Mein Ex-Vermieter hat mir nur ein Teil der Kaution zurückgezahlt.
Im Abnahmeprotokoll wurde nichts bemängelt.
Er wohnt nicht mehr unter seiner im Mietvertrag angegebenen Adresse, die neue kennen ich nicht, nur den Namen der neuen Stadt in der er wohnt, auch über Telefonbuch nicht ermittelbar.
An die alte Adresse habe ich ein Einschreiben mit meiner Forderung gerichtet.
Ich habe auch nicht sein Geburtsdatum.
Nur seine E-Mailadresse.
Wie komme ich an seine Adresse um ein Mahnbescheid zuzustellen?
Kann mir das Amtsgericht oder Einwohnermeldeamt mit den Nachweisen: Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Kontoauszug die Adresse mitteilen?
Kann das Einwohnermeldeamt von der alten Adresse auf die neue schließen?
Mein Ex-Vermieter hat mir nur ein Teil der Kaution
zurückgezahlt.
Im Abnahmeprotokoll wurde nichts bemängelt.
Er wohnt nicht mehr unter seiner im Mietvertrag angegebenen
Adresse, die neue kennen ich nicht, nur den Namen der neuen
Stadt in der er wohnt, auch über Telefonbuch nicht
ermittelbar.
An die alte Adresse habe ich ein Einschreiben mit meiner
Forderung gerichtet.
IST ES ZURÜCK GEKOMMEN? WENN NICHT, HAT ER EINEN NACHSENDEANTRAG GESTELLT UND ES HAT IHN ERREICHT.
Ich habe auch nicht sein Geburtsdatum.
Nur seine E-Mailadresse.
Wie komme ich an seine Adresse um ein Mahnbescheid
zuzustellen?
Kann mir das Amtsgericht oder Einwohnermeldeamt mit den
Nachweisen: Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Kontoauszug die
Adresse mitteilen?
JA KANN ES. DU MUST AUCH NICHTS VORLEGEN, SONDERN NUR SCHREIBEN, DASS DU DIE ADRESSE ZUR VERFOLGUNG ZIVILRECHTLICHER ANSPRÜCHE BRAUCHST.
SOLLTE DER VERMIETER SICH ABER NICHT UMGEMELDET HABEN, BEFRAGE SEINE EHEMALIGEN NACHBARN, DIE KNEIPE, DAS RESTAURANT ODER DIE SPIELHALLE IN SEINER NÄHE. GGF. DIE SCHULEN IM UMKREIS; WENN ER KINDER HAT. DANN RUF ALLE NAMENSVETTERN SEINER EHEMALIGEN UND JETZIGEN STADT AN - MEIST IST EINER MIT IHM VERWANDT UND KANN DIR HELFEN.
Glück auf
Kann das Einwohnermeldeamt von der alten Adresse auf die neue
schließen?
Da bin ich etwas überfragt, meine Gebiete sind eigentlich Steueroptimierung offshore und Geldanlage.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, mal auf dem Einwohnermeldeamt vorbeigehen, sollten die nicht helfen können wissen sie sicher, wers kann
das Einwohnermeldeamt kann Ihnen die Adresse mitteilen. Und damit hätten Sie eine Adresse - oder; Sie beantragen bei Gericht einen Mahnbescheid und lassen diesen als öffentlöich zugestellt erklären. Das hat die gleiche Rechtswirksamkeit als zugestellt.