Wie kann man einen Makler vorzeitig kündigen?

Wenn man einen Makler eingeschaltet hat, der als Alleinmakler tätig ist um ein Haus zu verkaufen, hat man dann eine Möglichkeit innerhalb des 3-Monats Vertrages den man mit ihm abgeschlossen hat, den Vertrag zu kündigen und einen anderen Makler zu bestimmen?
Sollte es Möglichkeiten geben, muss man hier eine Begründung angeben, warum der Vertrag beendet werden soll?

Hintergrund wäre folgender:
Man hat einen Makler für den Hausverkauf beauftragt. Da sich nun ein guter Bekannter meldet, der gerne die Maklertätigkeit übernehmen möchte, würde man den Maklerauftrag gerne an Ihn weitergeben.
Ist sowas möglich und muss man den ersten Makler entschädigen?

Die Antwort steht in dem Vertrag unter dem Punkt „Kündigung“ bzw. „Vorzeitige Kündigung“ oder „Beendigung des Vertragsverhältnisses“.

Steht da nix, dann gilt „pacta sunt servanda“(sp?) (Verträge sind einzuhalten)

Hallo,

danke für die Antwort;
Ich hatte gehofft, dass es bei Maklerverträgen vielleicht ein Sondererecht gibt. Ich hatte auch etwas von einer Entschädigung gelesen, die in manchen Fällen angewendet wird. Wäre eine solche Entschädigung dann auch vertraglich zu regeln und gibt es folglich hier keine feste allgemein gültige Regelung?

Sollten die festgelegten drei Monate ablaufen und man setzt einen neuen Makler ein, darf dieser Makler dann nur Kontakte pflegen die noch keinen Kontakt zum ersten Makler hatten oder erlöschen alle Rechte des ersten Maklers nach den drei Monaten?

Interessant wäre auch ob man als Verkäufer auf ein Angebot des Maklers eingehen muss, solange die zuvor vereinbarten Bedingungen passen, oder hat man in jedem Fall das Recht abzulehnen?

Guten Tag,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hatte gehofft, dass es bei Maklerverträgen vielleicht ein Sondererecht gibt.

Warum ? Auch Makler müssen eine Grundlage für ihre Geschäfte haben.

Hi,

Ich hatte gehofft, dass es bei Maklerverträgen vielleicht ein
Sondererecht gibt. Ich hatte auch etwas von einer
Entschädigung gelesen, die in manchen Fällen angewendet wird.
Wäre eine solche Entschädigung dann auch vertraglich zu regeln
und gibt es folglich hier keine feste allgemein gültige
Regelung?

Man kann sich im gegenseitigen Einvernehmen immer einigen. Das steht beiden Parteien frei. Wenn dann eine der Parteien eine Entschädigung möchte, dann kann man sie geben. Das ist aber alles frei verhandelbar.

Ich würde es allerdings nicht machen, denn:

Sollten die festgelegten drei Monate ablaufen und man setzt
einen neuen Makler ein, darf dieser Makler dann nur Kontakte
pflegen die noch keinen Kontakt zum ersten Makler hatten oder
erlöschen alle Rechte des ersten Maklers nach den drei
Monaten?

IANAL, aber ich denke, dass dem alten Makler die Provision auch dann zusteht, wenn einer SEINER Kontakte später kauft (sonst würde ja jeder 3 Monate warten). Wenn der neue Makler dann aber auch tätig wurde und eigentlich auch Rechte an der Provision erwirbt, wird es interessant. Das sollte der neue Makler aber von Berufs wegen beantworten können.

Interessant wäre auch ob man als Verkäufer auf ein Angebot des
Maklers eingehen muss, solange die zuvor vereinbarten
Bedingungen passen, oder hat man in jedem Fall das Recht
abzulehnen?

Auf jeden Fall kann man alle Angebote ablehnen. Es ist das Haus des Verkäufers und somit hat er die Verfügungsgewalt. Der Makler kann nur vorschlagen. Es ist dabei nicht unüblich, dass Verkäufer sich dann überraschend unendlich zieren, tatsächlich zu verkaufen. Typischerweise weil die eigenen überzogenen Preisvorstellungen nicht erreicht wurden. Makler üben dann zwar gerne Druck aus, rechtlich haben sie aber keine Handhabe.

Fazit: Man sollte seinen Vertrag jetzt auch aushalten. Dass man immer wieder einen besseren findet, hätte man sich vorher überlegen sollen. Wenn man später noch bessere Käufer zu finden hofft, steht es einem ja frei an niemanden zu verkaufen und nach Ablauf der Frist mit einem neuen Makler einen neuen Anlauf zu nehmen.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

IANAL, aber ich denke, dass dem alten Makler die Provision
auch dann zusteht, wenn einer SEINER Kontakte später kauft
(sonst würde ja jeder 3 Monate warten). Wenn der neue Makler
dann aber auch tätig wurde und eigentlich auch Rechte an der
Provision erwirbt, wird es interessant. Das sollte der neue
Makler aber von Berufs wegen beantworten können.

Im ungünstigsten Fall gibt es dann die Variante, dass beiden Maklern eine Provision zusteht. Also 2 Provisionen bezahlt werden müssen. Naja, zahlt ja der Käufer - Falls man einen Käufer findet, der bei 2 Maklern nicht schreiend wegläuft.

mfg, N