Am 02.02.2011 wurde der Internetvertrag mit Surfstick bei 1&1 geschlossen.
Am 09.02.2011 kam das Päckchen mit der Post.
Der Stick wurde ordungsgemäß installiert, jedoch wird kein Signal im Ort empfangen(der Kundenberater versicherte das in dem Ort eine Verbindung bestehen wird).
Noch am selben Tag wurde das Päckchen mit einer Kündigung zurück geschickt.
Am 17.02. 2011 kam ein Brief, dass die Kündung nicht akzepiert wird!
Was ist jetzt zu tun?
Man kann doch nicht für etwas bezahlen, von dem man keinen Nutzen hat…
Am 17.02. 2011 kam ein Brief, dass die Kündung nicht
akzepiert wird!
Wenn in deinem hypothetischen Fall die Person natürlich in die Kündigung reinschreibt „zu sofort“ oder anderweitig sich nicht an die Kündigungsfristen hält, kann die Firma die Kündigung zu sofort durchaus ablehen.
Allerdings sollte jeder Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt werden können.
(der Kundenberater versicherte das in
dem Ort eine Verbindung bestehen wird).
Beweisbar? Evt. sogar im Vertrag genannt?
hallo
in vielen verträgen - insbesondere bei versicherungen - ist eine klausel vorhanden, dass zusagen die aussendienstmitarbeiter tätigen, und vom vertrag abweichen, nichtig sind.
für den anbieter zählt nichts anderes als der inhalt in den agb und im vertrag.
wenn überhaupt, wäre hier der aussendienstmitarbeiter regresspflichtig.
inwieweit das im Einzelfall mit §305b BGB vereinbar wäre, sei
dahingestellt.
warum sollte es nicht damit vereinbar sein?
der anbieter schützt sich durch diese klausel genau davor.
er weist ausdrücklich darauf hin, dass getroffene zusagen, selbst wenn sie schriftlich erfolgen, ohne vorherige zustimmung des anbieters nichtig sind.
und diese klausel wird der shopbetreiber ebenfalls unterschrieben haben, als der vermittlervertrag mit dem anbieter abgeschlossen wurde.
ergo ist der anbieter erst einmal aus dem rennen.
wenn überhaupt, wäre hier der aussendienstmitarbeiter
regresspflichtig.
Wieso das denn? Mit dem hat man ja nun definitiv keinen
Vertrag geschlossen. Der Unterschied Innen- und
Außenverhältnis ist Dir schon bekannt?
aber ohne seine zusagen wäre der vertrag nicht zu stande gekommen.
bleibt also die beweispflicht. wenn man zeugen hat, hat man gute karten, dass der vertrag mit dem anbieter zwar bindend bleibt, für die kosten aber der vermittler aufkommen muss.
weiterhin kann man davon ausgehen, dass ein lokaler vermittler wissen MUSS, ob in diesem bereich empfang besteht, oder nicht. das grenzt schon an eine vorsätzliche falschberatung, mit dem ziel, einen vertragsabschluss zu generieren.