Hallo
Weiß nicht, ob das hier so richtig gepostet ist.
Wenn jemand in einem Hochhaus wohnt mit 45 Wohnparteien. Daran ist eine außenliegende Postkasten-Anlage. Der Platz darin reicht kaum für eine ganze Tageszeitung, wesewegen sie auch meistens vorne heraus guckt.
Nun geht das schon seit einigen Wochen so, das die Tageszeitung öfters „entnommen“ wird. Mal bei dem einen, mal bei dem anderen…
Leider immer zu „Nachtschlafender Zeit“. Da der eine Betroffene aber um diese Uhrzeit zur Arbeit ist, kann er sich nicht „auf die Lauer“ legen. Da der Dieb auch nicht jeden Tag tätig wird, ist es auch schwer da den Zeitpunkt zu finden.
Daher die Frage wie man dagegen vorgehen kann. Ist so etwas schon ein Fall für die Polizei, oder kann man irgendetwas anderes Sinnvolles dagegen tun?
unter diesem Suchtstichwort lassen sich schon mal einige Informationen finden, so z.B. diese Aussage:
Zeitungsdiebstahl ist jedoch gem. § 248a StGB wegen der Geringfügigkeit nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgbar, da ansonsten kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Du kannst jedoch notfalls einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Dem muß dann nachgegangen werden.
Bis dahin würde ich einen ziemlich übel beleidigenden Zettel an meinen Briefkasten hängen. Vielleicht hilft’s.
Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung
und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.
Wäre aber interessant ob eine Beleidigung an ein anonymes Opfer zu einer Verurteilung führen könnte.
Ich würde es drauf ankommen lassen. Nur Drohungen würde ich weglassen (mit Katzenkot erträngen, eigenes Gedärm um den Hals schlingen). So wie bei den hirnlosen Flachwixern, die immer den Fahrplan an meiner Stammhaltestelle klauen. Genau, das mache ich die Tage.
Bis dahin würde ich einen ziemlich übel beleidigenden Zettel
an meinen Briefkasten hängen. Vielleicht hilft’s.
Stell ich mir grad vor: Der Zeitungsdieb steht vor dem Briefkasten, liest die Beleidigungen und denkt sich Na gut, dann lass ich diese Zeitung lieber stecken und klau sie aus einem anderen Briefkasten…
Die Beleidigung eines Diebes ist immer noch eine Beleidigung
und damit ebenso strafbar wie der Diebstahl.
Dann soll der Zeitungsdieb den Beleidiger doch anzeigen! Jeden Morgen steht ein Dummer auf, siehe auch die aktuell grassierende Meldung mit dem Autoknacker, der sein Handy verloren hat…
Da der Link keine Erklärung für „die einzig wirksame Methode“ liefert, gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.
Mit Google weitersuchen könnte durchaus mehr Zeitaufwand erfordern als
Ich versuche, in diversen Videotheken die DVD „Der bewegte Mann“ zu bekommen, Pizza zu bestellen und dann - mehr oder weniger gespannt auf die erleuchtende Szene zu stoßen. Da die Gefahr des einschlafens und damit verpassens der Szene doch recht groß ist, plädiere ich hiermit inständigst um die zweite Möglichkeit
Der liebe Ray wird kurz und bündig erzählen, wie diese Art Diebstähle unterbunden werden.
Bist Du so sicher , dass die Zeitung geklaut wird? Vielleicht vergisst sie der Zeitungsbote einzustecken. Beschwere Dich regelmäßig bei der Zeitung. Sie soll sich etwas einfallen lassen, wie die Zeitung nicht mehr verwindet.
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Hallo
Davon habe ich „hierzulande“ noch nie etwas gehört.
Würde sich auch nicht wirklich anbieten, weil es in unserer näheren Umgebung keinen Zeitschriftenladen gibt. Und jeden Tag mit dem Auto los um eine Zeitung zu holen wäre dann auch unsinnig…