Nach dem Tod des Erblassers 2014 bekommt Andreas den Niesbrauch zu 50%. Das ½ Haus selbst erhielt er 1990 geschenkt. Die anderen Erben sind (B) zu 25 % und © zu 25%. B und C machen seit 2003 die Verwaltung, nehmen Gelder ein und haben drei Hauskonten auf ihrem Namen, Mieteinnahmen, Rueckstellungen und Kautionen. A hat keine Zugriffsmoeglichkeit auf die Konten. Sie wird ihm verweigert.
Andreas will sich die Verwaltung der Erbengemeinschaft anschauen, er bekommt kaum 15 Minuten. Eine Mieterliste mit den Einnahmen und die Nebenkostenabrechnung fehlt.
Eine kleine Wohnung 48 qm im Haus steht leer. Da stehen alte von B und C Sachen drin und B und C nutzen sie als „ Verwalterwohnung". Fernseher und andere Sachen scheinen 30 Jahre alt zu sein. Ihr Hauptwohnsitz ist ca. 3 Fahrstunden weit weg. C lebt im Altenheim.
Das Kernproblem ist Andreas lebt 9.000 km weg im Ausland. Andreas muss seine Kinder in Deutschland zur Schule schicken. ( Das ist Wunsch seiner EX, oder sie nimmt ihm die Kinder weg, eine andere Geschichte )
Andreas will im eigenen Haus leben, das spart etwas Miete und ein Auto ein, weil das Haus in der Fussgaengerzone ist. Gegenueber ist eine tolle Grundschule. Da meldet er seine Kinder an. Er wohnt mit EINEM Kind in der leeren aber moebelierten Verwalterwohnung einen Monat und alles scheint problemlos. Er muss aber zureuck das das zweite Kind holen. Kurz vor dem Abflug wird ihm von B und C eroeffnet, er darf nicht mehr in diese Verwalterwohnung zurueck.
Andreas hatte Miete bezahlt und dort ein paar Sachen liegen. Ihm gehoert eh 50 % des Hauses, ergo wird sein Anteil nur vom Gewinn abgezogen. Er hat einen 2. Wohnungsschluessel, war aber nicht angemeldet, weil B ihm eine Anmeldung verboten hatte. „ Wegen der Steuer.
„ Die Tochter von A ging um die Ecke zwei Wochen zur Grundschule. Die Schule ist auch der Grund warum A unbedingt ! wieder in diese Wohnung will. Er hat in der Grundschule beide Kinder gemeldet.
Jetzt am letzten Tag vor seiner Abreise verbieten ihm B und C dass er wieder in die Wohnung darf. Er solle sich ein Hotel oder eine Wohnung aus dem Internet suchen.
Diese Kosten kann Andreas gar nicht bezahlen, sein Einkommen liegt bei ca. 1.400 Euro. Er wollte im Eigentum wohnen. Ohne Auto und mit billiger Miete dachte er packt er das finanziell. Die anderen teilen ihm schriftlich mit, dass sie sie ihm die Nutzung untersagen.
Andreas ist geschockt von der sozialen Kaelte der Miterben, kann gar nicht verstehen dass diese ein kleines Madel kaum 10 Jahre alt auf die Strasse stellen. Dazu seinen Bruder, kaum 6 Jahre alt. Niemand hilft ihm, in der Schule heisst es nur es gibt Rechtsanwaelte.
A erfaehrt nach 3 Monaten im Ausland, dass B und C die Verwalterwohnung gratis nutzen, also keine Miete an die Erbengemeinschaft zahlen.
Der Kontakt von B und C wird abgebrochen.
Frage:
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Muss Andreas in diese Verwalterwohnung mit Gewalt einziehen ? A hat zwei kleine Kinder und sehr grosse Angst er steht auf der Strasse. Und Hotels verlangen ab 130 Euro fuer drei Leute … Sozialamt ist nicht zustaendig, Andreas ist Hausbesitzer in einer Erbengemeinschaft …
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Kann B und C den Zutritt ueberhaupt zu der Verwalterwohnung im Haus verweigern, z.B. mit Hinweis auf „ Nutzung einer Verwalterwohnung „ Und Privatsphäre?
C schreibt: „ Ich will nicht dass da jemand in meinem Bett liegt," C lebt im Altenheim. Das Haus ist ein 6 Familienhaus.
- Kann A einfach heimlich in die Verwalterwohnung ziehen ? Seine Kinder sollen dort wieder zu Schule gehen, sie waren in der Grundschule korrekt gemeldet. Aber B betont, das Haus sei ein kinderfreies Haus und er habe doch im Ausland 9.000 km weg eine Wohnung die er nutzen kann. Sein Kind sei aus dem Ausland und das schafft sowieso keinen Abschluss, er solle wegbleiben.
Er sollte lieber einen Mieter rausklagen, aber auch da schreiben sie ihm zu kleine Wohnungen vor, nur 33 qm, die einzige grosse 70qm wird ihm verboten. … Ueberhaupt und Andreas das zu lange.
- Von der Haustuere zum 6-Fam. Haus hat A keinen Schluessel, den konnte er nicht nachmachen, das ist ein Sicherheitsschloss. Den musste er abgeben. Von der Verwalterwohnung hat er einen Zweitschluessel.
Was tun ? Ohne Wohnung auf der Strasse ist kein Spass. Hotel fuer 3 Leute teuer. Ferienwohnung ebenfalls irre teuer und sehr weit von der Schule weg. Andreas wollte zur Schule laufen um kein Auto zu kaufen …
**Der Name Andreas ist nicht echt, den hab ich erfunden.
Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Fein, blos gibt es 9.000 km weiter weg keinen deutschen Rechtsanwalt der was sagen kann ? **
Das hier soll keine konkrete Rechtsfrage sein, ich will nur einen Rat oder eine Idee haben.