Hallo ,
ich hab einen Studienabbruch im Lebenslauf aufgrund einer psychischer Erkrankung. Ich hab auch mittlerweile eine Behinderung von Grad 40 Eingetragen. Ich sag immer ich hatte einen Bandscheibenvorfall, wie glaubwürdig kommt das. Ich hab keine Ahnung von Bandscheibenvorfällen . Da ich gerne einen Eingliederungsvorschuss geltend machen würde , wollte ich mal fragen, ob man nach einem Bandscheibenvorfall auch eine Behinderung von Grad 40 haben kann . So das die Aussage wasserdicht ist. Oder habt ihr noch Ideen welche körperliche Erkrankung zu einer Behinderung führt allerdings nicht augenscheinlich erkannt werden kann.
Darf ich so weit überhaupt die unwahrheit sagen, wenn man mich auf den Abbruch anspricht ? Mir wäre es lieber ich könnte die Wahrheit sagen , leider sind psychische Erkrankungen immer noch ein Tabu Thema , leider haken die Firmen immer nach . Oder ich lass das mit der Behinderung einfach weg , dann kann ich allerdings keinen Eingliederungzuschuss geltend machen .
Vielen Dank im Vorraus
Gruß