Wie KK nach Eheschließung

Tach,
nehmen wir an Uschi und Erwin wollen heiraten.
Erwin hat einen ganz normalen Job und ist Pflichtversichert
Uschi ist freiwillig in der GKV versichert, hat einen MiniJob (~ 350€ im Monat) und Mieteinnahmen (~500€ im Monat)
Könnte man nach der Eheschließung irgendwas bei der krankenversicherung ändern? Kann sich Uschi bei Erwin familienversichern lassen? Oder müssen weiterhin beide getrennt versichert sein?

Danke!

Hallo,

Uschi freiwillig in der GKV, dann hat sie Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, wobei diese vermutlich höher sind als die Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit.
Familienversichert bedeutet, dass die Ehefrau kein Einkommen hat, folgedessen dürfte dieser Gedanke ins Leere laufen.

Schönen Tag noch.

Hallo, wenn Uschi nur die 350,00 € aus der geringfügigen Tätigkeit hätte, könnte sie sich ab Tag der Eheschliessung kostenlos bei ihrem Ehemann mitversichern. Da sie aber noch die 500,00 € als Mieteinnahmen hat, überschreitet sie damit die für die Familienversicherung massgebende Einkommensgrenze von §65 bzw. 400 € und muss von daher weiterhin freiwillig selbst versichert bleiben.
Gruss
Czauderna