Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?
Gar nicht.
Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer
Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als
Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?
Die OFD Frankfurt äußert sich zu Pressemeldungen, wonach Verluste aus der vorzeitigen Kündigung (= Rückkauf) einer Lebensversicherung steuerlich berücksichtigt werden können.
Ein Verlust ergibt sich immer dann, wenn die geleisteten Versicherungsbeiträge den Rückkaufswert der Versicherung übersteigen.
Die Berücksichtigungsfähigkeit eines solchen Verlustes im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG stellt sich wie folgt dar:
OFD FRANKFURT 4.11.08, S 2252 A - 20 - ST 219
Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden:
Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen sind die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus dem Sparanteil steuerpflichtig, wenn der Vertrag vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt oder ansonsten schädlich verwendet wird. Die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sind in diesen Fällen keine Werbungskosten, sondern gehören zu den nicht abzugsfähigen Anschaffungsnebenkosten. Ist der Rückkaufswert geringer als die gezahlten Beiträge, ist dieser Verlust der Vermögensebene zuzuordnen und daher nicht abzugsfähig.
Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden:
Sofern die Lebensversicherung nach 2004 abgeschlossen wurde, gelten als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierauf entrichteten Beiträge inklusive Ausfertigungs- und Abschlussgebühr sowie Versicherungssteuer und Vermittlungsprovision. Insbesondere in den Fällen eines frühzeitigen Rückkaufs des Versicherungsvertrags kann es daher zu einem negativen Unterschiedsbetrag kommen, der auch steuerlich zu berücksichtigen ist.
Geltend machen in der Anlage KAP. Alle Unterlagen von der Versicherung beilegen auch Nachweis über evtl zu zählende Abgeltungssteuer. Ist nicht klar wo genau im Formular eintragen? Bei Abgabe mit Finanzbeamten sprechen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, je nachdem was das für ein Vertrag war.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer
Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als
Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?
Hallo,
Ich gehe davon aus,dass Sie es unter dem Absatz:
Altersvorsorge,zusätzliche Sonderausgaben,Anlage Vorsorgeaufwand absetzen können.
Von den eingezahlten Beträgen und dem rückgezahlten Betrag der Versicherung müssen Sie Belege beilegen
(nachweisen können).
Gruß
monika61
Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer
Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als
Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?
Moin debu,
ich empfehle, zum zuständigen Finanzamt zu gehen und dort um Auskunft zu bitten und diese schriftlich zu bestätigen.
Doch wie kann es angehen? Hat die Versicherungsgesellschaft höhere Bearbeitungsgebühren als Anlagegewinne geltend gemacht?
Freundliche Grüße, Horst.
ich weiss es nicht.
mein gefuehl… (ich hoffe Sie sitzen richtig)…
pech.
die vertraege waren so ausgelegt? und das finanzamt kann die vertragsfehlkonstruktionen nicht abfedern.
klagen Sie die Firma vor Gericht? lt. Gerichtsurteile die ich mal gesehen habe, gibt es viele Chancen dass man das geld bekommt (nicht durch das FA…)
Hallo,
m.E. gar nicht, da die Erträge aus LV auch steuefrei sind.
Guten Morgen,
direkt beim Fi.-Amt anfragen. Die helfen Dir weiter.
Ein schönes Wochenende,
Wilfried
Ps.: Warum gekündigt und nicht anderen die Beitragszahlung überlassen und Geld kassiert?
Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer
Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als
Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?
leider bin ich kein Steuerberater, nur der darf Ihnen hierzu antworten.
Beste Grüsse
Ihr aktiv-coach
Jo Vorstadt
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Wie kann man Verluste durch die Kündigiung einer
Kapitallebensversicherung (eingezahlte Beiträge höher als
Auszahlung) in der Steuererklärung geltend machen?