Wie kann man gegen die telekom klagen

Beschwerde an die Telekom

Zu Ihrem festgelegten Termin vom 29.09.2011, der noch immer gemäß des Auftrags bindend ist

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands,

aufgrund der vielfachen Auftragsbestätigungen zu o.g. Kundennummer, die ich von Ihnen erhalten habe und in denen Sie mir bestätigten, dass Sie zu folgendem Datum den Anschluss freischalten: am 29.09.2011 warte ich noch heute.

Zum Thema Liefertermin/ Auftragsbestätigungen: allen weiteren Terminen nach dem 29.09.2011, die Sie ja bis heute alle noch nicht wahrgenommen haben, sah ich dem 19.10.2011 und 24.10.2011 noch erwartungsvoll entgegen. Nun sehe ich die ganze Sache inzwischen als witzlos an, da es wahrscheinlich in Ihrem Unternehmen keine Fachleute gibt. Niemand weiß bei Ihnen offensichtlich, das wenn ein Termin steht, er auch eingehalten werden muß. Sollte es dennoch nicht klappen gäbe es noch die Möglichkeit ihn abzusagen. Oder kündigen Sie von sich aus einen Auftrag um anschließend einen Neuen mit mir abzuschließen? Davon wäre mir allerdings nichts bekannt.

Am 05.10.2011 rief ich zum wer weiß wievielten Mal bei Ihrer Hotline an, um mit Frau Brunn zu besprechen, dass Sie die Sache für mich klären und mich bis 12 Uhr am Handy zurückrufen wollte – auf diesen Rückruf warte ich auch noch bis heute.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, liegt mein Fall inzwischen einem Anwalt vor. Dieser hatte mit Ihrem Unternehmen am 21.10.2011 einen Freischaltungstermin für 24.10.2011 abgesprochen – auch dieser verstrich. Ein Außendienstler der Telekom wollte sich wegen genauer Terminabsprache bei mir melden – nichts passierte.

Den nunmehr gesetzten Terminen lt. Schreiben die mir am 28.10.2011 zugingen: 31.10.2011, zeitgleich der 11.11.2011 und am 29.10.2011 kam wieder Post von Ihnen (ein neuer Termin!): 08.11.2011! sehe ich nun hoffnungslos entgegen, da ich bezweifle, dass ein Mitarbeiter Ihrer Firma kommen wird.

Bis jetzt habe ich immer noch keinen Anschluß bekommen !
Und auch keine Antwort von der Telekom auf meinen Brief

ist denn der Vorstand auch wirklich angeschrieben worden? Dann kann ich mir kaum vorstellen, dass niemand geantwortet hat. Im Zweifel noch mal neu an den Vorstand zu Händen Herrn Obermann wenden, am einfachsten per email an den Support.

Hallo.

Da ich selbst Mitarbeiter der Deutschen Telekom bin, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

MfG Frank

Hallo zurück,
meines Wissens ist die Telekom nicht mehr an den Kontrahierungszwang gebunden, weil sie nicht mehr Monopolist ist. Es gibt ja Alternativanbieter, zu denen jeder wechseln kann. Das heißt: man kann die Telekom nicht mehr zwingen, einen Vertrag einzugehen. Aber wenn die Telekom einmal einen Vertrag abgeschlossen hat, muß sie ihn auch einhalten. Tut sie das nicht, kann man sie auf Zuhaltung des Vertrags klagen, so wie man jedes andere Unternehmen auch klagen kann. Dennoch hat die Telekom den längeren Atem und kann dich schikanieren, solange bis zu aufgibst. Und das ist sehr mühsam.
Besser als ich (Telekomelektroniker) kennt sich natürlich ein Jurist aus. Den solltest du befragen. Der hilft dir sicher weiter. Viel Glück und Erfolg von meiner Seite.
LG Raoul

Frag deinen Anwalt wie du Klagen kannst aber nicht Privatleute

Wenn du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, warum fragst du MICH dann wie man gegen die Telekom klagen kann? Ich bin Kundenberater und kein Jurist!