Hallo,
Frage steht eigentlich schon oben. Also: Welche Dinge müssen vorliegen und wie ist da Prozedere?
Vielen Dank für alle Antworten.
Grüße,
Anwar
Hallo,
Frage steht eigentlich schon oben. Also: Welche Dinge müssen vorliegen und wie ist da Prozedere?
Vielen Dank für alle Antworten.
Grüße,
Anwar
Hallo,
Frage steht eigentlich schon oben. Also: Welche Dinge müssen
vorliegen und wie ist da Prozedere?
Vielen Dank für alle Antworten.
Tach Anwar,
das ist ungeheur schwer, weil die richterliche Unabhängigkeit so weit geht, daß man den Richtern nicht mal fest Arbeitszeiten vorschreiben kann.
Das ganze geht wohl nur über eine Klage wegen Rechtsbeugung; schau mal unter diesem Stichwort in Dweiner Suchmaschine nach.
Gruß - Rolf
Hallo,
Man kann beim zustaendigen Justizministerium einen Antrag stellen, den Richter seines Amtes zu entheben. Das Ministerium prueft dann, ob gute Gruende fuer die Enthebung vorliegen (z.B. Fehler bei der Urteilsfindung). Wenn das der Fall ist, wird der Richter per Bescheid in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bei besonders groben Fehlern wird der Richter fristlos entlassen.
Oft ist auch eine Petition beim zustaendigen Landtag erfolgreich. Wende dich am besten an den Abgeordneten deines Vertrauens.
Gruss
Christoph