Hallo,
folgendes, ich, Gärtner, besitze ein Schlepper, den ich für private zwecke an einem Bekannten verliehen habe. Als ich den Schlepper wiederbekommen habe, hat dieser mir angezogener Handbremse gefahren und somit einen Schaden von 2500 € angerichtet. Nun sollte er dies seiner Haftpflicht melden. Wie muss man es formulieren, das die Versicherung den Schaden übernehmen wird ?
danke für eine Antwort
Gruß
Frank
angerichtet. Nun sollte er dies seiner Haftpflicht melden. Wie
muss man es formulieren, das die Versicherung den Schaden
Du kannst schreiben, was Du willst, keine Versicherng wird für den Schaden aufkommen.
Hallo,
Hallo,
folgendes, ich, Gärtner, besitze ein Schlepper, den ich für
private zwecke an einem Bekannten verliehen habe. Als ich den
Schlepper wiederbekommen habe, hat dieser mir angezogener
Handbremse gefahren und somit einen Schaden von 2500 €
angerichtet. Nun sollte er dies seiner Haftpflicht melden. Wie
muss man es formulieren, das die Versicherung den Schaden
übernehmen wird ?
Die Formulierung ist nicht entscheidend. Dieser Schaden ist nicht versichert.
Gruß J.K.
außerdem wirst du hir keinen finden, der dir einen Anweisung zum Versicherungsbetrug gibt!
Grüße
Mike
Hi
Hast du den Mann eingewiesen? Dann würd ich mich an den halten. Haste nicht, dann Pech… Versicherung die das zahlt gibt es nicht.
Ali N.