Hi,
Ich hatte gehofft, dass es bei Maklerverträgen vielleicht ein
Sondererecht gibt. Ich hatte auch etwas von einer
Entschädigung gelesen, die in manchen Fällen angewendet wird.
Wäre eine solche Entschädigung dann auch vertraglich zu regeln
und gibt es folglich hier keine feste allgemein gültige
Regelung?
Man kann sich im gegenseitigen Einvernehmen immer einigen. Das steht beiden Parteien frei. Wenn dann eine der Parteien eine Entschädigung möchte, dann kann man sie geben. Das ist aber alles frei verhandelbar.
Ich würde es allerdings nicht machen, denn:
Sollten die festgelegten drei Monate ablaufen und man setzt
einen neuen Makler ein, darf dieser Makler dann nur Kontakte
pflegen die noch keinen Kontakt zum ersten Makler hatten oder
erlöschen alle Rechte des ersten Maklers nach den drei
Monaten?
IANAL, aber ich denke, dass dem alten Makler die Provision auch dann zusteht, wenn einer SEINER Kontakte später kauft (sonst würde ja jeder 3 Monate warten). Wenn der neue Makler dann aber auch tätig wurde und eigentlich auch Rechte an der Provision erwirbt, wird es interessant. Das sollte der neue Makler aber von Berufs wegen beantworten können.
Interessant wäre auch ob man als Verkäufer auf ein Angebot des
Maklers eingehen muss, solange die zuvor vereinbarten
Bedingungen passen, oder hat man in jedem Fall das Recht
abzulehnen?
Auf jeden Fall kann man alle Angebote ablehnen. Es ist das Haus des Verkäufers und somit hat er die Verfügungsgewalt. Der Makler kann nur vorschlagen. Es ist dabei nicht unüblich, dass Verkäufer sich dann überraschend unendlich zieren, tatsächlich zu verkaufen. Typischerweise weil die eigenen überzogenen Preisvorstellungen nicht erreicht wurden. Makler üben dann zwar gerne Druck aus, rechtlich haben sie aber keine Handhabe.
Fazit: Man sollte seinen Vertrag jetzt auch aushalten. Dass man immer wieder einen besseren findet, hätte man sich vorher überlegen sollen. Wenn man später noch bessere Käufer zu finden hofft, steht es einem ja frei an niemanden zu verkaufen und nach Ablauf der Frist mit einem neuen Makler einen neuen Anlauf zu nehmen.