Wie kann man seine ESt-Berechnung nachvollziehen ?

Hallo die Wissenden,

nachdem das zu versteuernde Einkommen für 2003 festliegt, möchte jemand die Einkommensteuer-Festsetzung nachvollziehen. Der Bescheid gibt lediglich die Steuer an, nicht den Berechnungsweg zu den zwei Posten :

  • zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gem.§32b EStG
  • gem. §34 Abs.1 EStG
    Wer kann Hinweise zum Berechnungsweg geben ?

Vielen Dank im voraus.
K.Schönfeld

P.S.: Ein gekauftes Berechnungsprogramm (gute Testbewertung)kam trotz fast gleicher Ausgangsdaten zu einem deutlich anderen Ergebnis als es im Bescheid steht.

Hallo Karl-H.,

  • zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gem.§32b EStG

heißt, dass dem zu versteuernden Einkommen zur Bestimmung des Tarifes eine der Einnahmearten hinzugerechnet ist, die in § 32b EStG aufgeführt sind, z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, ausländische Einkünfte. Diese Einnahmen sind selbst steuerfrei, der zur Berechnung der ESt angewendete Prozentsatz wird jedoch nach dem Betrag (zu versteuerndes Einkommen + Einnahmen gem. § 32b EStG) bestimmt.

  • gem. §34 Abs.1 EStG

„Fünftelung“ bei außerordentlichen Einkünften wie Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit, Nachzahlung von Nutzungsgebühren und Zinsen für mehr als drei Jahre, Schadensnutzungen von Holz.

Wer kann Hinweise zum Berechnungsweg geben ?

Damit die Progression des Steuertarifs sich nicht zu heftig auswirkt, folgender Rechengang: (1) Berechnung der ESt auf das zu versteuernde Einkommen ohne die genannten Einkünfte = „verbleibendes zu versteuerndes Einkommen“. (2) Berechnung der ESt auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen plus ein Fünftel der genannten Einkünfte. (3) Differenzbetrag ESt zu 2 minus ESt zu 1 mal fünf. (4) ESt ist dann ESt zu 1 plus ESt zu 3.

P.S.: Ein gekauftes Berechnungsprogramm (gute
Testbewertung)kam trotz fast gleicher Ausgangsdaten zu einem
deutlich anderen Ergebnis als es im Bescheid steht.

Das könnte an der Eingabe liegen. Soweit die beiden „Nebenrechnungen“ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Lohnersatzleistungen, Abfindungen etc. betreffen, ist die Eingabe etwas fummelig. Aber alles auf Anlage N untergebracht.

Schöne Grüße

MM