Wie KFZ SFK an Kind übertragen ?

Hallo,

es existiert ja die Möglichkeit, dass ein Elternteil seinem Kind die KFZ-Schadenfreiheitsrabatte überträgt, die es seit der Zeit seines Führerscheinerwerbs selbst hätte ansammeln können. Nun gibt in einem aktuellen Fall die Versicherung die Info, dass sie das gemäß KFZ-Versicherungsgesetz nur machen braucht, wenn das Kind in diesem Zuge einmalig Versicherungsnehmer wird.

Jetzt hat der Vater aber kein Auto mehr und das Kind kann sich in nächster Zeit keins anschaffen. Diese Rabatte sind doch aber quasi „erarbeitet“ worden und wieso geht die Übertragung nur im Zuge einer neuen Versicherung? Im Internet wurde dazu leider nichts gefunden :frowning:

Kennt jemand Tipps / Argumente, wie man die Rabatte dennoch übertragen kann?

Vielen Dank & Gruß,
Icehell

Hallo,

der Rabatt kann noch innerhalb von 7 Jahren übertragen werden.
Zweite Möglichkei: Sich vom Versicherer eine Bestätigung über den SFR ausstellen lassen. Manche Versicherer akzeptieren diese Bestätigung auch noch nach Ablauf von 7 Jahren.
Aber Vorsicht, wenn diese Bestätigung verloren geht, ist auch der SF-Rabatt verloren.

Gruß Keki

Kennt jemand Tipps / Argumente, wie man die Rabatte dennoch übertragen kann?

Wenn kein Auto angeschafft werden kann, ein schwachmotorisiertes Motorrad kaufen (zulassungspflichtig !!). Darauf kann man dann die SFR-Klasse übertragen.

Vielen Dank,

7 Jahre nach was? Nach dem letzten auf den Vater angemeldeten PKW? Der Vater musste vor kurzem in ein Wohnpflegeheim und aufgrund seines hohen Alters ist es leider ungewiss, wie viele Jahre ihm noch bleiben bzw. er so geschäftsfähig ist, einer Übertragung zuzustimmen :frowning: Ungern sollen diese Rabatte jedoch verfallen und der Versicherung „geschenkt“ werden, da das Kind in den letzten 15 Jahren die Rabatte mit „erarbeitet“ hat, allerdings besaß es zwar das KFZ, Versicherungsnehmer war jedoch der Vater.

Das Kind wüsste jetzt nicht, wie es mal eben für ein paar Tage ein Auto anmelden kann, um die Rabatte zu überschreiben.

Was könnte man mit der Bestätigung anfangen? Oder kann der Vater darin schon aufnehmen lassen, dass die Rabatte übertragen werden?

Danke & Gruß

Für welche Dauer müsste man denn ein Motorrad / PKW anmelden, damit man den Ansprüchen der Versicherungsgesellschaft genügt?

Motorrad wäre evtl. machbar …

Vielen Dank,

Gerne

7 Jahre nach was? Nach dem letzten auf den Vater angemeldeten
PKW?

Ja, nach 7 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Stillegung an verfällt der Rabatt, wenn in dieser Zeit kein Fahrzeug angemeldet wird. Die Versichererbescheinigung gilt wie gesagt über diesen Zeitraum hinaus.

Der Vater musste vor kurzem in ein Wohnpflegeheim und
aufgrund seines hohen Alters ist es leider ungewiss, wie viele
Jahre ihm noch bleiben bzw. er so geschäftsfähig ist, einer
Übertragung zuzustimmen

Das tut mir leid.

Ungern sollen diese Rabatte jedoch
verfallen und der Versicherung „geschenkt“ werden,

Durchaus verständlich.

Das Kind wüsste jetzt nicht, wie es mal eben für ein paar Tage
ein Auto anmelden kann, um die Rabatte zu überschreiben.

Das ist auch nicht erforderlich.

Was könnte man mit der Bestätigung anfangen?

Sorgfältig aufbewahren bis sie gebraucht wird, dann den Rabatt übertragen. Dazu ist zwar die Unterschrift des Vaters erforderlich, ggf. auch die einer bevollmächtigten Person. Im schlimmsten Fall, bei Tod Vaters, kann die Unterschrift entfallen.

Oder kann der Vater darin schon aufnehmen lassen, dass die Rabatte
übertragen werden?

Das ist meiner Meinung nach nicht möglich.

Danke & Gruß

Gruß Keki

Für welche Dauer müsste man denn ein Motorrad / PKW anmelden,
damit man den Ansprüchen der Versicherungsgesellschaft genügt?

1 Jahr.