Wie kann meine juristische Person am einfachsten erklären?

Huhu :smile: stimmt es wenn man folgendes behauptete, juristische Person = Personenvereinigugnen oder vermögensmassem die durch die Rechtsordnung rechtsfähig sind dh träger von Rechten und Pflichten . Man unterscheidet dann wieder rum zwischen jurisrische Person des Privatrechts bzw des öffentlichen rechts!

danke für die kurze rückinfo :smile:

Ja, dass kann man so ausdrücken. Oder noch kürzer: Eine juristische Person ist ein Zusammenschluss von Personen oder eine Vermögensmasse, die Rechtsfähigkeit besitzen.

Ja, dass kann man so ausdrücken. Oder noch kürzer: Eine
juristische Person ist ein Zusammenschluss von Personen oder
eine Vermögensmasse, die Rechtsfähigkeit besitzen.

Vielleicht hast du dich nur vertippt. Aber so steht da, dass die Rechtsfähigkeit der Gesellschafter genügt. Tatsächlich muss gerade auch die juristische Person rechtsfähig sein. Ich schreibe das nur, um Missverständnissen vorzubeugen.

Ergänzung?
Hallo,
wenn ich das ´mal richtig gelernt habe, schließt der Begriff „juristische Person“ den Begriff „natürliche Person“ ein. Demnach fehlt eine Kleinigkeit.
Ich bin aber Laie und lasse mich gern korrigieren :smile:
Ist vielleicht auch hier nicht relevant, aber wir kennen ja den Zusammenhang nicht.
Freundliche Grüße
Thomas