Wie kann Mann in sein Haus ziehen wenn die Erbengemeinschaft das verhindern will ?

Nach dem Tod des Erblassers 2014 bekommt Andreas den Niesbrauch zu 50%. Das ½ Haus selbst erhielt er 1990 geschenkt. Die anderen Erben sind (B) zu 25 % und © zu 25%. B und C machen seit 2003 die Verwaltung, nehmen Gelder ein und haben drei Hauskonten auf ihrem Namen, Mieteinnahmen, Rueckstellungen und Kautionen. A hat keine Zugriffsmoeglichkeit auf die Konten. Sie wird ihm verweigert. 

Andreas will sich die Verwaltung der Erbengemeinschaft anschauen, er bekommt kaum 15 Minuten. Eine Mieterliste mit den Einnahmen und die Nebenkostenabrechnung fehlt.

Eine kleine Wohnung 48 qm im Haus steht leer. Da stehen alte von B und C Sachen drin und B und C nutzen sie als „ Verwalterwohnung". Fernseher und andere Sachen scheinen 30 Jahre alt zu sein. Ihr Hauptwohnsitz ist ca. 3 Fahrstunden weit weg. C lebt im Altenheim. 

Das Kernproblem ist Andreas lebt 9.000 km weg im Ausland. Andreas muss seine Kinder in Deutschland zur Schule schicken. ( Das ist  Wunsch seiner EX, oder sie nimmt ihm die Kinder weg, eine andere Geschichte )

Andreas will im eigenen Haus leben, das spart etwas Miete und ein Auto ein, weil das Haus in der Fussgaengerzone ist. Gegenueber ist eine tolle Grundschule. Da meldet er seine Kinder an. Er wohnt mit EINEM Kind in der leeren aber moebelierten Verwalterwohnung einen Monat und alles scheint problemlos. Er muss aber zureuck das das zweite Kind holen. Kurz vor dem Abflug wird ihm von B und C eroeffnet, er darf nicht mehr in diese Verwalterwohnung zurueck. 

Andreas hatte Miete bezahlt und dort ein paar Sachen liegen. Ihm gehoert eh 50 % des Hauses, ergo wird sein Anteil nur vom Gewinn abgezogen. Er hat einen 2. Wohnungsschluessel, war aber nicht angemeldet, weil B ihm eine Anmeldung verboten hatte. „ Wegen der Steuer.

„ Die Tochter von A ging um die Ecke zwei Wochen zur Grundschule. Die Schule ist auch der Grund warum A unbedingt ! wieder in diese Wohnung will. Er hat in der Grundschule beide Kinder gemeldet.

Jetzt am letzten Tag vor seiner Abreise verbieten ihm B und C dass er wieder in die Wohnung darf. Er solle sich ein Hotel oder eine Wohnung aus dem Internet suchen.

Diese Kosten kann Andreas gar nicht bezahlen, sein Einkommen liegt bei ca. 1.400 Euro. Er wollte im Eigentum wohnen. Ohne Auto und mit billiger Miete dachte er packt er das finanziell. Die anderen teilen ihm schriftlich mit, dass sie sie ihm die Nutzung untersagen.

Andreas ist geschockt von der sozialen Kaelte der Miterben, kann gar nicht verstehen dass diese ein kleines Madel kaum 10 Jahre alt auf die Strasse stellen. Dazu seinen Bruder, kaum 6 Jahre alt.  Niemand hilft ihm, in der Schule heisst es nur es gibt Rechtsanwaelte. 

A erfaehrt nach 3 Monaten im Ausland, dass B und C die Verwalterwohnung gratis nutzen, also keine Miete an die Erbengemeinschaft zahlen.

Der Kontakt von B und C wird abgebrochen.

Frage: 

  1. Muss Andreas in diese Verwalterwohnung mit Gewalt einziehen ? A hat zwei kleine Kinder und sehr grosse Angst er steht auf der Strasse. Und Hotels verlangen ab 130 Euro fuer drei Leute … Sozialamt ist nicht zustaendig, Andreas ist Hausbesitzer in einer Erbengemeinschaft … 

  2. Kann B und C den Zutritt ueberhaupt zu der Verwalterwohnung im Haus verweigern, z.B. mit Hinweis auf „ Nutzung einer Verwalterwohnung „ Und Privatsphäre?

C schreibt: „ Ich will nicht dass da jemand in meinem Bett liegt," C lebt im Altenheim. Das Haus ist ein 6 Familienhaus. 

  1. Kann A einfach heimlich in die Verwalterwohnung ziehen ? Seine Kinder sollen dort wieder zu Schule gehen, sie waren in der Grundschule korrekt gemeldet. Aber B betont, das Haus sei ein kinderfreies Haus und er habe doch im Ausland 9.000 km weg eine Wohnung die er nutzen kann. Sein Kind sei aus dem Ausland und das schafft sowieso keinen Abschluss, er solle wegbleiben.

Er sollte lieber einen Mieter rausklagen, aber auch da schreiben sie ihm zu kleine Wohnungen vor, nur 33 qm, die einzige grosse 70qm wird ihm verboten. … Ueberhaupt und Andreas  das zu lange. 

  1. Von der Haustuere zum 6-Fam. Haus hat A keinen Schluessel, den konnte er nicht nachmachen, das ist ein Sicherheitsschloss. Den musste er abgeben. Von der Verwalterwohnung hat er einen Zweitschluessel.
     
    Was tun ? Ohne Wohnung auf der Strasse ist kein Spass. Hotel fuer 3 Leute teuer. Ferienwohnung ebenfalls irre teuer und sehr weit von der Schule weg. Andreas wollte zur Schule laufen um kein Auto zu kaufen … 

**Der Name Andreas ist nicht echt, den hab ich erfunden. 

Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Fein, blos gibt es 9.000 km weiter weg keinen deutschen Rechtsanwalt der was sagen kann ? **

Das hier soll keine konkrete Rechtsfrage sein, ich will nur einen Rat oder eine Idee haben.

Hallo!
meine Güte, ist das ein langer Text  und sehr merkwürdige Familiengeschichte ?

Andreas gehört das halbe Haus.  In Grund kann er jederzeit allein und ohne die anderen zu fragen die Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft verlangen.
Das wäre eine Versteigerung des Hauses. Das Geld wird dann aufgeteilt.

Dann ist Haus entweder ganz weg oder ein Erbe kauft es bei der Versteigerung (oder schon vorher) und wird neuer alleiniger Eigentümer.

Nießbrauch ?   Dann würde Andreas die Mieteinnahme mind. zu 50% zustehen. Das klingt im Text so, als ob das gar nicht der Fall wäre.

Ohne Anwalt geht das nicht.

Mich wundert, wie man seine Kinder hier anmelden kann ohne ein Dach über dem Kopf und offenbar auch ohne größere finanzielle Mittel.

MfG
duck313

Hallo

Der Mann muss zuerst einmal seine Denkansätze korrigieren:
Es ist das Haus der Erbengemeinschaft und nicht „sein Haus“.
Über das Haus und auch einzelne Wohnungen kann die Erbengemeinschaft nur gemeinschaftlich bestimmen und darüber verfügen, auch die Verwaltung hat gemeinschaftlich zu erfolgen bzw. ein Verwalter ist gemeinschaftlich zu bestimmen.
D.h. alle Beteiligte der Erbengemeinschaft müssen gemeinschaftlich handeln und entscheiden.
„Ich nutze jetzt diesen Teil des Erbes, egal ob ihr anderen Erben da zustimmt“ > so läuft das nunmal nicht.

Wenn kein Konsenz besteht, dann kann/muss jeder einzelne der Erbengemeinschaft seine Rechte ggf. auf dem Rechtsweg geltend machen > Recht auf Einsicht, (Fremd)Verwaltung, Auszahlung des Niessbrauchsanspruchs etc etc - ggf. auch Auflösung der Erbengemeinschaft, notfalls per Teilungsversteigerung
Ohne Rechtsanwalt ist das nicht zu empfehlen.

Vielleicht mal anfangen in die Thematik einzulesen:
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erwerb-von-todes-we…
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…

Nebenbei: da müssten doch auch Steuerliche Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden > d.h. Einnahmen/Ausgaben-Ermittlung zwecks Besteuerung der Überschüsse.
Hat A sich hier schonmal erkundigt? Oder zahlt er einfach was das Finanzamt fordert? Oder hat das Finanzamt etwa noch gar nichts gefordert?
In jedem Fall sollte A auch hier mal nachfragen, um sich nicht womöglich noch der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Rechtsanwalt: sollte am besten am Ort des Geschehens sein. Alle Unterlagen kann man einem Anwalt auch aus der Ferne zukommen lassen.
Wenn A das zu umständlich ist, dann muss er halt alles so lassen wie es ist.

Grüsse Rudi

sehr merkwürdige Familiengeschichte ? oh ja !

" Mich wundert, wie man seine Kinder hier anmelden kann ohne ein Dach über dem Kopf und offenbar auch ohne größere finanzielle Mittel."

Ich hab ja mit einem Kind einen Monat lang gwohnt. Kurz vor Abflug wurde mir gesagt, jetzt geht es nicht mehr. Ich wollte das zweite Kind das Schuljahr im Ausland beenden lassen und nachholen.

Hast du schon mal probiert ne Wohnung zu finden wenn du 9.500 km weit weg bist. Das geht ja gar nicht.

Also gut, ich ruf mal nen Rechtsanwalt an, hilft ja nix.

Andreas gehoert das Halbe Haus. Ich kann gleich die Zwangsversteigerung ein leiten, aber das Objekt hat einen Verkehrswert von Mio. Das werden fette Gebuehren werden. Aber nur das ist ein Druckmittel.

Hallo Rudi,

vielen Dank fuer die wunderbare und ausfuehrliche Anwort . Ich lese mich gerade in deine www ein.

Steuerhinterziehung - ich habe da riesige Angst vor, denn ich hab das Objekt erst neu und bin mir sicher, da muss was oberfaul sein …

Ich danke nochmals fuer die ausfuehrliche Antwort

und verbleibe mit freundlichem Gruss

Ralfidor