Wie kann MAN einen Verein anpinkeln

Hallo,
so nun in veränderter Form, auch wenn MAN sich MANchmal über das Löschsystem von hier wundern muss.

Doch nun um was es geht:

Wie könnte man einen Verein anpinkeln, bei dem einiges im Argen liegt, wie z.B.

  1. Mitglieder bekommen keine Satzung! Trotz mehrmaligem
    anfragen, tut sich nichts. Nach dem Motto:„Die
    Scheißsatzung interessiert mich nicht!“

  2. Es werden rechtliche Vorgaben nicht erfüllt! (Z.B. bei
    einen Elternverein, der eine Kita unterhält, es gibt aber keine
    Elternarbeit. Ist nicht erwünscht, weil Eltern zu doof sind!)

  3. Es finden keine Mitgliederversammlungen statt.

  4. Protokolle der letzten Mitgliederversammlung (sofern es je eine
    gab), kann man nicht einsehen.

  5. Der Vorstand des Vereins ist gleichzeitig Leiter/in der
    Einrichtung, jedoch ohne gewählt worden zu sein.

  6. Jetzt wirds ganz abstrus, aber wir nehmen einfach mal weiter an, der Vorstand baut sein privates Wohnhaus auf Vereinsgrundstück.

Frage: Bei welcher Stelle könnte MAN solche Missstände anprangern.

Könnte eine Meldung beim Finanzamt Sinn machen? Wenn ja, was für ne Art Meldung?

Hoffe der Fragesteller hat sich nun brav ausgedrückt,

lg
Stefan

Hallo,

  1. Jetzt wirds ganz abstrus, aber wir nehmen einfach mal
    weiter an, der Vorstand baut sein privates Wohnhaus auf
    Vereinsgrundstück.

Wie würde man eine Baugenehmigung für ein eigenes Privatwohnhaus auf einem Grundstück bekommen, das einem nicht gehört? Müsste man das als Vereinsheim ausweisen?

Wenn es so einen dubiosen Verein geben würde, dem ich selbst einmal beigetreten wäre, so würde ich mit den übrigen Mitgliedern zusammen beraten, was zu tun wäre.

Gruß
I.

Hallo,
man könnte einfach austreten. Machen das genug Mitglieder ist einem eingetragenen Verein bei unter drei Mitgliedern von Amts wegen die Rechtsfähigkeit zu entziehen.

Die Satzung und alles andere kann man in der Regel auch beim Registergericht (in der Regel das Amtsgericht) einsehen.

Cu Rene

man könnte einfach austreten.

immer diese Doppeldeutigkeiten…

scnr

Gruß

Joschi

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Guten Morgen,

wenn der Verein Eigentümer eines Grundstückes ist, dann betritt man dieses oder stellt sich an den Zaun, und von da an funktioniert es wie zB im Wald, wenn man gegen einen Baum pinkelt.

Spaß und seltsame Sprache beiseite. Wenn der Verein ein Grundstück hat, dann hat er auch eine Satzung, denn sonst könnte er nicht im Vereinsregister eingetragen sein. Von daher verstehe ich nicht, wieso „Mitglieder keine Satzung“ bekommen. Natürlich muss der Verein auch Mitgliederversammlungen abhalten. Wenn der Vorstand diese nicht einberuft, kann das auch auf Antrag der Mitglieder geschehen. Was das Finanzamt machen soll, erschließt sich mir nicht.

Was das Finanzamt
machen soll, erschließt sich mir nicht.

Überprüfung der Gemeinnützigkeit und eventuell (Einleitung) Aberkennung des e. V. , was in diesem wie in anderen Fällen eher „eigennütziger Verein“ heißen sollte…

Hai!

Wenn der Vorstand diese nicht einberuft, kann das
auch auf Antrag der Mitglieder geschehen.

Und was soll das bringen?

Da treffen sich ein paar Eltern, schimpfen über dies und jenes und
tragen es dann dem Vorstand vor. Dieser wird wie immer nichts tun
aber es war schön sich mal getroffen zu haben.

Der Plem

Hai!

Ho!

Wenn der Vorstand diese nicht einberuft, kann das
auch auf Antrag der Mitglieder geschehen.

Und was soll das bringen?

Was immer diese Leute wollen, zB einen neuen Vorstand.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Was das Finanzamt
machen soll, erschließt sich mir nicht.

Überprüfung der Gemeinnützigkeit

Davon war noch gar nicht die Rede.

e. V.

Auch davon war noch nicht die Rede, ich war aber auch davon ausgegangen.

Cu Rene

Hallo,

wenn man die Satzung nicht kennt, weiß man auch nicht, wie viel Mitglieder/Stimmen zur Einberufung einer außerordentlichen Vers. erforderlich sind.
Gehen wir mal davon aus, daß es mehr als 25 oder 50% sein müßten. Dann beruft man mit rechtzeitiger Einladung aller Mitglieder und einer Tagesordnung eine solche Vers. ein, wählt den Vorstand ab und wählt einen neuen.
Diese Versammlung könnte auch beschließen, dass der alte Vorstand alle den Verein betreffenden erlangten Unterlagen herausgeben muß.
Ebenfalls in die TO aufnehmen.
Dann hat man das Hauptproblem gelöst.
Gibt es keinen Kassenwart/Schatzmeister und keine jährliche Kassenprüfung?

Gruß:
Manni

Wird bei einem Bauantrag geprüft, ob dem Antragssteller das Grundstück gehört? Mich hat man das nicht gefragt…

Hi
die Satzung ist beim Vereinsgericht hinterlegt - da sollte also ranzukommen sein.
Alles andere durch Satzungskonforme Anträge erledigen lassen. Falls darauf nicht reagiert wird, das Vereingericht bitten, tätig zu werden und die Anträge (z.B. Mitgliederliste aushändigen, um MV einzuberufen) notfalls zwangsweise durchzusetzen.
Ein Hinweis an das Finanzamt (KiGa-Verein könnte gemeinnützig sein - und die ist gefährdet) könnte da auch „Wunder wirken“.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
und 1000 Dank für die vielen tollen Beiträge!

LG
Stefan