In Baden-Würtemberg gibt es eine Studiengebührenverordnung, an die sich schon jetzt die meisten Unis und Hochschulen orientieren.
Für eine Befreiung von den Studiengebühren muss man aber unter anderem nachweisen, dass man mindestens zwei Geschwister besitzt, die diese nicht in Anspruch nehmen. Gefordert werden hier die Geburtsurkunden der Geschwister und eine eidesstattliche Erklärung.
Leider bekommt man diese Urkunden nur über die Geschwister bzw. Eltern, vorausgesetzt, man hat bzw. möchte mit denen Kontakt. Auch das Standesamt besteht auf eine Erlaubnis dieser.
Gibt es eine legale Möglichkeit, an diese Dokumente zu kommen, ohne den Kontakt aufbauen zu müssen???
Für eine Befreiung von den Studiengebühren muss man aber unter anderem nachweisen, dass man mindestens zwei Geschwister besitzt, die diese nicht in Anspruch nehmen. Gefordert werden hier die Geburtsurkunden der Geschwister und eine eidesstattliche Erklärung.
Was es nicht alles gibt.
Leider bekommt man diese Urkunden nur über die Geschwister bzw. Eltern, vorausgesetzt, man hat bzw. möchte mit denen Kontakt. Auch das Standesamt besteht auf eine Erlaubnis dieser.
Also wenn es darum geht, für einen hoheitlichen Akt (so nenne ich das jetzt mal) Nachweise zu erhalten, dann gibt es auch einen Weg diese zu bekommen. Wahrscheinlich müsste man dann im Extremfall die Eltern bzw. Geschwister mit juristischen Mitteln dazu zwingen. Vielleicht fällt aber auch jemandem in der Fachschaft oder einer anderen Einrichtung der Hochschule etwas ein.
Gibt es eine legale Möglichkeit, an diese Dokumente zu kommen, ohne den Kontakt aufbauen zu müssen???
Beim BAföG geht das doch irgendwie auch. Wenn die Eltern partout nicht mitspielen wollen, dann bekommt man trotzdem BAföG und das Amt holt sich das dann komplett oder anteilig von den Eltern wieder. Es wird jedenfalls hier keiner gezwungen seine Eltern zu verklagen.
wenn alle Kinder von den gleichen Eltern abstammen und diese auch verheiratet waren, gibt es für die Ehe der Eltern ein Familienbuch. Das liegt beim Standesamt der Eheschließung. Aus einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch sind alle Kinder ersichtlich. Der jetzige Beglaubigungsvermerk sagt zwar, dass die Eintragung zu den Kindern nicht am (öffentlichen) Beweiswert der Urkunde teilnimmt, aber das dürfte für Deine Zwecke keine Rolle spielen.
Allerdings hast Du in Deinem Fall IMHO auch einen Anspruch auf die Geburtsurkunden der Geschwister. Das neue Personenstandsgesetz (PStG) sieht nämlich für Geschwister ein berechtigtes Interesse für die Erteilung von Geburtsurkunden als ausreichend an. Du solltest dem Standesamt, dass die Geburtenbücher Deiner Geschwister führt, mal darauf hinweisen, sich den neuen § 62 Abs. 2 PStG mal durchzulesen. Wenn Du dann Deinen Grund für die Urkundserteilung glaubhaft darlegst, sollte es keine Probleme mehr geben. Wenn doch, würde ich mich mal an deren Aufsichtsbehörde wenden. Vielleicht brauchen die Damen und Herren nur mal wieder eine Fortbildung.
Viel Erfolg!
HeinzEric
Das Standesamt, an dem die Ehe deiner Eltern geschlossen wurde (egal, ob deine Eltern mittlerweile geschieden sind oder woanders wohnen), führt für euch ein Familienbuch. Dort sind neben den Namen, Geburtsdaten, etc., deiner Eltern auch die Namen und Daten deiner Grosseltern, deiner Geschwister, sowie deren Ehepartnern vermerkt.
Dieses Dokument (normalerweise 1 Blatt mit Vorder- und Rückseite) kannst du dir als amtlich beglaubigte Kopie gegen eine Gebühr von ca. 8 EUR auf formlosen Antrag schicken lassen.
Das sollte für deine Zwecke ausreichen.
Leider geht es in diesem Fall um ein Standesamt im ehem. Osten zu dieser Zeit wurde das Familienbuch zu dieser Zeit wohl nicht so sorgfälltig gepflegt. Ich habe diesen Punkt mit dem Amt schon besprochen und genau diese Auskunft bekommen.
Die Praxis, dass das Familienbuch am Standesamt der Eheschliessung geführt wird, existiert erst seit ca. 2 Jahren. Vorher wurden die Familienbücher am Standesamt des Wohnortes geführt. Seit der Einführung der neuen Regelung sind alle Standesämter angehalten, die Unterlagen an die entsprechenden Ämter weiterzuleiten bzw. zurückzugeben.
Wenn du also vom heute zuständigen St.Amt (Ort der Eheschliessung) die Auskunft erhältst, sie hätten keine Unterlagen, kann das nur zwei Gründe haben:
Entweder die Unterlagen wurden von einem anderen St.Amt noch nicht zurückgegeben, oder der auskunftgebende Beamte hatte keine Lust!
Wenn man zweiteres mal ausschliesst, sollte eigentlich ein Anruf bei dem anderen St.Amt Klärung bringen. Hierfür in Betracht käme der letzte Ort, an dem eine Eintragung gemacht werden musste, das müsste theoretisch der Wohnort deiner Eltern oder der Geburtsort deines jüngsten Geschwisters sein.