Wie kann man einen abwesenheitspfleger loswerden?

also: ich bin miterbe an einem kleinen acker , zusammen mit 2 anderen erben, von denen einer verschollen ist. für den verschollenen erben wurde ein abwesenheitspfleger eingesetzt, der aber seit mehreren jahren nichts tut und auch einem verkauf des ackers nur dann zustimmt, wenn alles über seinen tisch geht, sprich: wenn er kräftig mitverdient.
meine frage: nach meinem verständnis soll ein abwesenheitspfleger die interessen des verschollenen miterben vertreten und wenn er nicht herausfinden kann, ob der erbe noch lebt oder wo er aufzufinden ist, sollte er ihn nach angemessener zeit öffentlich für tot/verschollen erklären lassen. damit wäre meiner meinung nach seine aufgabe erloschen… dieser spezielle abwesenheitspfleger scheint aber an dem Fall verdienen zu wollen. da der acker ohnehin nicht viel wert ist, kommt dann am ende vermutlich gar nichts herum, außer für den abwesenheitspfleger. wer weiß Rat?

Hallo,

Ich will es versuchen.
Zuerst einmal das, was ich verstanden habe,

Das ist sein Job. (Würde ich in diesem Fall genauso machen.)

An was verdient er mit? Und was verstehst Du unter „kräftig“?
Was bekommt er überhaupt für die Abwesenheitsvertretung?

Weisst Du das alles oder vermutest Du es nur?
Hast Du Dich mal zu seinen Rechten und Pflichten schlau gemacht? Bei der Stelle, die ihn bestellt (=eingesezt) hat?

Sehe ich auch so. Aber ist es denn möglich den Verschollenen für tot zu erklären? Welche Zeit ist bisher vergangen?

Sehe ich auch so. Dann wäre der Verschollene „tot“. Wer würde erben? (Es könnte auf die Wahl zwischen Pest und Cholera hinauslaufen …)

Nochmal: Wie hoch ist seine Vergütung? Kann diese nicht ausschliesslich aus dem Erlös seines Anteils kommen? Damit wäre Dein Anteil - und nur um den darf es Dir gehen, alles Andere geht nur andere Leute an - nicht betroffen. Oder liege ich falsch?

Ich würde hier mal ein nettes Gespräch mit der Dame von der Stelle, die den Abwesenheitspfleger eingesetzt hat, führen. (Aber erstmal nur ein nettes Gespräch und nicht gleich auf den Tisch hauen - auch wenn Du verärgert sein solltest.)
Für die Angelegenheit „Grund und Boden“ könntest Du auch ein nettes Gespräch mit der Rechtspflegerin vom Grundbuchamt führen.

Wenn es nette Menschen sind (und keine „Beamtenseelen“ ) wirst Du einen Schritt weiterkommen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
wie kam es denn zur Bestellung des Pflegers? Grundsätzlich kann bei langjähriger Tätigkeit eines solchen Pflegers der Tod desjenigen festgestellt werden, für den er da tätig ist. Dazu bedarf es eines Aufgebotsverfahrens (üblicherweise) durch das Amtsgericht. Vorher geht da kaum was. Und das muss keineswegs vom Pfleger ausgehen, sondern kann von (fast) jedermann beantragt werden. Näheres regelt zB §16 Verschollenheitsgesetz. Dazu müsste man natürlich die näheren Umstände kennen. „Man“ ist hier ein versierter Anwalt für Familien- oder Erbrechtrecht und nicht das Internet!

Gruß vom
Schnabel

Es gibt auch noch die von Ihnen zu beantragende Teilungsversteigerung mit der anschließenden Verteilung des Versteigerungserlöses (nach Abzugder Kosten, aber nicht der Kosten des Abwesenheitspflegers), gegen die der Abwesenheitspfleger nicht erfolgversprechend angehenkönnte. - Bei dem geringen Wert des Grundstücks dürfte der Pfleger unangemessen wenig bzw. garnichts verdienen. Jedenfalls dürfte er froh sein, diese offensichtlich unerquickliche Arbeit loszuwerden.