Liebe Wissenden,
ich bin Studienanfänger des Studienganges Wirtschaftsrecht, in dem ich u. a. sog. Fallstudien löse. Mit dieser befasse ich mich gerade.
Hierzu haben wir einen fiktiven Fall, den wir als Gruppenarbeit lösen. Mein Teil befasst sich mit dem Thema Parkett.
Kurz zum Sachverhalt: Wir sind Kläger. Haben eine Gala in einem angesehenen Hotel ausgerichtet, hierzu eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Nun sind während der Veranstaltung einige Dinge beschädigt worden und streiten und nun darum, wer diese Schäden übernimmt. Lt. Versicherung sind Beschädigungen auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Lt. Rechnung und Gegenpartei sei Tafelparkett(5 x 10 cm) „durchgestoßen“ worden. Wie bitte kann dies möglich sein? Ich weiß, dass Parkett zumeist auf Beton geklebt wird, ein durchstoßen dürfte hier nicht möglich sein. Eine tiefergehende Beschädigung mit Sicherheit, aber wie? ICh muss es plausibel erklären können.
Zur Veranstaltung wurde auch ein Laufsteg aufgebaut, doch Beschädigungen durch Auf- und Abbau sind hier eher unwahrscheinlich, da der Raum, in dem das beschädigte Parkett liegt, 22 m² groß ist. (es gab mehrere Säle).
Ich wäre euch sehr sehr dankbar, wenn ihr mir Anhaltspunkte geben könntet, wie das Parkett beschädigt werden konnte.
Vielen Dank & LG
Hi,
rechtliche Details wirst Du ganz sicher besser wissen, aber Du fragtest ja auch nach Ursache des beschädigten Bodens…
1.) Ist tatsächlich dokumentiert, dass der Boden zuvor unbeschädigt war? (Eine Spitzfindigkeit, die aber ggf. prozessentscheidend sein könnte.)
2.) Du schriebst von einem Laufsteg: Ein „Pfennigabsatz“ kann enorme Kräfte ausüben: Beispiel: Frau auf Laufsteg mit Schuhen, die Pfennigabsätze haben. - Schon bei einem Gewicht von nur 65kg wirken extremste Kräfte auf diese kleine Fläche des Absatzes. - Lasse diese Frau vom Steg stolpern…
ABER: Bei ordentlich verlegtem Boden (ohne Luft unter Parkett) und einer durchschnittlichen Qualität des Parketts wäre da auch nur eine deutliche Delle sichtbar.
Bei dem zu erwartenden Streitwert dürfte ein Gutachten Kosten verursachen, die in einem rechtfertigbaren Rahmen liegen.
Also: Testweise ein paar Tafeln des Parketts nutzen, um Situationen nachzustellen, die tatsächlich ein Loch erzeugen könn(t)en. - Die Kräfte müssten schon enorm sein, um ein Loch (Durchstoßen) zu bewirken. - Da liegt der Verdacht eines Betruges nicht so fern.
Ro
Hallo & herzlichen Dank für deine Antwort!
Ich habe es zuvor wahrscheinlich „blöd“ beschrieben. Also wir (= Anwalt) haben im bisherigen Schriftverkehr lt. vorliegender Akte das „Loch im Parkett“ durch den Laufstegauf- und abbau begründet. Dies kann jedoch nicht möglich sein, da wir in 3 Festsälen gefeiert haben und der Raum, in dem das Parkett beschädigt wurde, nur 22 m² umfasst. Demnach geh ich davon aus, dass so ein Laufsteg eher in größeren Sälen, wie z B in einem 147 m² (= zweiter gegebener Saal) aufgebaut wurde.
Nun weiß ich nicht ob es möglich ist, dass man bspw. in diesem „kleinen“ Raum das Equipment für den Laufsteg zwischengelagert hat und dabei, beim Transport, evtl. Eisengestänge recht unglücklich auf den Boden gefallen ist!? Könnte dies ein Loch verursachen?
Ansonsten wäre die Begründung mit Laufsteg + Frau mit Pfennigabsätzen recht plausibel - allerdings wird die Gegenpartei ebenso wie ich bezweifeln, dass ein Laufsteg in einem kleinen Raum aufgebaut wird.
Ich gehe davon aus, dass das Parkett qualitativ hochwertig ist, da dieses Hotel ein sehr anspruchvolles sein soll.
Wir haben für diesen Fall leider nur bestimmte Schriftsätze gegeben, aus denen wir uns etwas zusammenpuzzlen müssen.
Wäre es möglich, eine Art Loch mit runtergefallenem Geschirr/Besteck zu begründen? Würde dies ausreichen, um eine solche Beschädigung herbeizuführen?
Ich habe schon überlegt, einen Parkettverleger zu kontaktieren. Bezweifle aber noch, dass dieser so auskunftsfreudig ist… mal sehen.
Ganz lieben Dank!
Hallo,
wie gesagt: Wenn ein Boden (egal ob Laminat oder Parkett) richtig liegt, dann ist es schon sehr schwer, ein Loch dort hineinzubekommen.
Versuche doch einfach mal, in einer 5-6mm starken Holzplatte ein Loch zu „produzieren“. - Du wirst sehen, dass es anstrengend sein wird, ohne einen Bohrer zu verwenden.
Was noch aufschlussreich sein könnte, wäre die Größe (Durhmesser) des Loches.
Grüße zum Sonntag!
Ro
Ich glaube gern, dass es sich als schwierig erweist, ein Loch dort hineinzubekommen.
Haben selbst Laminat, daran merkt man es teilweise ja selbst.
Wobei schon Kerben entstehen, wenn mal etwas hinunterfällt.
Das „Loch“ soll 5 x 10 cm groß sein.
Die Gegenpartei sowie die Rechnung für das beschädigte Parkett spricht von „durchgestoßen“, unsere Partei schreibt von „zerkratzt“. ICh denke, dass sich dies als streitig erweisen wird.
Hab lieben Dank für deine Antworten!
Liebe Grüße
Hallo,
welche Abmaße hat ein „Fuß“ des erwöhnten Laufstegs? (Wobei ich ca. 5cmx10cm für recht groß dafür halte.)
Ein Zerkratztsein könnte bei ca. 5cm breiten Füßen des Laufstegs für einen Schaden durch Schieben auf dem Boden desselben sprechen.
Ro
Hallo „Amarillis“,
ich setzte einmal als bekannt voraus, dass sich Sachverständige mit derartigen „Fallstudien“ beschäftigen, es quasi nur aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Beobachtungen des schadensgegenständlichen gegenstandes zu eindeutigen Antworten kommt.
Ohne die Details, insbesondere die speziellen Bruchzonen in den Bruchkanten zu kennen und entsprechend auswerten zu können wirst Du durch die als klassische Ausforschung auftretende Fragestellung keine ernsthafte Antwort in einem öffentlichen Forum erhalten können.
Jeder schadhafte Estrich, Beton oder Bodenbelag erzählt dem Fachmann seine Schadenshistorie. Ohne Scherz!
Diese dann aber auszuwerten und zu einem richtigen Ergebnis zu gelangen, nun, das dürfte dem Laien schwer fallen.
Sicher gibt es auch bei Estrichen ein „Durchstanzen“, also nicht nur bei Parkettwerkstoffen. Doch nur anhand der speziell dabei vorkommenden Merkmale am geschädigten Bauteil ist eine eindeutige Antwort möglich.
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Amarillis
Jetzt scheidet sich langsam die Spreu vom Weizen.
Mit der nun vorliegenden Beschreibung des „Lochs“ kann man auf einen herabgefallen Gegenstand schließen, der nicht genau senkrecht mit einer quaderförmigen Fläche aufgeschlagen ist.
Schwer musste der auch noch sein und die Tafel muss hohl gelegen haben, sonst kein Loch.
Ist es nur ein Abdruck, hat die Tafel aufgelegen.
Wenn du ein Foto einstellst mit Ansichten senkrecht und ca. 45°, kann ich dir mehr sagen.
Die andere Variante ist, die Tafel wurde beim Bewegen auf ein Dorn ähnliches Teil aufgeschlagen.
Gruß
Rochus
hi
ich schallte mich auch mal ein allso wenn ich mir eine modenschau vorstelle: ist Da auch Viel Beleuchtung die auf traversen angeschraubt werden wenn so ein ding mit 300kg umfällt und mit der ecke aufkommt???