Wie kann man festlegen daß eine Person außerhalb der Familie Erbt?

Folgende Überlegung:
„Zukünftiger Erblasser“ :slight_smile: ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Die nächsten verwandten wären zwei Geschwister. Das Verhältnis zu den Geschwistern ist eher von Spannungen geprägt. Bei „planmäßigem Ableben“ kann man davon ausgehen daß die Eltern nicht mehr am Leben sind.
Es besteht aber eine langjährige Freundschaft zu einer weiteren Person. Aber eben nur Freundschaft, keine irgendwie belegte Verwandtschaft.
Wie kann nun der Erblasser festlegen, daß der Freund das (möglichst komplette) Erbe bekommt. ein Teil des Erbes (vor allem Dinge an denen der Freund kein Interesse hat, aber andere Personen durchaus) sollen an andere Personen, zum Teil auch als Spende an Vereine gehen.
Wie kann der Erblasser das nun sicher festlegen? So daß keine anderen Personen Ansprüche anmelden können? Reicht dazu eine Testamentarische festlegung aus, oder sind weitere Schritte nötig?

Google hilft, wie so oft, ein wenig weiter.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/geschwister.html

Da eben nicht weil die Seite expülizit eine Einverständniserklärung zu Cookies verlangt sonst kann man sie garnicht lesen! Sowas sollte garnicht erst verlinkt werden! ramses90

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Wenn man da spezifische Wünsche hat, muss man halt selbst suchen. Man darf natürlich auch mit Ecosia oder jeglicher anderer Suchmaschine suchen, und dann auch beliebige weitere Filter anwenden…

Indem er ein handschriftliches Testament erstellt und da all das festlegt was er hier geschildert hat. Ganz rechtssicher geht das aber auch, kostenpflichtig, bei einem Notar!
Geschwister sind dann bei der sogen. gewillkürten Erbfolge nicht erbberechtigt, das wären sie nur wenn kein Testament vorhanden wäre.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1937.html
ramses90

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Da eben nicht weil die Seite explizit eine Einverständniserklärung zu Cookies verlangt sonst kann man sie garnicht lesen! Sowas sollte garnicht erst verlinkt werden! ramses90

Das geht hier nicht um spezielle Wünsche sondern darum, dass wenn man dazu schon niichts zu sagen hat und nur verlinkt, dann doch bitte so, dass die Seiten einen nicht zwingen deren Cookies anzuerkennen. ramses90

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Ganz einfach.
der nimmt einen Bogen Papier und setzt handschriftlich auf:
„Ich setze meinen Freund (Name, Anschrift) als Alleinerben ein.“
Name, Unterschrift, Datum.
Dann Brief am besten in amtliche Verwahrung geben.
Testament darf auch ausführlicher sein, muss es aber nicht wenn alles an eine Person gehen soll.

Sollten beim Erbfall die Eltern(Elternteil) noch leben hätten die einen Pflichtteilsanspruch gegen den Alleinerben. Die Geschwister nicht.
Die Eltern kann man (regulär)nicht vom Erbe ausschließen, Pflichtteil bleibt ihnen vom Gesetz her zugestanden.

MfG
duck313

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Kenne Fälle wo das notarielle Testament erfolgreich abgelehnt wurde. Obwohl Notar persänlich mit Erblasser gesprochen hat, wurde es später wg angeblicher nicht vorhandener Testierfähigkeit erfolgreich angefochten.

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Und, klingt der Frager so als wäre er das? ramses90

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Stimmt nicht. Gerade getestet. Die Cookie-Zustimmung haben wir ja einer EU-Richtlinie zu verdanken. Diese Webseite verstößt übrigens dagegen. Ich habe nicht zugestimmt, konnte alles lesen und auf der Seite navigieren, es wurden aber trotzdem fünf Cookies gesetzt.

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Siehste und deswegen versuch ich´s erst garnicht bei solchen Seiten aber danke für den Hinweis. ramses90

Hallo ramses. Für die Notare klangen die Erblasser auch immer für testierfähig. Sie hatten keinen Zweifel beim direkten Gespräch. Sobald der Anwalt des Erbanfechter einen Zeugen anbringt, der irgendwas in Richtung nicht testierfähig bringt, ist man der Willkür des Richters ausgesetzt.

Seiten, die deine Zustimmung für Cookies erfragen?
Gibt es Seiten ohne diese Pflichtangabe?
Meine Firmenseite brauchte nie Cookies und hat nie welche gesetzt.
Dann kam die DSGVO und mit ihr auch bei meiner Seite der Pflichthinweis zur Datenschutzrichtlinie - damit dieser Hinweis nur einmal weggeklickt werden muss, wird seit dem ein Cookie dazu gesetzt.

Wie kommst du darauf, dass das irgendwas ändern könnte? Beim ersten Aufruf hast du schon alle Trackingdienste getriggert, wenn du keinen Blocker wie uBlock verwendest. Da kannst du genauso gut weiterlesen.

Und die Verwendung von uBlock kostet nicht mal was außer ein wenig Mühe. Selber Schuld, wer das unterlässt.

Alles gut, den hab ich ja. :grinning: ramses90