Wie kann man jemanden entmündigen?

Wenn jemand shizophren ist und derjenige eine Therapie abgebrochen hat und eigenmächtig verschriebene Medikamente abgesetzt hat und wieder in die alten Verhaltensmuster zurückfällt und er jetzt mutwillig seine Arbeitsstelle und somit seine ganze Existenz aufs Spiel setzt, kann man ihn dann irgendwie vor sich selbst schützen, ihn ggf sogar entmündigen lassen? Leider hängt auch seine Familie mit drin.
Gespräche mit der Person sind unmöglich, er ist uneinsichtig und unglaublich aggressiv, hat auch schon in seiner Wohnung randaliert und Türen zertreten. Er ist lebensmüde und depressiv und sein „Plan“ ist es, sich selbst zu zerstören. Seine Familie ist ihm dabei egal.
Hat jemand eine Idee, wie man in diesem Fall verfahren könnte??

Die klassische „Entmündigung“ gibt es schon länger nicht mehr. Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfahren

Gruß Andreas

Vormundschaftsgericht
Einfach den Sachverhalt schildern und damit eine „Betreuung anregen“.

LG

Gitta

Hallo, wie unten schon erwähnt gibt es keine Entmündigung mehr.
Es gibt aber verschiedene Wege um eine Betreuung herbeizuführen.
Wenn derjenige Selbstmordabsichten äußert, jedesmal sofort die Polizei anrufen um ein PsychKG zu erwirken, =eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung.
Weiterhin muss eine gesetzliche Betreuung beantragt werden dem allerdings muss der Betroffene zustimmen(was er nicht tun wird nehme ich an).
Je öfter es auffällig geworden ist, desto größer ist die Warscheinlichkeit dass er eine richterliche Verfügung für eine GB bekommt.
Ein langer Weg!

Gruß
Kosmokatze

Was sagen den die behandelnden Ärzte dazu? Auch wenn die Therapie abgebrochen wurde, würde ich zunächst mit den Ärzten sprechen. Diese können am besten einschätzen ob eine Betreuung für bestimmte Bereiche, wie z. B. die Gesundheitsfürsorge, beim Vormundschaftsgericht beantragt werden könnte.

Sollten die behandelnden Ärzte aufgrund der Schweigepflicht keine Angaben machen können, würde ich mit dem Vormundschaftsgericht in Verbindung setzen. Ist man dort der Meinung das eine Gefährdung für sich bzw. andere Personen ausgeht, wird man ein Gutachten erstellen lassen und evtl. der Betreuung stattgeben.

Eine Zustimmung des zu Betreuenden ist dann auch nicht nötig.

Sollten wirklich so massive Veränderungen sichtbar sein, bitte so schnell wie möglich handeln. Vor ein paar Jahren wurde bei uns in der Gegen ein Mann entsetzlich hingerichtet, weil ein jungen Mann seine Medikamente nicht nahm und deswegen schizophrene Wahnvorstellungen hatte.

http://www.webpsychiater.de/html/body_betreuung.html

Gruß
Tina

Wenn jemand shizophren ist und derjenige eine Therapie
abgebrochen hat und eigenmächtig verschriebene Medikamente
abgesetzt hat

Hi,

ist sein gutes Recht, oder bist Du dafür das von Staatswegen alle Menschen zwangsbehandelt werden?

und wieder in die alten Verhaltensmuster
zurückfällt und er jetzt mutwillig seine Arbeitsstelle und
somit seine ganze Existenz aufs Spiel setzt,

Wo ist hier ein Problem?
Jeder kann sein Leben so einrichten wie es seinen Bedürfnissen entspricht.

kann man ihn dann
irgendwie vor sich selbst schützen, ihn ggf sogar entmündigen
lassen? Leider hängt auch seine Familie mit drin.

Um wessen Schutz geht es hier? Um den Schutz ( Bestand )der Familie oder der Person?

Der Rest der Familie kann doch selbst entscheiden ob sie bei ihm bleibt oder nicht. Sind doch für sich selbst verantwortlich.

Gespräche mit der Person sind unmöglich, er ist uneinsichtig
und unglaublich aggressiv, hat auch schon in seiner Wohnung
randaliert und Türen zertreten.

Und wessen Einsicht soll er sich zu eigen machen? Wie gesagt, der Rest der Familie kann es aushalten, oder gehen.

Er ist lebensmüde und
depressiv und sein „Plan“ ist es, sich selbst zu zerstören.

Auch das ist sein gutes Recht, oder würdest Du dir deine Lebenseinstellung, bzw. die Einstellung zu deinem Leben vorschreiben lassen?

Seine Familie ist ihm dabei egal.
Hat jemand eine Idee, wie man in diesem Fall verfahren
könnte??

Ja, die Familie soll sich entscheiden. Entweder macht sie es mit oder nicht. Ihre Sache.

Q-Gruß

Aus selbst Erlebtem, halte ich Deine Aussage teilweise gefährlich!

Ein schizophrener Mensch kann, wenn er seine Medikamente absetzt, gefährlich für die Allgemeinheit werden. Ob so eine Gefährdung vorliegt, sollte auf alle Fälle überprüft werden.

Ein weitläufiger Bekannter wurde vor ein paar Jahren mit einem Samurai-Schwert hingerichtet, weil der junge Mann meinte seine Medikamente nicht mehr nehmen zu müssen. Der Erzengel flüsterte ihm irgendwann ins Ohr, daß vor ihm der Teufel stehe und er diesen nun umbringen müsse, fatalerweise befand er sich zu diesem Zeitpunkt ausgerechnet in einem Waffengeschäft…

Gruß
Tina

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Ein schizophrener Mensch kann, wenn er seine Medikamente
absetzt, gefährlich für die Allgemeinheit werden. Ob so eine
Gefährdung vorliegt, sollte auf alle Fälle überprüft werden.

Hi,

es kann jeder Mensch für andere Menschen gefährlich werden, da reicht ein Blick auf die Unfallstatistik aus. Das ist der Preis den wir für unsere Freiheit zahlen müssen.

Und ob hier der Knabe für seine Umgebung eine erhöhte Gefahr darstellt, kann keiner hier beurteilen, alleinig die behandelten Ärzte könnten hier eine Prognose stellen.

Q-Gruß

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Du kannst einen Unfall doch nicht mit dem Geschilderten vergleichen! Wenn ich das von Dir so lese, dann dürfte es keine Sicherungsverwahrungen etc. mehr geben.

Mit der Beurteiltung hast Du recht, deshalb habe ich ja geraten mit den Ärzten zu reden und falls das nicht geht zum Vormundschaftsgericht zu gehen, das kann eine ärztliche Begutachtung beauftragen.

Nichts zu tun und warten bis etwas passiert, wie das von Dir rüberkommt ist die schlechteste Lösung.

Gruß
Tina

Du kannst einen Unfall doch nicht mit dem Geschilderten
vergleichen! Wenn ich das von Dir so lese, dann dürfte es
keine Sicherungsverwahrungen etc. mehr geben.Hi,

und warum nicht mit Unfällen vergleichen? Wenn da einer auf Samurai macht ist es ein Unfall. Bei jedem Unfall versagen mehrere Schutzvorrichtungen. Da könnten gleich ganze Gruppen von Menschen weggesperrt werden nur weil sie eine Gefahr darstellen. Sollen jetzt mal plakativ gesagt alle Alkoholkranke weggesperrt werden, nur weil einige Alkoholkranke Menschen töten. Soll man jungen Menschen überhaupt an ein Lenkrad lassen, eine Gruppe die verstärkt risikobereit ist, und entsprechend viele Menschen bei Unfällen tötet.

Wenn Du das willst, dann musst Du auch bereit sein dass das Verhalten der Menschen ständig und immer überwacht wird, die persönliche Freiheit eingeschränkt wird. Der Staat überall als Vormund auftritt und bestimmt was erlaubt ist.

Wegsperren was außerhalb der Norm ist kann keine Lösung sein. Zwangsmaßnahmen wie Sicherungsverwahrung darf nicht zur Normalität werden. Und ja, die Gesellschaft muss leider auch damit klar kommen das es unschuldige Opfer geben kann.

Q-Gruß

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Du vergleichst jetzt eine Tat eines psychisch Kranken wirklich mit einem Unfall?

DAS:

http://www.stern.de/panorama/:Amberg-Mord-Samurai-Sc…

nennst Du einen Unfall???

Es geht hier nicht darum irgendwelche Personengruppen aus dem „normalen Leben“ auszuschließen, daß verstehst Du vollkommen falsch. Wenn allerdings ein Verdacht da ist, muß man handeln. Kein Gericht der Welt wird für einen gesunden Menschen, von dem keine Gefährdung ausgeht, unter Betreuung stellen. Das Vormundschaftsgericht ordnet auch nicht einfach so eine Betreuung an, vielmehr wird die Betreuung durch einen gerichtlich bestellten Gutachter geprüft, dieser legt sein Gutachter dem Gericht vor und erst dann entscheidet ein Richter ob eine Betreuung gerechtfertigt ist oder nicht.

Und lieber einmal zu vorsichtig handeln, als einmal zu oft wegsehen!

Du vergleichst jetzt eine Tat eines psychisch Kranken wirklich
mit einem Unfall?

Hi,

ja, als was würdes Du es bezeichnen?

Es geht hier nicht darum irgendwelche Personengruppen aus dem
„normalen Leben“ auszuschließen, daß verstehst Du vollkommen
falsch. Wenn allerdings ein Verdacht da ist, muß man handeln.

Bei fast jedem Alkoholkranken der noch einen Führerschein hat muss ich damit rechnen das er betrunken einen Unfall verursacht. Wie könnte es denn vermieden werden? Viele sind, vereinfacht ausgedrückt gewalttätig, wie willst Du verhindern das sie keinen Menschen verletzen oder töten? Sollen erst mal alle unter Generalverdacht gestellt werden? Sollte dann ein Risiko bestehen, die Menschen wegsperren?

Kein Gericht der Welt wird für einen gesunden Menschen, von
dem keine Gefährdung ausgeht, unter Betreuung stellen.

Betreuung gibt es auch für Menschen die weder für sich noch für andere eine Gefahr darstellen.
Hier geht es darum ob Menschen gezwungen werden können sich medizinisch behandeln zu lassen oder weggesperrt werden.

Und lieber einmal zu vorsichtig handeln, als einmal zu oft
wegsehen!

Und ich sage, lieber riskieren das es auch unschuldige Opfer gibt, als Unschuldige einsperren. Weil wenn ich deinen Satz lese, müsste jeder der wegen einer Gewalttat aufgefallen ist, oder die Gefahr besteht er könnte gewalttätig werden, weggesperrt werden. Das wären in Deutschland viele Millionen.

Q-Gruß

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ja, als was würdes Du es bezeichnen?

Tötung

Bei fast jedem Alkoholkranken der noch einen Führerschein hat
muss ich damit rechnen das er betrunken einen Unfall
verursacht. Wie könnte es denn vermieden werden?

Ein Führerschein kann, sollte die betreffende Person für nicht geeignet zum Führen eines PKW´s gehalten werden, eingezogen werden, Man muß nicht mal betrunken Auto gefahren sein, umgekehrt mache ich mich mitschuldig, wenn ich einen Betrunkenen ins Auto steigen sehe und ihm den Schlüssel nicht wegnehme.

Viele sind,

vereinfacht ausgedrückt gewalttätig, wie willst Du verhindern
das sie keinen Menschen verletzen oder töten? Sollen erst mal
alle unter Generalverdacht gestellt werden? Sollte dann ein
Risiko bestehen, die Menschen wegsperren?

Das habe ich wo geschrieben? Du verallgemeinerst!

Betreuung gibt es auch für Menschen die weder für sich noch

für andere eine Gefahr darstellen.
Hier geht es darum ob Menschen gezwungen werden können sich
medizinisch behandeln zu lassen oder weggesperrt werden.

Das steht wo?

Und ich sage, lieber riskieren das es auch unschuldige Opfer
gibt, als Unschuldige einsperren.

Mal ganz platt ausgedrückt, würdest Du das auch sagen, wenn das Opfer Dein Kind wäre?

Weil wenn ich deinen Satz

lese, müsste jeder der wegen einer Gewalttat aufgefallen ist,
oder die Gefahr besteht er könnte gewalttätig werden,
weggesperrt werden. Das wären in Deutschland viele Millionen.

Das habe ich wo genau geschrieben? Ich habe geschrieben, daß das Gericht eine Betreuung verhängen kann, wenn es diese für notwendig erachtet! Von wegsperren war nie die Rede!

Ach übrigens, der Täter im vorgenannten Fall darf nie wieder raus. Warum nur? Wenn es nach Deiner These ginge könnte er ja seine Medikamente nehmen dann geht´s ihm gut und wenn er es vergißt dann hat halt irgendjemand da draußen Pech gehabt!

Gruß
Tina

Tötung

Hi,

eben, bei einem Unfall nennt sich das eben fahrlässige Tötung.

Ein Führerschein kann, sollte die betreffende Person für nicht
geeignet zum Führen eines PKW´s gehalten werden, eingezogen
werden, Man muß nicht mal betrunken Auto gefahren sein,
umgekehrt mache ich mich mitschuldig, wenn ich einen
Betrunkenen ins Auto steigen sehe und ihm den Schlüssel nicht
wegnehme.

Andererseits, man kann auch ohne Führerschein Auto fahren, oder als Fußgänger einen Unfall verursachen. Manche werden gewalttätig wenn sie getrunken haben.

Das habe ich wo geschrieben? Du verallgemeinerst!

Und Du spezifizierst, nur die einen müssen …
Wenn die einen, warum denn nicht auch die anderen?

Das steht wo?

Die Altersheime sind voll mit harmlosen Menschen die unter Betreuung stehen.
Und wie willst Du gefährliche Menschen unter Kontrolle bringen, wenn nicht durch wegsperren.

Mal ganz platt ausgedrückt, würdest Du das auch sagen, wenn
das Opfer Dein Kind wäre?

Ja, ich sage es in dem Bewusstsein das jeder Mensch, auch mein Kind, meine Frau oder ich ein Opfer werden kann.

Genauso wie wir ein Opfer verfehlter Vorsorge werden könnten. Das wir die sind, welche weggesperrt werden könnten.

Das habe ich wo genau geschrieben? Ich habe geschrieben, daß
das Gericht eine Betreuung verhängen kann, wenn es diese für
notwendig erachtet! Von wegsperren war nie die Rede!

Wie soll die Betreuung deiner Meinung nach aussehen das die Betreuten keine Gefahr mehr für andere darstellen, wenn nicht durch wegsperren?

Ach übrigens, der Täter im vorgenannten Fall darf nie wieder
raus. Warum nur? Wenn es nach Deiner These ginge könnte er ja
seine Medikamente nehmen dann geht´s ihm gut und wenn er es
vergißt dann hat halt irgendjemand da draußen Pech gehabt!

Wenn er keine Gefahr für andere mehr darstellt, muss er in Freiheit entlassen werden. Oder bist Du dafür das Menschen ohne Grund eingesperrt werden?

Es gibt immer ein Risiko, bei jedem Menschen, auch bei dir.

Q-Gruß

Hallo,

bevor ihr euch verzettelt. Beide habt ihr Recht. Bedenkt aber auch, dass eine Entmündigung niemals Krankheiten heilen hilft. Nach einer Entmündigung ist die Person nicht mehr geschäftsfähig - zum Beispiel. Sie dürfte ihn aber nicht daran hindern, in ein Geschäft zu gehen und dort mit einem Samuraischwert andere Menschen hinzurichten.
Bi dem geschilderten Fall glaube ich nicht, dass eine Entmündigung (so sie überhaupt möglich wäre) die Probleme lösen hilft.

Iru

treibaer, was du schreibst ist ein Krampf. Klar, alles seine Sache, ist ja alles sein gutes Recht, und er muß das selber wissen, und wem es nicht paßt kann gehen blablabla
Man merkt, daß du keine Ahnung hast was da richtig Sache ist.
Da hängen kleine Kinder mit drin und seine todkranke Mutter, und da hat er verdammt noch mal eine Fürsorgepflicht.

Sei Dir gewiß daß er eine Gefahr darstellt.
Noch sind es Autoaggressionen, er hat sich Hand und Knie verletzt.
Aber er hat auch schon eine Flasche am Hals gepackt und gegen seine Mutter erhoben.

Hallo Tina
Das Problem ist auch, daß er mutwillig seine Arbeitsstelle aufs Spiel setzt, indem er wichtige Untersuchungen verweigert. Er legt sich nur noch ins Bett und wenn er da nicht ist macht er Streit und schreit grundlos rum. Er hat sogar schon seine Mutter angegriffen oder ihr irgendwas kaputtgemacht, weil er Dampf ablassen wollte.
Wenn er arbeitslos wird, ist das Haus wohl weg, und da ist ihm auch seine Familie egal, und kleine Kinder hängen auch noch drin.
Als er die Tabletten genommen hat, war er echt „normal“, lachte viel (das tut er sonst NIE!!!) und man konnte sogar mit ihm reden. Dann setzte er die Tabletten wieder ab und wurde wieder aggressiv und depressiv. Die Kinder machen wieder ins Bett seit ein paar Monaten.

eben, bei einem Unfall nennt sich das eben fahrlässige Tötung.

Das kommt doch wohl ganz individuell auf den Fall an, ein Unfall kann höhere Gewalt sein, dann ist es keine Tötung, es kann genauso gut fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung sein.

Andererseits, man kann auch ohne Führerschein Auto fahren,
oder als Fußgänger einen Unfall verursachen. Manche werden
gewalttätig wenn sie getrunken haben.

Und was bitte schön willst Du mir damit sagen?

Und Du spezifizierst, nur die einen müssen …
Wenn die einen, warum denn nicht auch die anderen?

???

Jeder der zuviel Alkohol trinkt und sich ans Steuer setzt handelt verantwortungslos, es gibt aber genügend andere Menschen, die mit Alkohol verantwortungsbewußt umgehen. Den einen gehört der Führerschein entzogen, den anderen nicht.

Die Altersheime sind voll mit harmlosen Menschen die unter
Betreuung stehen.

Du kennst schon die verschiedenen Arten der Betreuung? Du weißt was eine Betreuung bedeutet? Du weißt auch, daß eine zwangsweise Heimunterbringung nicht von der Betreuung abhängig ist und nur durch eine richterliche Anordnung erfolgen kann? Und das Altenheimbewohner, sofern sie körperlich und geistig fit sind, sich frei bewegen können - auch außerhalb des Heimes - ist Dir auch bekannt?

Und wie willst Du gefährliche Menschen unter Kontrolle
bringen, wenn nicht durch wegsperren.

Die Frage ist berechtigt, ich weiß nicht ob die Einnahme von Medikamenten unter Aufsicht gesetzlich erzwungen werden kann.

Mal ganz platt ausgedrückt, würdest Du das auch sagen, wenn
das Opfer Dein Kind wäre?

Ja, ich sage es in dem Bewusstsein das jeder Mensch, auch mein
Kind, meine Frau oder ich ein Opfer werden kann.

Ich wünsche Dir, das Du nie in eine solche Situation kommst, aber solltest Du dennoch einmal Betroffener sein, sprechen wir uns wieder.

Genauso wie wir ein Opfer verfehlter Vorsorge werden könnten.
Das wir die sind, welche weggesperrt werden könnten.

Es mag Ausnahmefälle geben, in denen das Wegsperren ungerechtfertigt ist, in den meisten Fällen ist die Unterbringung jedoch gerechtfertigt.

Wie soll die Betreuung deiner Meinung nach aussehen das die
Betreuten keine Gefahr mehr für andere darstellen, wenn nicht
durch wegsperren?

Das notwendige Medikamente unter Aufsicht verabreicht werden müssen, wäre für mich eine Alternative.

Wenn er keine Gefahr für andere mehr darstellt, muss er in
Freiheit entlassen werden. Oder bist Du dafür das Menschen
ohne Grund eingesperrt werden?

Wird er aber nicht, da die Gefahr, daß er die Medikamente wieder absetzt zu groß ist.

Gruß
Tina

Hallo,

bevor ihr euch verzettelt. Beide habt ihr Recht. Bedenkt aber
auch, dass eine Entmündigung niemals Krankheiten heilen hilft.

Das ist richtig, sie dient zum Schutz des Betreuten.

Nach einer Entmündigung ist die Person nicht mehr
geschäftsfähig - zum Beispiel.

Zum Beispiel, aber nicht immer.

Sie dürfte ihn aber nicht daran

hindern, in ein Geschäft zu gehen und dort mit einem
Samuraischwert andere Menschen hinzurichten.

Bitte?

Bi dem geschilderten Fall glaube ich nicht, dass eine
Entmündigung (so sie überhaupt möglich wäre) die Probleme
lösen hilft.

Es geht hier wohl ausschließlich um die Gesundheitsfürsorge, nicht um eine umfassende Entmündigung nach § 104 BGB. Deshalb mein Rat sich mit den behandelnden Ärzten in Verbindung zu setzen und falls diese an die Schweigepflicht gebunden sind, beim Vormundschaft Rat einholen.

Gruß
Tina