Wie kann weiter verfahren werden

Schilderung: Vermieter habe eine kleine Wohnung geerbt, in der sein Vater bis zum Schluss lebte. Sie war in einem guten bewohnbaren Zustand. Mieter sagt zum Einzug zu. Absprachen über Miethöhe Zeitpunkt des Einzuges und Benutzung von Garten und Keller war gesprochen und von beiden akzeptiert worden. Mieter will so schnell wie möglich die Wohnung renovieren um einziehen zu können. Übergabe der Schlüssel der Wohnung ca. 6 Wochen vor Mietbeginn. Da Mieter auf Montage ist konnte er immer nur an den Wochenenden renovieren. Mietvertrag wurde immer wieder nicht unterschrieben. Es kam immer was dazwischen. Entweder von Mieter Seite oder von Vermieterseite. Es haben wärend der Renovierung durch den Mieter auch schon kleinere Umtrünke statt gefunden. Am Tag des Einzugstermines ruft er Den Vermieter an und sagt er zieht jetzt doch nicht ein, er hätte ja noch nix unterschrieben und somit würde kein Vertrag bestehen. Vermieter wieß Mieter darauf hin das sehr wohl ein Vertrag besteht da er ja die Schlüssel angenommen hat und die Wohnung nach seinen Wünschen hergerichtet hat und über alle Vertragsinhaltlichen Sachen einig waren.

Wie kann Vermieter jetzt weiter verfahren??

Danke für die Hilfe

kommt drauf an. natürlich besteht ein vertrag - nur würde ein beharren auf eine gerichtliche verhandlung hinauslaufen. will man den ärger?

ansonsten kommt es natürlich auf den zustand der wohnung drauf an. wenn sie soweit in ordnung ist, kann man sich ja drauf einigen, dass der mieter so lange zahlt, bis ein nachmieter gefunden ist.

egal wie: die lehre daraus ist, dass man den schlüssel nicht vor der vertragsunterzeichnung rausgibt. man kann zwar auch mündlich verträge schliessen, aber wie kann man dann nachweisen ob und was vereinbart wurde?

Hallo Jarno,

Wie kann Vermieter jetzt weiter verfahren??

Das kommt darauf an ob der Vermieter es sich leisten kann und möchte dass unter Umständen ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit geführt wird.

„Recht haben und Recht bekommen“ sind manchmal problematischer und teurer als auf sein Recht zu verzichten.

Dazu nur ein kurzes Beispiel:

Wenn ein gültiger Mietvertrag besteht, kann der Vermieter die Wohnung nicht anderweitig vermieten. Solange der Mieter aber die Gültigkeit eines mündlichen Mietvertrags bezweifelt, wird er wahrscheinlich auch keine Miete zahlen.

Das bedeutet aber, dass bis zur gerichtlichen Klärung (unter Umständen Rechtsmittel der Berufung) die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann und keine Mieteinnahmen erzielt werden können.

Die Reaktion des Vermieters wird nun davon abhängen ob er bereit ist um sein Recht zu kämpfen „koste es was es wolle“, oder ob er bereit ist nachzugeben und dafür das Risiko und die Kosten möglichst gering zu halten.

Erst wenn man dazu näheres weiß, wird man dem Vermieter einen Tipp für sein weiteres Vorgehen geben können.

Gruß
N.N