Wie Kaufartikel zurückgeben, wenn nicht i.o.?

Hallo Ihr Experten,

Kann man einen per Nachnahme gekauften webshop wieder zurückgeben und das Geld zurückverlangen, wenn er nicht funktioniert? Auch wenn der Kauf die 2Wochenfrist überschritten hat?

Das müsste doch möglich sein, besonders wenn vor dem Kauf die Funktion auf einen bestimmten Serversituation, wo der Shop laufen sollte zugesichert wurde?
Wenn der im Preis angeblich enthaltene Support einfach nicht vorhanden ist?

Auf Berufung welchen Rechts kann man da ne Wandlung(heisst das glaub ich) erreichen?

Vielen Dank im voraus,
Bernd

Hallo,

der Händler bzw. Lieferant hat das Recht den Mangel bis zu 3 mal (bei gleichem Fhler) auszubessern. Erst dann hat der Käufer das Recht zu Wandeln.

Es gibt kein Rückgaberecht bis auf das Fernabsatzgesetz.

Gruß, Michael

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Huhu,

Es gibt kein Rückgaberecht bis auf das Fernabsatzgesetz.

was hier wahrscheinlich gar nicht greift da der Ursprungsposter das Gerät gewerblich angeschafft hat.

Grüße
Michael

Hallo Michael,

der Händler bzw. Lieferant hat das Recht den Mangel bis zu 3
mal (bei gleichem Fhler) auszubessern. Erst dann hat der
Käufer das Recht zu Wandeln.

Das stimmt nicht. Der Käufer kann „nach seiner Wahl“ entweder
Nachlieferung einer mangelfreien Sache fordern oder aber
Nachbesserung, § 439 BGB.

Es gibt kein Rückgaberecht bis auf das Fernabsatzgesetz.

Das stimmt auch nur bedingt.
Erstens gibt es das FernabsatzG seit 2002 nicht mehr (vergl. dazu §§
312 b ff. BGB).
Zweitens kann der Käufer z.B. nach der ersten fehlgeschlagenen
Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten.

Gruß, Jaschiii

Hallo Jaschiii,

Das stimmt nicht. Der Käufer kann „nach seiner Wahl“ entweder
Nachlieferung einer mangelfreien Sache fordern oder aber
Nachbesserung, § 439 BGB.

was nur, wenn der Verkäufer keine mails in denen um Besserung gebeten wird beantwortet und auch nicht ans Telefon geht???

Vielen Dank!!
Bernd

Hallo Bernd,

was nur, wenn der Verkäufer keine mails in denen um Besserung
gebeten wird beantwortet und auch nicht ans Telefon geht???

Brief schreiben mit Fristsetzung (so etwa 14 Tage) und
Rücktrittsandrohung im Fall der Nichtvornahme. Schicken als
Einwurfeinschreiben.

Gruß - Jaschiii

Hallo Bernd,

was sagt der Vertrag dazu? Wurden Support und Server schriftlich zugesichert?

Gruss Sebastian

Hallo Jaschiii,

Ok…dann muss das wohl getan werden…
Vielen Dank für die Infos!!!
Bernd

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Hallo Sebastian,

was sagt der Vertrag dazu? Wurden Support und Server
schriftlich zugesichert?

Ein Vertrag wurde in dem Sinne ja nicht gemacht.
Ursprünglich wurde der shop im ebay angeboten, der Händler wollte den Kauf jedoch ohne ebay durchführen.
Es gibt aber eine website auf der alles so angeboten wird wie im Kaufgespräch am Tel auch angeboten. Dort wird der Support etc ja schriftlich zugesichert.
Nur sieht die Realität eben völlig anders aus.

Gruss,
Bernd