ich bin neuerdings selbstständig (freiberuflicher Journalist) und vorsteuerabzugsberechtigt. Jetzt frage ich mich, inwieweit ich Kfz-Kosten bei der Umsatzsteuererklärung geltend machen kann. Ich habe zurzeit einen Kunden (ca. 15 Kilometer entfernt), bei dem ich ca. 15 Mal im Monat arbeite. Den Kunden erreiche ich mit meinem PKW, den ich sowohl privat, als auch beruflich nutze.
Wenn ich das Auto jetzt als Geschäftswagen deklariere (Gebrauchtwagen, NP ca.11.000,- Euro), müsste ich 1% des PKW-Neuwerts monatlich als Einnahmen verbuchen, oder? Kann ich dann im Gegenzug 100% der Ausgaben (Sprit, Versicherung, Reparaturen etc.) als Ausgaben geltend machen oder nur 50%?
Wie läuft es, wenn ich das Auto weiter als Privatauto laufen lasse und nur die Betriebsfahrten absetze? Kann ich die Pauschale (36,- Cent für die ersten zehn, 40,- Cent für jeden weiteren Kilometer) auch bei der Umsatzsteuer angeben, oder kann ich die Pauschale nur bei der Jahressteuererklärung angeben?
Wenn ich das Auto jetzt als Geschäftswagen deklariere
(Gebrauchtwagen, NP ca.11.000,- Euro), müsste ich 1% des
PKW-Neuwerts monatlich als Einnahmen verbuchen, oder?
das ist variante 1, die variante 2 ist ein fahrtenbuch zu führen, dann wird am ende des jahres oder bei kfz wechsel im jahr, der private nutzungsanteil ermittelt (bsp. 10.000 EUR kosten, 5.000km von 20.000km gesamt privat —> 25% privat, also 2.500 EUR als einnahme zu verbuchen).
Kann ich
dann im Gegenzug 100% der Ausgaben (Sprit, Versicherung,
Reparaturen etc.) als Ausgaben geltend machen oder nur 50%?
ja, 100% der ausgaben, aber nur 50% der vorsteuerbeträge. wegen der regelung der 50% vorsteuer solltest du dich mal im netz schlau machen. ggf. mal ins archiv (brett steuern) schaun. hier gibts es noch keine entgültige entscheidung ob diese regelung EU konform ist.
Wie läuft es, wenn ich das Auto weiter als Privatauto laufen
lasse und nur die Betriebsfahrten absetze? Kann ich die
Pauschale (36,- Cent für die ersten zehn, 40,- Cent für jeden
weiteren Kilometer) auch bei der Umsatzsteuer angeben, oder
kann ich die Pauschale nur bei der Jahressteuererklärung
angeben?
nein, nicht entfernungspauschale, sondern 30ct pro gefahrenen kilometer. aber: bei der umsatzsteuer keine anrechnung (das schon seit dem 1.4.98!).
die wahl hast du wahrscheinlich nicht, denn wenn du über 50% betrieblich fährst ist es die variante 100% kosten und privatanteil, da das kfz „notwendiges betriebsvermögen“ ist.
wenn du unter 50% betrieblich fährst, ist es privatvermögen und dir bleibt nur die 30ct / km anrechnung!
Hi Showbee,
danke schon einmal. Da ich das Auto wohl zu über 50 Prozent privat nutze, bleibt mir wohl nur die Kilometer-Abrechnung mit 30 Cent. Muss ich das dann als monatliche Ausgabe ohne Vorsteuerabzugs-Berechtigung verbuchen, wodurch sich bei der Einnahme-Überschussrechnung der Gewinn schmälert? Oder gebe ich die Fahrten erst bei der Einkommenssteuer-Erklärung als normale Fahrtkosten zur Arbeitsstätte an?
Muss ich das dann als monatliche Ausgabe ohne
Vorsteuerabzugs-Berechtigung verbuchen, wodurch sich bei der
Einnahme-Überschussrechnung der Gewinn schmälert?
guten morgen steffen, genau so machst du das. Gruss vom showbee