Vor 18 Jahren zwei Grundstücke geerbt. Eines davon ist bebaut mit vermietetem Einfamilienhaus, das zweite ist unbebaut, wobei die Hälfte des Grundstücks steiler Abhang zu einem Bach ist. Die Gemeinde hat neuerdings wiederkehrende Beiträge zur Sanierung der Straßen innerhalb der Gemeinde eingeführt, die auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde umgelegt werden. Frage: Kann man das Grundstück neu bewerten lassen, dass der Abhang als Grünland und nicht als Bauland in die Bemessung eingerechnet wird? Oder kann man das Grundstück teilen und Abhang verkaufen, damit der Abhang keinen Straßenzugang mehr hat und nicht in die Bemessung fällt? Wie ist jeweils die Vorgehensweise?
Die Bewertung eines Grundstücks hat üblicherweise keinen Einfluss auf Straßenbeiträge.
Man könnte natürlich das Grundstück teilen (Teilung kostet aber auch etwas) und versuchen zu verkaufen. Aber wer kauft schon ein Stückchen Abhang?
Beatrix
Vielleicht ein Umweltschützer
oder an eine Skifahrer / Schiefahrer
naja hilft ja nciht wirklich als Antwort auf diese Frage
Wir hätten schon einen Käufer dafür, und zwar derjenige, der das Grundstück mal erben sollte.
Hallo,
Ohne Zuwegung?
Möglicherweise muss die Teilung oder Veräusserung genehmigt werden.
Möglicherweise schränkt dieser Verkauf auch die Bebaubarkeit des anderen Grundstückteils ein (Grenzabstände?).
Solche „Tricks“ wollen gut überlegt sein, leicht geht sowas nach hinten los.
Gruß
Jörg Zabel
heisst das nicht: „Skifahrende“?