Wie klärt man, ob man einen Namen verwenden darf?

Eiin Kundenmagazin soll einen Namen erhalten. Bereich Spedition, Logistik etc., Auflage ca. 1000 Stück, Erscheinungsweise halbjährlich. Wie sichert man sich ab, welchen Namen man verwenden darf und welchen aus titelschutzrechtlichen Gründen eher nicht?

Guten Morgen, Grußloser!

Man informiert sich am besten beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der Name als Warenzeichen eingetragen ist. Das geht auch über die Online-Suche.

Wenn man sich aber nicht wirklich auskennt, oder sicher sein will, kann man sich dazu auch anwaltlichen Rat holen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

zusätzlich sollte man eine Google-Suche machen! Ich kenne mehrere Fälle wo Firmen angegangen wurden weil wer anders den Namen bereits verwendete ohne ihn als Marke schützen zu lassen.
In einem Fall hatte der Klagende noch nicht einmal eine Internetseite, konnte aber mit Briefpapier usw. nachweisen, dass er den Namen seit Jahren nutzt.
Hinter den Fällen stehen meist Anwaltskanzlei, die hier ein gutes Geschäft machen und dem klagenden einen tollen „Schadenersatz“ versprechen ohne dass er dafür einen Finger krumm machen muss.
Selbst wenn das in einem Vergleich endet, so sind die Anwalts- und Gerichtskosten meist erheblich.

Am besten man lässt den Titel als Marke eintragen und wartet ob Widersprüche kommen, dann ist man auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Klaus

Liebe Antworter,

vielen Dank für die ersten, schnellen Reaktionen. Bin nun um einiges schlauer. (Und lernfähig. Siehe oben, Efchen)

Herzlichst,
sor

der tipp kann nach hinten losgehen
hallo

Am besten man lässt den Titel als Marke eintragen und wartet
ob Widersprüche kommen, dann ist man auf der sicheren Seite.

nur ist es vielen fällen so, dass dieser widerspruch schon kostenpflichtig ist, da er von der gegnerischen anwaltschaftlichen seite kommt.
dem dpma ist die anmeldung egal. sie prüft nicht nach, ob gegen rechter dritter verstoßen wird.

eine anmeldung ist meist ein lotteriespiel, da auch schon ähnlich klingende namen in völlig anderer schreibweise abmahnfähig sind.

justin

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Hallo sor,

Eiin Kundenmagazin soll einen Namen erhalten. Bereich
Spedition, Logistik etc., Auflage ca. 1000 Stück,
Erscheinungsweise halbjährlich. Wie sichert man sich ab,
welchen Namen man verwenden darf und welchen aus
titelschutzrechtlichen Gründen eher nicht?

leider gehen die gegebenen Ratschläg in die falsche Richtng. Mit dem Begriff „Titelschutz“ hattest Du schon die richtige Richtung vorgegeben.

Der Titel einer Publikation ist durch die §§ 5 und 15 des Markengeseztes (MarkenG) geschützt. Es bedarf keiner besonderen Registrierung oder sonstiger Formalität.
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__15.html

Den Titel einer beabsichtigen Publikation kann durch seine Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger (oder vergleibar) einen vergleichbaren Schutz für eine Zeitraum vor der Erstveröffentlichung von maximal 6 Monaten erreichen.

Eine Recherche beim Patent- & Markenamt dürfte somit nicht zwangsläufig zu einer Rechtssicherheit den Namen betreffend führen, da der Name für einen aureichenden Schutz dort nicht registriert sein muss.

Gruß

osmodius