Kann man mediz. Gutachten aus zB Verfahren A als „Beweis“ mitheranziehen in einem Verfahren B?
Hallo, ein Gutachten angreifen? Es kann höchstens mit anderen Gutachten wiederlegt werden. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel ((Beweisbeschluß). Es tritt als verbindliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung erreicht. Ist man mit dem Inhalt des Gutachtens nicht einverstanden und sollte man über ein gegenteiliges Gutachten verfügen, dem Gericht als Beweis vorlegen und die Einbeziehung in das Verfahren beantragen oder ein neues Gutachten bei Gericht anregen. LG rolf
danke Rolf. Lt. Rechtsanwalt können jedoch die Gutachten, die in einem anderen Verfahren laufen, nicht verwendet werden (Urheberrechte). Ist das nicht ein Wahnsinn, dass der unterschiedliche Wissenstand der Gutachter, zu Lasten des Betroffenen geht? Da nützt es nichts, wenn die Gutachter öffentlich bestellt sind, oder?! Wie kommt man weiter? lg
Hallo, ein Gutachten angreifen? Es kann höchstens mit anderen
Gutachten wiederlegt werden.
Das ist nicht richtig. Deine Aussage erklärt sich aber durch den Rest deines Postings:
Ein Gutachten enthält eine
allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im
Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel
((Beweisbeschluß).
Eben nicht. Das Gericht darf nicht das Ergebnis des Gutachtens blind übernehmen, sondern muss es nachvollziehen. Auch die Anwälte müssen das. Anwaltliche Einwände gegen Gutachten sind nicht die Ausnahme, sondern Standard.
Es tritt als verbindliche Aussage eines
Sachverständigen oder Gutachters auf.
Nein. Gutachten sind eben nicht verbindlich.
Hallo, ja es ist schwer ein Gutachten zu widerlegen, denn der gerichtliche Gutachter genießt eine besondere Stellung im Prozess. Er ersetzt das, dem Richter normalerweise fehlende Fachwissen als Gehilfe des Gerichtes. In der Regel wird das Urteil nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten und der Befragung des Sachverständigen gefällt.
Fehler im Gutachten können zu einem falschen Urteil führen
Einem solchen Gutachten ist, wegen der besonderen Stellung des gerichtlichen Sachverständigen, nur schwer zu widersprechen. Rechtsanwälten fehlt oft das meizinische Wissen einen solchen Fehler zu Bemerken oder diesen konkret nachzuweisen. Der Richter wird sich auf die Aussagen seines gerichtlichen Sachverständigen stützen, solange er keinen nachvollziehbaren Ansatz bekommt, zu hinterfragen. Er hat ihn ja schließlich beauftragt, da er von seiner Kompetenz und seiner Unparteilichkeit überzeugt ist. Die wirklichen Tatsachen müssen mühsam geklärt werden (abweichendevorhanden medizinische Berichte einbringen von Fachärzten) - oft nicht vollständig eindeutig. Der Widerspruch gegen ein falsches Gutachten muss also so formuliert und ausgearbeitet sein, dass ein Richter überzeugt wird, die Meinung des gerichtlichen Sachverständigen zu überdenken. Die technische Bearbeitung (das Widerlegen falscher Meinungen) sollte von einem Fachmann, besser noch von einem Sachverständigen erstellt werden. Der juristische Widerspruch ist durch den Rechtsanwalt zu formulieren. Arbeiten beide zusammen, sind die Erfolgsaussichten wesentlich höher, ein schlechtes gerichtliches Gutachten zu widerlegen und dann sollte vieleicht anregen bei Gericht, den selbigen Gutachter wie im anderen Verfahren zu beauftragen, was natürlich nur das Gericht entscheiden wird. LG rolf
DAnke Benvolio, danke rolf,
„angreifen“ , besser ist: Falsche, unwahre Sachverhalte aufklären…u. für sein REcht kämpfen…, denn es ist ein Überlebenskampf…
… es bleibt die Frage: Gibt es eine deutschlandweit, für alle Gerichte gültige, anerkannte medizinische Sachverständigen-Instanz, die ähnlich einer Behörde arbeitet? Das Problem ist: Unterschiedlicher Wissen-schaftsstand, Interessenskollision (Sachverständige i.A. v. Versicherungen),Konkurrenzdruck aufgrund Kostenzwängen… u. die Richter sind juristische Fachleute, die Gerichte überlastet u. haben keine Zeit, sich in medizinische Sachverhalte einzuarbeiten.(ist das auch Ihre Aufgabe?)… damit bleibt alles bei dem hängen, der ein Sachverständigengutachten braucht.