Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Einen privaten Mieter darf man auch nach rechtmäßiger Kündigung nicht so einfach auf die Straße setzen (nach Zeitpunkt der Kündigung), wie sieht das aber bei einer gewerblich vermieteten Immobilie aus? Darf man da nach Kündigung wenn kein Auszug erfolgt einfach abschließen oder z.B. einfach alles auf die Straße räumen?
Vielleicht wisst Ihr ja, wo man dazu mehr finden kann… vielen Dank und viele Grüße
Hi,
kann dir dazu nur eine Teilantwort geben. Wenn die Mieterin gekündigt wurde, diese aber nach der kündigungsfrist immer noch in den Räumen ist, kann die Vermieterin/Vermieter die Versorgung von Wasser, Heizung ggf. Strom einstellen.
cu Naseweis
Das wäre leider Nötigung. Auch bei Gewerbeimmobilien muss der Rechtsweg mit einer Räumungsklage eingehalten werden. Allerdings - wie der Vorposter bereits ausgeführt hat - kann der Vermieter die von ihm bezahlten Leistungen (Energie) einstellen, wenn der Mieter keine Zahlung mehr leistet.
Hallo,
ändern wir mal hier die Bedingungen, was wäre wenn die Firma im Januar 2010 im Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter wegen mangels an Masse liquidiert wurde. Der Vermieter wurde aber nicht informiert. In diesem Fall kann man doch einfach aufschließen und ausräumen oder? Räumungsklage gegen eine aufgelöste Firma hat ja keinen Sinn oder? Alle Forderungen sind eh hinfällig.
Viele Grüße
Das kommt darauf an, ob sich noch jemand in den Geschäftsräumen aufhält oder ob die Betriebsräume sichtbar aufgegeben wurden. Möglicherweise gibt es einen Nachfolger, Untermieter oder dergleichen. Der Vermieter könnte hier mit dem Insolvenzgericht Rücksprache halten.
Trotz Insolvenz ist auch eine Haftung des Geschäftsführers für die Mietschulden denkbar. Auch könnte der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, wenn sich noch Maschinen, Möbel oder dergleichen in der Mietsache befinden.
Und was wäre, wenn das Insolvenzgericht sagt, dass die Firma rechtskräftig liquidiert ist und es keinen Nachfolger gibt. Der Mieter bleibt aber einfach in der Wohnung, ist das dann nicht Hausfriedensbruch? Er als Privatperson kann sich doch eh nicht in den Räumen aufhalten, wenn es die Firma nicht mehr gibt, oder? Dieser besagte Mann ist rotzfrech und bleibt einfach in der Wohnung, Strom, Wasser etc. wurde heute morgen abgestellt. Könnte man nicht einfach die Polizei rufen und ihn aus der Wohnung werfen lassen?
Viele Grüße
In diesem Fall kann man ja nicht mal mehr eine Räumungsklage gegen eine nicht mehr bestehende Firma erwirken… oder geht das?
So lange sich der Ex-Mieter noch in den Räumlichkeiten aufhält, wäre es Hausfriedensbruch. Hier sollte umgehend anwaltliche Hilfe eingeholt werden. Am besten ein erfahrener Fachanwalt für Mietrecht.
das problem an dem beispielsfall ist, dass jemand ohne ein recht zum besitz den besitz an der wohnung ausübt. solange dieser den besitz nicht freiwillig aufgibt, wäre ein eigenes „raussetzen“ verbotene eigenmacht. dabei ist egal, ob er berechtigt besitzt, oder nicht. der tatsächliche besitz genügt, für den possesorischen besitzschutz kommt es nicht auf petitorische rechte an. einer „einfachen“ verbotenen eigenmacht könnte der „mieter“ mit einer einstweiligen verfügung begegnen. diese würde er auch bekommen, da er, wie gesagt, einen possessorischen anspruch hat.
da du sagts, dass es die firma nicht mehr gibt, aber die person (der frühere inhaber?) sich weiterhin darin aufhält, müsste gegen diese person auf herausgabe geklagt werden. das wird auch erfolg haben, weil dieser kein recht zum besitz hat. hat aber eben das problem der dauer solch eines verfahrens.
dennoch gibt es wege, die wohnung schneller frei zu bekommen. dabei müssen aber ein paar spielregeln eingehalten werden, um das ergebnis dauerhaft zu sichern. auch der durchsetzung einer einstweiligen verfügung durch den „mieter“ kann man vorbeugen…
frag deinen anwalt!
mfg
Vielen Dank erstmal für alle Antworten. Die gesamte Sache liegt jetzt bei Anwälten… und Wasser und Energie mussten heute dank einstweiliger Verfügung der Gegenseite wieder angestellt werden.
Viele Grüße & ein schönes Wochenende.