Wie kann man sich gegen Mahnbescheide wehren, die auf falschen Behauptungen basieren?

Das Mahngericht prüft ja nicht, ob die Forderung berechtigt ist.

Wenn jemand einem anderen immer wieder Mahnbescheide schicken lässt mit der falschen Behauptung, er schulde ihm diese oder jene hohe Summe Geld -
Wie kann man Recht bekommen und dem Fordernden das Handwerk legen, ohne das teure gerichtliche Verfahren selbst bezahlen zu müssen? Stimmt es, dass in solchen Fällen die Rechtsschutzversicherung kein Gerichtsverfahren wegen Betrugs bezahlt? Gibt es irgendwo eine kostenlose Rechts-Beratung , bei der man sich Unterstützung holen kann? Weiß jeman Rat .

Hi.

Da du von Rechtsschutzversicherung sprichst, gehe ich mal davon aus, das du eine hast. Ich kenne es so, das dir ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zusteht. Ist zumindest bei mir so.
Weitere Möglichkeiten wären Verbraucherzentrale, oder regelmäßige anwaltliche Beratungen für kleines Geld in z.B. Bürger - oder Rathaus.

Gabs da vorher schon Theater?

Ansonsten ist man doch wohl auf der sicheren Seite, wenn die Mahnbescheide unberechtigt sind. Spätestens vor Gericht wird geklärt, wer wem Geld schuldet. Wenn du sagst, dass die Forderung unberechtigt ist, bezahlt der Prozessgegner alles.

Data

Danke, Data

man sollte nur, auf keinen Fall, vergessen, gegen den Mahnbescheid vorzugehen.

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Warum sollte die Versicherung ein Strafverfahren bezahlen?
Die Kosten übernimmt grds. Vater Staat.

Rechtschutz ist hier wohl notwendig wenn mann dann schon eine hat…!!

Gegen falsche Mahnbescheide legt man ganz einfach Einspruch ein. Da muss man gar nicht Recht bekommen, man muss keinen Betrugsprozess anstrengen, man muss keine kostenpflichtige Rechtsberatung einholen. Steht doch auf dem Mahnbescheid drauf, einfach mal lesen.

Und der Absender wird das mit diesen Bescheiden auch sein lassen, wenn er irgendwann merkt, dass er damit nur Kosten hat - die Bescheide sind nämlich von ihm vorab zu bezahlen.

Mit anwaltlicher Beratung evtl. im Rathaus ist eine heiße Spur, danke

Aber zunächst muss ja der Rechtsanwalt für das Verfahren bezahlt werden, danke für die Antwort.

Bei Strafverfahren immer?

Da gibt’s angeblich Schwierigkeiten.

Das entspricht eigentlich auch meinem Wissensstand. Danke .

Wenn man nicht von der StA auf das Privatklageverfahren verwiesen wird…

Bei Strafverfahren mit öffentlichem Interesse hat der „Anzeigeerstatter“ nichts mit den Kosten zu tun