Wie kann man vorgehen, um die Richterin am Amtsgericht Anzuzeigen oder beschweren, wegen unterlassener Hilfeleistung und Missbrauchs

möchte mit dieser Anzeige auch, dass dieses verkehrte Bild von mir, welches durch dieses Fehlgutachten entstanden ist, aus den Akten verschwindet und die Wahrheit aufklären lassen, um in Zukunft, durch Konfrontationen, weitere Traumafolgestörungen zu vermeiden.

Hallo,

du lieferst leider nur wenig Informationen.
Die von dir genannten Begriffe stellen allerdings Straftaten dar.
Wenn einem etwas an der Verfolgung liegt, dann zeigt man diese bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft an.

Ich habe den Eindruck, hinter deinen Schlagworten steht eine weitaus umfangreichere Geschichte, als du bereit bist, hier zu schildern.
Da du aber so rein gar nichts zu den Taten sagst, muss die Antwort entsprechend allgemein ausfallen.

Hallo!

na, das wird ja wieder so ein Fall sein …

Mal nur kurz.
In welcher überhaupt verstellbaren Situation könnte es dazu kommen, wo man eine Richterin in ihrer Eigenschaft eben als Richterin und nicht etwa Privatperson, der unterlassenen Hilfeleistung oder des Missbrauchs bezichtigen könnte ?

Oder Fehlgutachten ? Richter erstellen keine Gutachten, sie werten sie nur.

Besprich das alles mit deinem Anwalt.

Anmerkung
Es klingt für mich wirr und nach Querulant und Uneinsichtigkeit.

MfG
duck313

Anzeige kannst du hier erstatten sofern die Polizei in deinem Bundesland eine Onlinewache / Internetwache hat: www.polizei.de

Hallo,

Wie gesagt, da zur Sachlage keine Infos vorhanden sind …

Grundsätzlich kann man eine Strafanzeige stellen, wenn wirklich ein Straftatbestand vor liegt oder man muss das Urteil bei der nächst höheren Instanz anfechten bzw. überprüfen lassen.

MfG Peter(TOO)

welcher Anzeige?

welches Bild?

welches Fehlgutachten?

welchen Akten?

welche Traumafolgestörungen?

Ich werd nie begreifen, wie jemand (Du zum Beispiel) glauben kann, dass irgendjemand hierauf etwas Sinnvolles antworten könnte.

my 2 cents
Gruß