittel als Unterhalt zu werten.
Noch Fragen?
Ich beantworte sie gern.
LG

Ok. Ich kann verstehen das dass schwer für deinen freund ist. Aber er zahlt Unterhalt für sein Kind. Und wenn er da was abzieht schadet er im Endeffekt seinem Kind. Und wenn die Kindesmutter vor Gericht zieht, zahlt er nicht nur das was er unrechtmäßig abgezogen hat, sondern auch noch Anwalts und Gerichtskosten. Unterhalt darf Grundsätzlich nicht verrechnet oder einbehalten werden.

Schau mal hier:
http://www.michaelbertling.de/familienrecht/bereinig…

Das Umgangsrecht würde ich einfordern. Das hat er, ist aber schwer durchzusetzen. Weil die Kindesmutter ja nichts dafür kann, wenn das Kind an Besuchstagen immer krank ist :wink: Alles in allem nicht so einfach. Euch viel Glück.

Lg. Der Reiner

er kann es zahlen oder nicht zahlen,vermindern ist keine lösung.bei nicht zahlen,köönnte er aber verklagt werden und die entstandenen Schulden muss er begleichen,
ps`:Männer sind in dieser hinsicht arme schweine

Hallo,

sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.

Umgang und Unterhalt ist nicht vermischbar. Es gibt ja auch Elternteile die keinen Unterhalt zahlen KÖNNEN, sie hätten dann im Umkehrschluss ja dann weniger oder kein Umgangsrecht.

Ob ein weiteres Kind den Unterhalt spürbar reduzieren würde, hängt vom Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteiles ab.

Mein Tipp wäre: erst mal zum Jugendamt und um Vermittlung des Umganges bitten.

Ist das erfolglos, dann eine Klage auf Umgangsrecht beim Amtsgericht im Wohnbezirk des Kindes.

Hilfe, moralisch und auch mit rechtlichen Tipps gibt es bei den Vätergruppen. Eine ist z. B. unter www.vafk.de zu finden. Dort unter dem Link Verein nach einer Gruppe in der Nähe suchen oder die Hotline anrufen.

Gruß