Es wird gegen ein Freund A.wegen Raub ermittelt. A wird vorgeworfen vor ein paar Monaten einen Raub zum Nachteil des Geschädigten Morales begangen zu haben. A soll mit einem anderen Freund B. den am boden liegenden Geschaedigten getreten und ein Mobiltelefon zum Zwecke der Entwendung entrissen haben.
Der Tatverdacht ergibt sich aus der Aussage des Geschaedigten um dem Umstand,dass der beschuldigte A. Nach der Tat das geraubte Mobiltelefon genutzt hat.
A behauptet nun dass er an dieser Straftat nicht beteiligt war er haette das mobiltelefon von B bekommen. Er hat seit dem weder Kontakt noch vollstaendige Personen Angaben von B der moeglicherweiser der Taeter ist. Von B fehlt jede Spur.
A steckt jetzt in der kacke allein und hat jetzt einen Rechtsanwalt genommen der fuer ihn eine verteidigungs Strategie wahrscheinlich entwickeln wird .
Wie sieht sein Chance aus? Was sind die Gefahren und wie kann mann A helfen um daraus zu kommen?
Wenn er noch unter 21 und nur mäßig vorbestraft ist, Einstellung des Verfahrens gegen Sozialstunden (ca. 40-60). Wenn er über 21 ist Bewährung (also defakto garnix).
Er wird aber vielleicht (je nach Heftigkeit des Fußtritts) 300 - 500 € Schmerzensgeld löhnen und das Handy ersetzen müssen. Wenn er keine Kohle hat, ist da halt ein Titel und es passiert auch weiter nix.
Keine Angst, in Deutschland gibt es überwiegend lächerlich geringe Strafen
Da ist der Tatbestand der „Hehlerei“ gegeben. Egal ob derjenige es gewusst hat oder nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
das ist unsinn. hehlerei kann man nur vorsätzlich begehen. und dein letzter satz hat damit genau gar nichts zu tun, der bezieht sich auf unkenntnis der gesetzeslage. womit er dann auf dich zuträfe.
Schon klar…keiner hat was gemacht und keiner hat was gewußt. Und jetzt wird auch noch ein unschuldiger bestraft…jaja. Der Überfallene wird ihm das Handy hinterher geworfen haben.