Wie kann man ein Ideen-Konzept jurischtisch

… schützen lassen? So dass kein anderer die idee vor einem selbst realisieren kann und auch nach dem man es umgesetzt hat, nur mit seiner zustimmung davon profitierrn kann?es ist nichts produziertes, betrifft dienstleistungen.

Moin,

meines Wissens kann man „reine“ Ideen nicht schützen lassen.

Evtl. gibt es bei der IHK, einer FH oder Uni eine „Erfindersprechstunde“, nun der Name ist immer unterschiedlich, einfach mal nachfragen.

Aber auch mal Patentanwälte anrufen, ich kenne einen, naja nicht persönlich, der bietet eine Erstberatung (15 bis max. 30 Minuten) kostenlos an.

Viel Erfolg und Gruß

Volker

Hallo!

es ist nichts produziertes, betrifft dienstleistungen.

Du hast ein Geschäftskonzept, eine Geschäftsidee. Das ist gut, aber keinem Schutz zugänglich.

Wenn du deine Dienste in Bremen anbietest, jemandem gefällt das Konzept und macht in Dresden einen ähnlichen Laden auf - was stört’s dich? Du solltest dich in solchem Fall eher freuen, denn Nachahmer sind mindestens ein Indiz für eine gute Idee.

Du kannst zwar nicht das Konzept als solchest, aber eine Wort- oder Bildmarke für deine Tätigkeit schützen lassen.

Gruß
Wolfgang

Es geht in erster Linie darum,dass dieses Konzept in einer Stadt nur von einer Firma ausgeübt werden soll und jeder
der den gleichen service anbieten will, anfragen muss und/oder eine Erlaubnis vergüten sollte.
Es handelt sich nicht um ein Laden.
Ich gebe ihnen mal einen ähnlichen Beispiel: Sagen wir es handelt sich um ein Kurierdienst mit einer Leistung,die es in der Form noch nicht gabs und mit einem bestimmten Name, der von dem Erfinder festgelegt wird.
Jetzt könnte theoretisch jeder Kurierdienst den gleichen Service anbieten, wovon aber die Erfinder keinen Profit haben.

So wie ich sie richtig verstanden habe, kann man nur den Namen schützen. Aber jeder kann den gleichen Service unter einem anderen Namen vermarkten. Aber die neue Leistung kann man nicht schützen!?

Hallo!

So wie ich sie richtig verstanden habe, kann man nur den Namen
schützen.

Ja. Weitere Infos gibt’s unter http://www.dpma.de

Aber jeder kann den gleichen Service unter einem anderen Namen :vermarkten.

Ja.

Aber die neue Leistung kann man nicht schützen!?

Genau so. Einen Moment lang zögerte ich mit der Antwort, weil Verfahren schutzfähig sein können. Ein neuer Service, der aber bekannte Verfahren nutzt, ist nicht schutzfähig.

Unterschätze nicht die Wirkung einer geschützten Marke. Beispiel McDonalds. Brötchen mit Frikadelle, Salatblatt, Tomatenscheibe und ein bisschen Pampe ist nicht schutzfähig, wie überhaupt Rezepte nicht schutzfähig sind. Trotzdem brummt der Laden deutlich besser als ein gewöhnlicher Schnellimbiss, der ähnlichen Fraß anbietet. Bei regional begrenzter Tätigkeit brauchst du aber keinen Markenschutz. Dein Name reicht vollkommen.

Du willst regional begrenzt tätig sein. Dann mach’ das und mache es nicht zu billig, aber immer gut und zuverlässig, dass deine Kunden zufrieden sind. Zufriedene Kunden sind deine Geschäftsgrundlage. Führe das Geschäft unter deinem Namen und mache deinen Namen zum Begriff für Qualität der angebotenen Dienstleistung. Verschwende keine Energie auf die Bekämpfung von Nachahmern, wenn es das Geschäft noch gar nicht gibt. Das sind furchtbar unwichtige Nebenschauplätze, die dich von der Gründung abhalten.

Gruß
Wolfgang

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So wie ich sie richtig verstanden habe, kann man nur den Namen
schützen. Aber jeder kann den gleichen Service unter einem
anderen Namen vermarkten. Aber die neue Leistung kann man
nicht schützen!?

Genau. Auch der andere Bäcker am Ort darf eigene Brötchen produzieren und verkaufen. Oder Tablett-Computer, solange sie nicht zu sehr wie das eines Mitbewerbers aussehen. Und natürlich anders heißen.
Auf eine Dienstleistung gemünzt: Ja, auch der neue Wettbewerber darf fremde Wohnungen oder Büroräume putzen, sogar genauso sauber. :wink:

Wenn er sicher dafür allerdings eines patentierten Verfahrens bedient, dann ist das Verfahren geschützt, nicht aber die Tätigkeit des Putzens oder das Ergebnis der Dienstleistung (sauber).

osmodius