Wie kann man seinen Laptop von den Steuern

… absetzen, wenn man keine Steuern zahlt? Im.Internet steht zwar dass es funktioniert aber wie man das macht findet man nicht

… absetzen, wenn man keine Steuern zahlt? Im.Internet steht
zwar dass es funktioniert aber wie man das macht findet man
nicht

Hallo BlueMosLabel,

ja im Internet steht viel und vor allem viel und unvollständig.

Ich gehe davon aus, daß Du in der Ausbildung / Studium bist und nur Einnahmen hasst, die nicht mit einem Steuerabzug belastet sind.

Dann kannst Du zwar in der Steuerklärung den Laptop als Werbungskosten in der Anlage N geldend machen; aber ein negatives Einkommen aus unselbstständiger Arbeit ist nicht übertragbar auf andere Einkommensarten, schon garnicht als Verlustvortrag auf Folgejahre.

Denkt doch einmal als kleiner Arbeitnehmer / Student ganz einfach klar:

Absetzen ja, Erstattung: von was wenn nichts gezahlt wurde

MfG

Stefan Seidel

Wogegen soll es denn in Ansatz gebracht werden, wenn keine Steuern gezahlt wurden?

… absetzen, wenn man keine Steuern zahlt? Im.Internet steht
zwar dass es funktioniert aber wie man das macht findet man
nicht

Hallo,

Soweit ich informiert bin,kann man nichts von der Steuer absetzen,wenn man keine Steuern bezahlt.

Gruß
monika61

… absetzen, wenn man keine Steuern zahlt? Im.Internet steht
zwar dass es funktioniert aber wie man das macht findet man
nicht

Hallo,

das hängt davon ab, ob Sie planen künftig nichtselbstständige Einkünfte (Angestellt > Anlage N > Werbungskosten) oder selbstständige Einkünfte > Anlage GSE > Betriebsausgaben) erzielen möchten.

Hi, also nach dem Studium bin ich vorerst nicht selbstständig. Heißt also man würde es als Werbungskosten absetzen…

Hallo,

ja.

derzeit aber strittig, ob es einen direkten Zusammenhang zwischn Studium und später ausgeübten Beruf gibt. Gesetzgeber lässt derzeit diese Kosten nur als Sonderausgabe zu (>> keine steuerl. Auswirkung). Der Abzug als Werbungskosten wurde von manchen Gerichten als zulässig erachtet (>> spätere Steuerersparnis, wenn Arbetslohn).

Ehrlich gesagt wird sich der Aufwand eines evl. Klageverfahrens m.E. nicht lohnen. Die Kosten eines Laptops (zB. 900 €) x persönlicher künftiger Steuersatz (zB. 30 %) ergeben eine Rückzahlung von 270 €.

… absetzen, wenn man keine Steuern zahlt? Im.Internet steht
zwar dass es funktioniert aber wie man das macht findet man
nicht

Den Gesamtbetrag 3 Jahre abschreiben.

Lg
Michelle