Wie kann man einen geplanten Suizid stoppen?

Hallo Leute,

habe ne Bekannte, die vorhat sich das Leben zu nehmen. Bei Ihr ist es definitiv kein Hilfeschrei, denn Sie meint es ernst und wird es auch schaffen.
Da ich in meiner Vergangenheit auch mal an solch einen Punkt stand, weiß ich auch wie Suizidenten denken und fühlen. Daher weiß ich auch, Sie würde alles tun, um Polizei und Ärzte zu täuschen, damit Ihr Ziel des Suizids nicht gefährded ist.
Mittlerweile kenn ich auch die Hintergründe zu Ihrem Entschluss. Hauptsächlich liegt es an einer schwerwiegenden Identitäts- und Persönlichkeitsstörung, aufgrund einer Borderline-Störung.
Habe das ganze mittlerweile 3mal der Polizei gemelded. Einmal per Mail, einmal während eines Notrufs wo ich einen anderen Suizid verhindert hatte und einmal über eine Mitteilung über das Online-Portal der Polizei. Mir kommt es langsam vor, als würde man das nicht ernst nehmen wollen, dem ist aber nicht so. Ich will natürlich aus menschlicher Sicht den geplanten Suizid verhindern, damit ihr geholfen wird, aber so langsam rennt mir die Zeit davon. Wenn ich nicht schnellstmöglich ihr helfen kann (geh noch von ca. 1 Woche aus) würde Sie wieder anfangen andere Leute für einen Suizid zu suchen oder sich runterstürzen. Ich kann doch nicht einfach zugucken, wie Sie sich am Ende noch umbringt.
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen, da mir langsam die Ideen ausgehen.

Vielen lieben Dank

Tag,

Ihre Lage ist sehr ernst so wie Sie das schildern.
Es gibt durch aus einen Weg, welcher aber seeeeeeehr „brutal“ erscheinen mag, möglicherweise werden Sie mich für bekloppt halten:

Rufen Sie die Herrschaften der Polizei an, bitten Sie sie darum, dass sie Sie begleiten, holen Sie den „Problemfall“ ab, und weisen Sie diese Person in eine Anstalt ein.
Das würde den Suizid auf jeden Fall verhindern.
Lachen die Polizei sie aus, oder ahnen Sie, dass die das nicht ernst nehmen, gehen Sie unverzüglich zum Jugendamt, die MÜSSTEN Ihnen sofort helfen.
Schließlich handelt es sich um einen Notfall.
Die Sachbearbeiter der Polizei bzw. des Amtes würden dann auch einen richterlichen Beschluss hervorbringen, welcher besagt, dass Person X in der Anstalt bis zur Rehabilitation verweilen MUSS.
Natürlich wird das von einen Psychologen überwacht.

Und machen Sie sich kein Kopf, kaum ein Mensch ist so schlau einen „guten“ Psychologen zu überlisten.

Da dies Eile braucht, würde ich Vorschlagen, Sie machen sich, sobald Sie diesen Beitrag gelesen haben UNVERZÜGLICH auf den Weg zur Dienststelle.
Notfalls morgen zum Jugendamt.
Nehmen Sie am besten noch einen Zeugen mit, damit man nachher nicht sagen kann, Sie waren nie dort.
Falls Sie keine Person mitnehmen wollen, nehmen Sie ein Aufnahmegerät wie MP3-Spieler, Handy etc. mit und nehmen das alles auf.

Sollte der Suizid nicht verhindert werden können, klagen Sie die Polizei bzw. das Jugendamt an wegen unterlassener Hilfestellung, dass macht Person X zwar nicht lebendig, aber dann werden die handelnden Personen dafür bestraft.

Ich hoffe, ich konnte heflen, ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Gruß
Orakel

Danke Orakel,

das hat etwas weitergeholfen. Auch wenn es für mich etwas hart wird, werd ich mir erstmal die Nummer der zuständigen Polizeidirektion raussuchen und mit denen telefonischen Kontakt aufnehmen. Denn in diesem Fall kann ich nicht einfach in ein anderes Bundesland kurzfristig reisen.
Werde dann den Beamten die Situation schildern und hoffe das das dann bearbeitet wird, denn auch für mich wird das ganze ziemlich heikel, da auf Dauer mich das etwas belastet. Bin halt auch Borderliner, aber stabil. Doch auf Dauer ist das nicht so gut für mich. Ich denk ja schon ein wenig an mich. Werde aber dann noch mitteilen was raus gekommen ist.

Danke nochmal Orakel

Hallo,

die Polizei kann nicht wirklich etwas unternehmen, wenn die- bzw. derjenige keine akute Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Ich würde an deiner Stelle umgehend den Sozialpsychiatrischen Dienst (meist beim Rathaus bzw. bei den Bezirksämtern) kontaktieren und dort die Situation schildern. Die Ärzte können ggf. direkt eingreifen bzw. die erforderlichen Schritte einleiten.

Grüße
EP

OT
Hallo!

Falls Sie keine Person mitnehmen wollen, nehmen Sie ein
Aufnahmegerät wie MP3-Spieler, Handy etc. mit und nehmen das
alles auf.

Ist sowas nicht strafbar, wenn der Mitschnitt nicht vorher abgesprochen ist?

lieben gruß
Aj

Hallo,

Durchaus. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

MfG,

ujk

Hallo,

für Unterbringungen suizidaler Personen ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig in der die Person wohnt.
Nicht die Polizei.
Bitte Kontakt mit der KVB bzw. dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen, die sind für die Fälle zuständig Suizid zu verhindern.

grüße
miamei

es geht hier doch schließlich um die Verhinderung eines Suizides !!

Da muss jedes Mittel Recht sein. Wir leben doch schließlich in einem freien Land, da kann auf so Nebensächlichkeiten keine Rücksicht nehmen.

Ich denke bzw. hoffe, dass wir alle den satirischen Unterton bei Orakel nicht erkannt haben.

Ich persönlich halte schon eine Zwangseinweisung für moralsich und ethisch höchst bedenklich und hochgradig unfrei.

Grüßle