Hallo liebe Wissenden,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Ein erwachsener Mann lebt mit seinen Eltern in deren Eigentumswohnung.
Er ist Hartz4 Empfänger hat keinen Mietvertrag und zahlt weder Miete noch Nebenkosten. Nun versterben die Eltern eines Tages und besagter Mann befindet sich immer noch in der Wohnung. Die Schwester erbt die Wohnung und der Mann weigert sich nun die Wohnung zu verlassen. Da die ca. 100m² große Wohnung für ihn ja auch zu groß ist wird das Amt vermutlich nicht einmal die Nebenkosten übernehmen geschweige denn irgendwelche Mietkosten. Durch seine Anwesenheit ist die Wohnung natürlich weder zu Vermieten noch zu Verkaufen. Welchen weg muss die Schwester nehmen um den Mann aus der Wohnung zu bekommen bzw. welche Fristen müsste sie einhalten und wie lange kann sich so ein Verfahren ziehen?
Wie viel Zeit ist vergangen zwischen Erbantritt der Schwester und Aufforderung an den Mann, die Wohnung zu verlassen?
Gruß
anf
Hallo!
Aus Interesse mal nachgehakt:
In welchem Verwandtschaftsverhältnis steht denn die Erbin (Schwester) zu dem „erwachsenen Mann“ ?
Ist der Mann nicht mind. pflichtteilsberechtigt oder gar Miterbe ?
Ist es der Bruder ?
MfG
duck313
Das Verwandtschaftsverhältinis ist Bruder Schwester…Schwester ist Alleinerbin…ok da wäre wohl noch der Pflichtteil im Spiel … aber ohne Verkauf/Vermietung auch kein Pflichtteil möglich…
Die Aufforderung die Wohnung zu verlassen erfolgt(e) (ist ja alles nur fiktiv ) unmittelbar nach eintreten des Erbfalls…
Hallo!
Klar, Bruder hat Anspruch auf seinen Pflichtteil, das wäre hier wohl 1/4 Anteil am Erbe in Geld. Und zwar unabhängig davon ob und wann Du die Wohnung verkaufst.
Bruder kann das Geld gleich einfordern, wo Du es hernimmst kann ihm egal sein. Notfalls musst Du Kredit aufnehmen.
Deshalb wäre eine Einigung sehr angeraten !
Vielleicht hat Bruder aber auch wenig Interesse, weil ja sein Pflichtteil mit dem Hartz IV in Konflikt kommen kann. Kürzung oder Wegfall.
mein Tipp. Hier wirst Du wohl um eine rechtliche Beratung beim Anwalt nicht herumkommen. Da der Bruder nicht den Status eines Mieters hat sollte das Verfahren zum Auszug und Räumung schneller durchsetzbar sein.
Aber einvernehmlich wäre schneller und besser. Biete dem Bruder Hilfe bei Wohnungssuche an, biete ihm einen Geldbetrag zusätzlich zum Pflichtteil an, wenn er schneller auszieht (Frist setzen, sagen wir mal 2-3 Monate)
MfG
duck313
Das wird jeder Richter anders sehen. Die Erbin kann eigenes Geld einsetzen, oder Wohnung beleihen, oder billiger verkaufen, so billig bis die Interessenten Schlange stehen, am Nicht-Verkauf waere sie schuld.
schriftlich, beweisbar?
jepp beweisbar
Aber wie schon in der Frage gesagt geht es mehr darum welche Wege man rechtlich gehen muß(Fristen einhalten etc.) und wie lange kann sich so ein Verfahren ziehen?
Vom Bruder ist keine Beteiligung zu erwarten.
Er sitzt alles nur aus und wird nie tätig mit dem Ergebnis immer tiefer in alles rein zu rutschen.
Ich gewinne allerdings immer mehr den Eindruck, dass hier nur ein guter Anwalt helfen kann…
Dein Eindruck trügt Dich nicht. In Rechtsfragen empfiehlt sich immer der Gang zum Anwalt. Rechtsberatung per Forum macht wenig bis keinen Sinn … kann allenfalls Denkanstöße liefern.