Wie kann man einen vormund wechseln

Hallo, ein familienmitglied hat vom vormundschaftsgericht einen vormund bekommen. jetzt möchte die Person aber gerne die Ehefrau seinen cousin zum vormund haben. Ist das möglich und wenn ja wie muss das beantragt werden.

Hallo,

Handelt es sich um ein Kind, dann kann nur die Pflegemutter bzw. der Pflegevater die Vormundschaft beantragen. Vorraussetzung ist dabei, dass die Pflegschaft auf Dauer ausgelegt ist.
Bei einem Erwachsenen, kann jeder die Betreuung bei Gericht beantragen.

Herzliche Grüsse

V.S.

Hallo
Es handelt sich um einen Erwachsenen. der zur zeit zuständige betreuer / vormund ist kein gesetzlicher sondern ein ehrenamtlicher. Der kümmert sich allerdings überhaupt um seinen schützling. Im betreuten wohnen werden der person rasierer weggenommen und auch das handy. taschengeld wird auch nicht ausgezahlt mit der begründung er bräuchte keins.
Der vormund antwortet auf fragen der person ob er nicht woanders hin kann ins betreute wohnen immer mit nein und wenn er weiter nerven würde würde er nocn weiter weg kommen. die person möchte gerne ins betreute wohnen in seine heimatstadt.

wie kann man gegen den vormund vorgehen und schellstmöglich einen wechsel des vormundes durch ziehen?

MFg Vincent

Hallo Vincent,

hier ist ein Betreuerwechsel absolut nötig! Die Person, die die Betreuung übernehmen möchte soll bitte beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung für…stellen. Begründung: …die von dir angegebenen unhaltbaren Zustände. Ein Betreuerwechsel ist jederzeit möglich. Wenn ihr das nicht alleine durchziehen wollt, dann wendet euch an einen Betreuungsverein in eurer Nähe.
Viel Erfolg!
MfG V.S.

Hallo,

leider kann ich erst jetzt antworten.

Das ist ziemlich einfach. Man (die unter Betreuung stehende Person oder der zukünftige Betreuer) beantragt beim Gericht schriftlich den Wechsel unter Nennung des Namens und der Anschrift des neuen Betreuers. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Betreute in einem persönlichen Gespräch dem Richter sagen kann, dass er den jetzigen Betreuer nicht mehr haben will sondern den Neuen. Dieses Gespräch wird auf jeden Fall vom Richter geführt, da er die Hintergründe erfahren will. Wenn der Betreute aber den ausdrücklichen Wunsch äußert, eine bestimmte Person als Betreuer zu bekommen, ist er gemäß 1897 Absatz 4 BGB gebunden und hat bis auf ganz wenige Ausnahmen keine andere Wahl. Wenn er nicht sprechen kann, ist ein Wechsel etwas schwieriger aber nicht unmöglich. Vorgehensweise die gleiche.

Viel Erfolg
crickelcrackel