Wie kann mich ein Freund aus Marokko in Deutschland besuchen?

Hallo Leute,
Auf meine Reisen in Marokko hatt mich ein mittlerweile guter Freund begleitet und ich würde ihn gerne nun meine Heimat zeigen.
Habt ihr eine Idee wie es möglich ist für ihn, mich hier in Deutschland legal zu besuchen?
Bin über jeden Tipp dankbar.
Gruß
Chris

Thema verschoben von Surftipps nach allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Nicht einfach.
Bzw., nicht risikolos:

https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/

https://www.wonder.legal/de/modele/einladungsschreiben-fur-visum

Hallo,
die Rubrik Internet Surftips ist schon mal der passende Ansatz von Dir.
Wattsab, Skype, zooom und wie die alle heissen. Kannst mit ihm reden, kannst alles zeigen. Kamera ausgerichtet und laufen lassen, Spaziergang durch Deine Heimat usw.

Hallo Chris,

ich hatte auf einer Reise durch Marokko ein nettes Mädchen kennengelernt, das ich dann auch mal für ein halbes Jahr nach Deutschland einladen wollte. Bei der Gemeinde verlangte man, dass ich meinen Kontoauszug vorzeigen sollte. Man wollte mir nicht sagen, ob ein bestimmter Kontostand verlangt wird und auch nicht welcher, aber die Vorlage meines Kontoauszug wäre Pflicht. Da mein Kontostand zufälligerweise gerade ungefähr 450.000,- € betrug, habe ich den Kontoauszug vorgelegt. Daraufhin meinte der Schalterbeamte, das würde reichen und genehmigte die Einladung. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich obligatorisch so ist, aber da ich in einer kleinen Stadt lebe, habe ich die Vermutung, dass irgendwelche Gerüchte umgingen, und man einfach neugierig war.

Gruß Adenos

Da hättest du ja locker die Gebühren für einen nigerianischen Prinzen übernehmen können😉

2 Like

ich hatte ein paar Tage vorher meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen, und deshalb war das Geld ein paar Tage später auch wieder weg.

Da hast Du mit den Vorauszahlungen ganz schön beschissen. Muttu nich machen, dann gipps auch keine unerfreulichen Überraschungen. Sonst gilt halt - mal wieder: Selber schuld!

Das überzählige s darfst Du übrigens in den gelben Sack tun, und dann kannst Du Dir auch nochmal den Bescheid vornehmen und in der Anrechnungsverfügung nachlesen, welche Frist da zur Zahlung steht.

Winkewinke!

MM