Hallo Zusammen
habe da eine Frage… und zwar geht es darum, dass eine ältere Dame gerne 2 Verstorbene aus 2 verschiedenen anonymen Urnengräbern in ein Grab umbetten lassen möchte. Die Behörde in Niedersachsen, stellt sich aber quer und sagt, man müsse 25 Jahre warten.
Klingt für mich nach sowas wie Totenruhe, die nicht so ohne weiteres aus einer spontanen Eingebung eines Einzelnen heraus gestört werden soll. Was da loswäre, wenn es sich jeder alle paar Jahre anders überlegen wollte.
Gibt es da nicht eine Sondergenehmigung?
Klingt mir aber nicht nach Behördenwillkür. Vielmehr wäre doch eine Sondergenehmigung eine mehr oder weniger starke willkürliche Abweichung von der Regel.
Ich meine, sie wusste es halt nicht besser, hat ihren Sohn und ihren Mann auf 2 verschiedenen Friedhöfen in anonymen Urnengräbern und würde eben jetzt, da sie quasi ganz alleine ist, die Umbettung gerne vornehmen lassen.
Mir liegt zwar die Frage auf der Zunge, ob sie nicht wußte, was ein anonymes Grab ist oder dass es zwei Friedhöfe sind, aber im Prinzip ist das ja auch egal. Man setzt sicherlich voraus, dass man sich dabei etwas denkt. Und wie immer im Leben gibt es Entscheidungen, die langfristge Auswirkungen haben.
Aber eigentlich müsste es doch gehen.
Nö, was wäre da los, wenn jeder ständig seine toten Verwandten aus irgendwelchen Gründen hin- und herschicken würde.
Oder wie bekommt man die Behörde dazu, sich das zu überlegen bzw mal ein Auge zuzudrücken ?
Ganz schwierig. Ist denn im Nachhinein bei einem anonymen Grab überhaupt noch nachvollziehbar, wo derjenige Welche vergraben wurde?
Grüße