Wie kann man jemanden entmündigen?

Hi,

eine Betreuung zu bekommen ist schwierig. Du solltest Dich mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und ihnen die Situation schildern. Wenn eine Betreuung gerechtfertigt scheint, können die Ärzte sie beim Vormundschaftsgericht beantragen. Du kannst Dich auch beim Vormundschaftsgericht nach den Möglichkeiten für eine Betreuung errichten.

Ob sich Dein Problem damit lösen läßt ist eine andere Frage. Ich glaube nicht, daß sich die Einnahme von Medikamenten in Deutschland erzwingen läßt.

Die finanzielle Seite wird mit Sicherheit nicht für eine Betreuung reichen, auch nicht das aufs Spiel setzen seiner Arbeitsstelle. Körperliche Gewalt gegen sich und andere könnte evtl. eine Betreuung rechtfertigen, kommt auf die Schwere an. Aber wie diese Betreuung dann aussehen könnte, hängt vom Einzelfall ab, dazu kann hier niemand was sagen. Im allerschlimmsten Fall kann eine Zwangseinweisung in eine Klinik drohen, was die finanziellen Folgen und den Verlust des Arbeitsplatzes aber auch nicht ändern dürfte.

Gruß
Tina

Hallo,

Das Problem ist auch, daß er mutwillig seine Arbeitsstelle
aufs Spiel setzt, indem er wichtige Untersuchungen verweigert.

Und Du glaubst, wenn er entmündigt ist, lässt man ihm die Arbeitsstelle?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hi,

treibaer, was du schreibst ist ein Krampf.

Danke für das Kompliment.

Klar, alles seine
Sache, ist ja alles sein gutes Recht, und er muß das selber
wissen, und wem es nicht paßt kann gehen blablabla

Es ist seine Sache, es ist sein Recht, und der Staat kann nur im geringen Umfang festlegen wer sich wie um seine Familie zu kümmern hat. Und das ist auch gut so. Oder möchtest Du das der Staat in deiner Intimsphäre rumschnüffelt.

Die Rest-Familie hat ebenfalls das Recht über ihr Leben selbst zu bestimmen. Geht es nicht gemeinsam, dann eben getrennt.

Man merkt, daß du keine Ahnung hast was da richtig Sache ist.

Naja, im letzten halben Jahrhundert habe ich so Einiges mitbekommen, an Lebenserfahrung sollte es mir nicht mangeln.

Da hängen kleine Kinder mit drin und seine todkranke Mutter,
und da hat er verdammt noch mal eine Fürsorgepflicht.

Die hat er, soweit sie ihm der Staat vorschreiben kann, aber nicht mehr. Moralisch muss es nicht so gesehen werden. Moral steht hier nicht zur Debatte.

Q-Gruß

Hi,

Das kommt doch wohl ganz individuell auf den Fall an, ein
Unfall kann höhere Gewalt sein, dann ist es keine Tötung, es
kann genauso gut fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung
sein.

Natürlich kommt es auf den Fall an, nur ist für mich der Unterschied nicht so groß ob ein unverantwortlicher Autofahrer jemanden tötet, oder ein psychisch Kranker. Beite wollten es nicht, haben es dennoch getan.

Und was bitte schön willst Du mir damit sagen?

Das es keinen absoluten Schutz gibt.

Und Du spezifizierst, nur die einen müssen …
Wenn die einen, warum denn nicht auch die anderen?

???

Wie viel Unschuldige sterben im Jahr verursacht durch Alkohol, und wie viel sterben im Jahr durch psychisch Kranke?

es gibt aber genügend andere
Menschen, die mit Alkohol verantwortungsbewußt umgehen. Den
einen gehört der Führerschein entzogen, den anderen nicht.

Und wo ziehst Du die Grenze?
Das Gesetz kennt hier auch nur Starre Regeln 0,0 0,3 0,5 1,1, 1,6 Promille. Glaubst Du das dieses gerecht ist?

Du kennst schon die verschiedenen Arten der Betreuung? Du
weißt was eine Betreuung bedeutet? Du weißt auch, daß eine
zwangsweise Heimunterbringung nicht von der Betreuung abhängig
ist und nur durch eine richterliche Anordnung erfolgen kann?
Und das Altenheimbewohner, sofern sie körperlich und geistig
fit sind, sich frei bewegen können - auch außerhalb des Heimes

  • ist Dir auch bekannt?

Und ob mir das bekannt ist das die Rechte zumindest auf dem Papier stehen.

Die Frage ist berechtigt, ich weiß nicht ob die Einnahme von
Medikamenten unter Aufsicht gesetzlich erzwungen werden kann.

Wäre es wünschenswert wenn dir der Gesetzgeber vorschreibt welche Untersuchungen Du über dich ergehen lassen musst, und welche Medis Du schlucken musst?

Mal ganz platt ausgedrückt, würdest Du das auch sagen, wenn
das Opfer Dein Kind wäre?

Ich wünsche Dir, das Du nie in eine solche Situation kommst,
aber solltest Du dennoch einmal Betroffener sein, sprechen wir
uns wieder.

Dann können wir uns wieder sprechen, vor einem Jahr habe ich meinen Sohn beerdigt. Nein, es war kein Gewaltdelikt. Aber ich kann nachvollziehen wie sich ein Betroffener fühlt.

Es mag Ausnahmefälle geben, in denen das Wegsperren
ungerechtfertigt ist, in den meisten Fällen ist die
Unterbringung jedoch gerechtfertigt.

Toll, da sperrt mal die Leute einfach mal so rein prophylaktisch weg, der könnte ja jemanden schaden. Könnte ja auch dich mal treffen, das Du mal einfach so weggesperrt wirst.

Das notwendige Medikamente unter Aufsicht verabreicht werden
müssen, wäre für mich eine Alternative.

Für mich nicht.

Wird er aber nicht, da die Gefahr, daß er die Medikamente
wieder absetzt zu groß ist.

Kennst Du seine Krankenakte?
Sollte er geheilt werden, ich weiß ja nicht was er genau für eine Krankheit hat, besteht kein Grund mehr ihn einzusperren.
Oder bist Du dafür Menschen ohne Grund festzuhalten?

Q-Gruß

Hi,

Sei Dir gewiß daß er eine Gefahr darstellt.

Deine Ansicht, oder die Ansicht der Ärzte?

Noch sind es Autoaggressionen, er hat sich Hand und Knie
verletzt.

Auch das ist sein gutes Recht.
Was glaubst Du wie viel Kliniken wir bräuchten wenn alle die selbst verletzendes Verhalten (SVV) haben in Klinken verwahrt werden würden. Ist zwar eine andere Baustelle, passt aber hier her.

Aber er hat auch schon eine Flasche am Hals gepackt und gegen
seine Mutter erhoben.

Besser als wenn er seine Mutter am Hals gepackt hätte.
Er hat nicht zugeschlagen, dieses zählt.

Q-Gruß

Hi,

Natürlich kommt es auf den Fall an, nur ist für mich der
Unterschied nicht so groß ob ein unverantwortlicher Autofahrer
jemanden tötet, oder ein psychisch Kranker. Beite wollten es
nicht, haben es dennoch getan.

Da sind wir einfach unterschiedlicher Auffassung. Wenn es die Möglichkeit gibt, ein Unglück zu vermeiden, dann sollte man das meiner Meinung nach tun. Jedem kann ein Unglück passieren, einmal im Verkehr unaufmerksam gewesen, schon hat man einen Unfall verursacht. Wenn man allerdings Alkohol konsumiert hat das für mich einen anderen Stellenwert. Immerhin kann ich ja schon bevor ich mich zuschütte, Vorkehrungen treffen, beispielsweise zu Fuß zur Kneipe gehen.

Das es keinen absoluten Schutz gibt.

Da hast Du leider recht!

Wie viel Unschuldige sterben im Jahr verursacht durch Alkohol,
und wie viel sterben im Jahr durch psychisch Kranke?

Keine Ahnung. Für mich macht es aber einen Unterschied ob ich nur mein Leben gefährde oder auch das Anderer.

Und wo ziehst Du die Grenze?
Das Gesetz kennt hier auch nur Starre Regeln 0,0 0,3 0,5 1,1,
1,6 Promille. Glaubst Du das dieses gerecht ist?

Igendwo müssen doch Grenzen gezogen werden. Natürlich gibt es auch Pegeltrinker die erst ab einem bestimmten Wert eine ruhige Hand haben. Allerdings braucht der Gesetzesgeber feste Rahmen. Wenn ich Dir eine runterhauen würde, wäre es auch nicht so schlimm als wenn Dir Klitschko eine ballern würde. Deswegen darf ich aber auch keine körperliche Gewalt gegen Dich anwenden.

Und ob mir das bekannt ist das die Rechte zumindest auf dem
Papier stehen.

Ich weiß ja nicht, wir haben selbst schon eine Betreuung ausgeübt, einfach ist das nicht und ohne die Zustimmung der betreuten Person läuft vieles nicht.

Wäre es wünschenswert wenn dir der Gesetzgeber vorschreibt
welche Untersuchungen Du über dich ergehen lassen musst, und
welche Medis Du schlucken musst?

Wenn es dem Schutz der Allgemeinheit dient und ich mir dadurch meine Freiheit bewahren kann, ja.

Dann können wir uns wieder sprechen, vor einem Jahr habe ich
meinen Sohn beerdigt. Nein, es war kein Gewaltdelikt. Aber ich
kann nachvollziehen wie sich ein Betroffener fühlt.

Das tut mir aufrichtig leid!

Toll, da sperrt mal die Leute einfach mal so rein
prophylaktisch weg, der könnte ja jemanden schaden. Könnte ja
auch dich mal treffen, das Du mal einfach so weggesperrt
wirst.

Einfach so weggesperrt wird doch niemand, es sei denn er gefährdet sich oder andere. Ausnahmen mag es, wie überall geben.

Für mich nicht.

Man und muß ja nicht immer einer Meinung sein.

Kennst Du seine Krankenakte?

So stand es in der Zeitung. Aufgrund seiner Krankheit war er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, wurde auch nicht verurteilt und wenn ich mich richtig erinnere haben die Gutachter festgestellt, daß er nach Absetzen der Medikamente jederzeit wieder eine ähnliche Tat begehen könnte und das es nicht auszuschließen wäre, daß er die Medikamente wieder absetzen würde.

Sollte er geheilt werden, ich weiß ja nicht was er genau für
eine Krankheit hat, besteht kein Grund mehr ihn einzusperren.
Oder bist Du dafür Menschen ohne Grund festzuhalten?

Ohne Grund nicht, so aber schon:

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=1440&pk…

Leider finde ich jetzt nicht, warum lebenslange Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde.

Q-Gruß

Was ist ein Q-Gruß eigentlich?

Ich kann Deine Auffassung ja in gewisser Weise nachvollziehen und Du hast in einigen Punkten vielleicht auch recht, aber ich persönlich für mich stelle das Leben über die Freiheit.

Gruß
Tina

Hi,

Da sind wir einfach unterschiedlicher Auffassung. Wenn es die
Möglichkeit gibt, ein Unglück zu vermeiden, dann sollte man
das meiner Meinung nach tun.

Ja, man sollte Prophylaxe betreiben. Dazu gehört auch ärztliche Behandlung. Der Betroffene muss freiwillig einer Behandlung zustimmen und freiwillig aktiv mitmachen. Je frühzeitiger behandelt wird, umso besser sind die Heilungschancen.

Um Freiwilligkeit zu erreichen, gehört auch das Betroffene ohne Angst ihre Freiheit zu verlieren in Behandlung begeben können. Hat er Angst, lässt er sich nicht behandeln.

Keine Ahnung. Für mich macht es aber einen Unterschied ob ich
nur mein Leben gefährde oder auch das Anderer.

Für mich auch, das Leben anderer hat für mich einen höheren Stellenwert als mein eigenes.

Ich weiß ja nicht, wir haben selbst schon eine Betreuung
ausgeübt, einfach ist das nicht und ohne die Zustimmung der
betreuten Person läuft vieles nicht.

Kommt auf den Umfang der Betreuung an. Aber jetzt mal Zahlen, etwa 1% der Bevölkerung leiden einmal im Leben an einer Schizophrenie. Daneben gibt es auch noch andere psychische Krankheiten, wo daran Erkrankte auch eine Gefährdung für andere darstellen können, nicht müssen. Mal nicht zu niedrig geschätzt müssten dann 20% der Bevölkerung unter Betreuung gestellt werden.Das ist unmöglich.

Wenn es dem Schutz der Allgemeinheit dient und ich mir dadurch
meine Freiheit bewahren kann, ja.

Hättest Du dann noch Freiheit?
Stelle dir mal vor, Du könntest dich nicht mehr frei bewegen weil Du sonst außerhalb des Kontrollbereichs kommst.

Einfach so weggesperrt wird doch niemand, es sei denn er
gefährdet sich oder andere. Ausnahmen mag es, wie überall
geben.

Es darf da keine Ausnahme geben. Aus einer Ausnahme wird schnell eine Regel. Alles zum Wohle der Menschen.

So stand es in der Zeitung. Aufgrund seiner Krankheit war er
zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, wurde auch nicht verurteilt
und wenn ich mich richtig erinnere haben die Gutachter
festgestellt, daß er nach Absetzen der Medikamente jederzeit
wieder eine ähnliche Tat begehen könnte und das es nicht
auszuschließen wäre, daß er die Medikamente wieder absetzen
würde.

Ohne Schuld keine Strafe, anders darf es nicht sein.
Und wenn er keine Gefahr mehr darstellt, muss er entlassen werden.

Was ist ein Q-Gruß eigentlich?

Q=Kuh=Gummikuh=BMW-Motorrad
Kuhtreiber nur eben mit ä

persönlich für mich stelle das Leben über die Freiheit.

Für mich gibt es kein Leben ohne Freiheit.

Q-Gruß

Hi,

Ja, man sollte Prophylaxe betreiben. Dazu gehört auch
ärztliche Behandlung. Der Betroffene muss freiwillig einer
Behandlung zustimmen und freiwillig aktiv mitmachen. Je
frühzeitiger behandelt wird, umso besser sind die
Heilungschancen.

Freiwilligkeit funktioniert aber leider nicht immer, siehe den Link den ich Dir bereits genannt habe. Außerdem ist nicht jede Krankheit heilbar.

Um Freiwilligkeit zu erreichen, gehört auch das Betroffene
ohne Angst ihre Freiheit zu verlieren in Behandlung begeben
können. Hat er Angst, lässt er sich nicht behandeln.

Kommt auf den Umfang der Betreuung an.

In allen Bereichen, bei einer Geschäftsunfähigen.

Aber jetzt mal Zahlen,

etwa 1% der Bevölkerung leiden einmal im Leben an einer
Schizophrenie. Daneben gibt es auch noch andere psychische
Krankheiten, wo daran Erkrankte auch eine Gefährdung für
andere darstellen können, nicht müssen. Mal nicht zu niedrig
geschätzt müssten dann 20% der Bevölkerung unter Betreuung
gestellt werden.Das ist unmöglich.

Es geht mir nicht primär um Betreuungen, sondern um den Schutz unschuldiger Menschen.

Hättest Du dann noch Freiheit?

Wenn ich nur unter Aufsicht Medikamente einnehmen müsste, dann ja.

Es darf da keine Ausnahme geben. Aus einer Ausnahme wird
schnell eine Regel. Alles zum Wohle der Menschen.

Kein Mensch ist eben unfehlbar. Fehler lassen sich leider nicht zur gänze ausschließen.

Ohne Schuld keine Strafe, anders darf es nicht sein.

Unschuldig und schundunfähig sind zwei verschiedene Dinge.

Und wenn er keine Gefahr mehr darstellt, muss er entlassen
werden.

Die Gefahr liegt darin, daß die Wahrscheinlichkeit das er seine Medis nicht nimmt zu groß ist.

Q=Kuh=Gummikuh=BMW-Motorrad
Kuhtreiber nur eben mit ä

Ah, danke!

Schönes Wochenende.

Gruß
Tina